Triumph New Energy Company Limited gab bekannt, dass das Board of Directors des Unternehmens am 22. Dezember 2023 den schriftlichen Rücktritt des unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktors, Herrn Zhao Hulin, erhalten hat. Gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Verwaltungsmaßnahmen für unabhängige Direktoren von börsennotierten Unternehmen, die von der China Securities Regulatory Commission am 1. August 2023 herausgegeben wurden, darf ein unabhängiger Direktor grundsätzlich in maximal drei börsennotierten Unternehmen in der VRC als unabhängiger Direktor tätig sein. Da Herr Zhao Hulin derzeit als unabhängiges Verwaltungsratsmitglied in mehr als drei börsennotierten Unternehmen in der VRC tätig ist, hat Herr Zhao Hulin seinen Rücktritt als unabhängiges, nicht-exekutives Verwaltungsratsmitglied der zehnten Sitzung des Verwaltungsrats, als Mitglied des Audit (oder Review) Committee und als Vorsitzender des Remuneration and Appraisal Committee der Gesellschaft eingereicht.

Herr Zhao Hulin hat mit seinem Rücktritt keine Position mehr in der Gesellschaft inne. Da der Rücktritt von Herrn Zhao Hulin dazu führen wird, dass die Anzahl der unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglieder der Gesellschaft unter ein Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder des Verwaltungsrats fällt, wird der Rücktritt von Herrn Zhao Hulin erst dann wirksam, wenn die vakante Stelle von einem nachfolgenden unabhängigen, nicht geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied in Übereinstimmung mit den Anforderungen der einschlägigen Gesetze und Vorschriften sowie der Satzung der Gesellschaft besetzt wird. Bis dahin wird Herr Zhao Hulin seine Aufgaben als unabhängiges, nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied und die Mitglieder der Verwaltungsratsausschüsse weiterhin in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften wahrnehmen.

Das Unternehmen wird die Wahl der nachfolgenden unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktoren und der Mitglieder der Verwaltungsratsausschüsse so bald wie möglich abschließen und seinen Verpflichtungen zur Offenlegung von Informationen in Übereinstimmung mit den einschlägigen Gesetzen und Vorschriften sowie der Satzung des Unternehmens rechtzeitig nachkommen.