--Höchstzoll wird bei 38,1 Prozent angesetzt

--EU und China suchen noch nach WTO-konformer Lösung

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Von Ulrike Dauer

FRANKFURT (Dow Jones)--Die EU-Kommission plant Importzölle auf chinesische Elektrofahrzeuge (BEVs). Eine Untersuchung habe vorläufig ergeben, dass staatliche chinesische Subventionen die EU-Hersteller von Elektrofahrzeugen in unfairer Weise benachteiligen. Die Kommission hat sich daher an die chinesischen Behörden gewandt, um diese Feststellungen zu erörtern und nach Möglichkeiten zu suchen, die festgestellten Probleme in einer WTO-konformen Weise zu lösen.

Sollten die Gespräche mit den chinesischen Behörden nicht zu einer wirksamen Lösung führen, würden diese vorläufigen Ausgleichszölle ab dem 4. Juli durch eine Sicherheitsleistung (in der vom Zoll in jedem Mitgliedstaat zu bestimmenden Form) eingeführt. Sie würden nur dann erhoben, wenn endgültige Zölle eingeführt werden.

BYD, Geely und SAIC, die direkt in der EU-Stichprobe untersucht wurden, werden mit neuen Zöllen von 17,4 Prozent, 20 bzw 38,1 Prozent belegt. Alle anderen BEV-Hersteller in China, die bei der Untersuchung kooperierten aber nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, müssen einen zusätzlichen Zoll von gewichtet im Schnitt 21 Prozent zahlen, so die Kommission. Alle anderen BEV-Hersteller in China, die nicht bei der EU-Untersuchung mitgewirkt haben, würden mit 38,1 Prozent Zoll belegt.


   Tesla könnte individuell berechneten Zollsatz erhalten 

Laut EU-Mitteilung könnte der BEV-Hersteller Tesla in China "auf einen begründeten Antrag hin" im Rahmen der endgültigen Untersuchung "einen individuell berechneten Zollsatz" erhalten.

Europäische Automobilhersteller wie BMW, Mercedes-Benz und Volkswagen sehen sich in China Preis- und Marktanteilsdruck durch einheimische chinesische Hersteller wie BYD und Geely ausgesetzt, die ebenfalls Wachstumspläne in Europa haben.

Wie die EU weiter mitteilte, kann jedes andere in China produzierende Unternehmen, das nicht in die endgültige Stichprobe aufgenommen wurde und eine Untersuchung seiner besonderen Lage wünscht, unmittelbar nach der Einführung der endgültigen Maßnahmen (also 13 Monate nach der Einleitung) eine beschleunigte Überprüfung gemäß der Antisubventionsgrundverordnung beantragen. Die Frist für den Abschluss einer solchen Überprüfung betrage 9 Monate.

Wie im gesetzlichen Verfahren vorgesehen, werden alle interessierten Parteien vor Einführung der Maßnahmen über die vorläufige Höhe der Zölle informiert, auch werde die Information auf der Webseite der EU-Kommission veröffentlicht.

Die in die Stichprobe einbezogenen Unternehmen wurden laut Mitteilung individuell über ihre eigenen Berechnungen informiert und können sich dazu äußern. Sollten eventuelle Stellungnahmen ausreichend Gegenindizien liefern, kann die EU-Kommission ihre Berechnungen im Einklang mit EU-Recht revidieren.

(Mitarbeit: David Sachs)

Kontakt zur Autorin: unternehmen.de@dowjones.com

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June 12, 2024 06:50 ET (10:50 GMT)