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Bericht des Aufsichtsrats

Bericht des Aufsichtsrats

(nach § 171 Abs. 2 AktG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Geschäftsjahr 2023 lag der Schwerpunkt der Arbeit des Aufsichtsrats der Volkswagen AG und seiner Ausschüsse auf der strategischen Ausrichtung des Volkswagen Konzerns, insbesondere der China-Strategie und der Transformation. Der Aufsichtsrat beschäftigte sich im Berichtsjahr regelmäßig mit der Lage und der Entwick- lung des Unternehmens. Den uns nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben entspre- chend, überwachten und unterstützten wir den Vorstand bei der Geschäftsführung und berieten ihn in Fragen der Unternehmensleitung, insbesondere auch in Nachhaltigkeitsfragen. In sämtliche Entscheidungen, die für den Konzern von grundlegender Bedeutung waren, wurde der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Turnusmäßig erörterten wir zudem strategische Überlegungen mit dem Vorstand.

Der Vorstand kam seinen Informationspflichten nach, die in der vom Aufsichtsrat beschlossenen Informa- tionsordnung konkretisiert sind. Der Vorstand unterrichtete uns sowohl in schriftlicher als auch in mündlicher Form regelmäßig, zeitnah und umfassend, insbesondere über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Geschäftsentwicklung, der Planung und der Unternehmenssituation. Dazu gehörten auch die Risikolage und das Risikomanagement. Insofern informierte der Vorstand auch über weitere Verbesserungen des Internen Kontrollsystems sowie des Risiko- und des Compliance-Managementsystems. Zudem erhielt der Aufsichtsrat vom Vorstand fortlaufend Informationen über die Compliance und weitere aktuelle Themen. Entscheidungsrelevante Unterlagen erreichten uns rechtzeitig vor den Sitzungen. Zu festen Terminen erhielten wir darüber hinaus einen detaillierten Bericht des Vorstands über die aktuelle Geschäftslage und die Voraus- schätzung für das laufende Jahr. Im Falle von Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen gab uns der Vorstand ausführliche Erläuterungen dazu in schriftlicher oder mündlicher Form. Gemeinsam mit dem Vorstand analysierten wir die Ursachen der Abweichungen und leiteten daraus gegen- steuernde Maßnahmen ab. Der Vorstand berichtete zudem weiterhin über die Situation hinsichtlich des Russland-Ukraine-Konflikts und tauschte sich mit dem Aufsichtsrat zu entsprechenden Maßnahmen aus.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats traf sich zwischen den Sitzungsterminen zusätzlich regelmäßig mit dem Vorstandsvorsitzenden zu Gesprächen, in denen sie wichtige aktuelle Themen erörterten. Dazu gehörten unter anderem die Konzernstrategie, die Planung, die Geschäftsentwicklung, die Risikolage und das Risikomanage- ment einschließlich der Fragen zu Integrität und Compliance des Volkswagen Konzerns. Der Aufsichtsrats- vorsitzende führte regelmäßig mit Investoren Gespräche über aufsichtsratsspezifische Themen sowie in Abstimmung mit dem Vorstand über nicht aufsichtsratsspezifische Themen. Ein Schwerpunkt der Gespräche waren Corporate-Governance-Themen und Fragen aus dem Bereich "Environment, Social und Governance (ESG)". Über Gespräche mit Investoren informierte der Aufsichtsratsvorsitzende den Aufsichtsrat im Nachgang.

Der Aufsichtsrat trat im Geschäftsjahr 2023 zu insgesamt acht Sitzungen zusammen. Davon wurden sechs Sitzungen in Präsenz und zwei als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt. Die Teilnahmequote (gerechnet für alle Sitzungen des Geschäftsjahres und für alle jeweils amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats) belief sich auf 92%. Mitglieder des Aufsichtsrats, die aus anderen Gründen als wegen eines möglichen Interessenkonflikts

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an einer Sitzung nicht teilgenommen haben, konnten sich auf Grundlage der vorbereitenden Unterlagen mit den Gegenständen der Sitzung befassen und grundsätzlich durch Stimmbotschaften an den Beschlussfassungen teilnehmen. Besonders eilige Angelegenheiten wurden schriftlich oder unter Nutzung elektronischer Kommuni- kationsmittel entschieden.

ARBEIT DER AUSSCHÜSSE

Um die ihm obliegenden Aufgaben zu erfüllen, hat der Aufsichtsrat vier Ausschüsse gebildet: das Präsidium, den Nominierungsausschuss, den Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG und den Prüfungsausschuss. Dem Präsidium gehören jeweils vier Vertreter der Anteilseigner und vier Vertreter der Arbeitnehmer an. Die Vertreter der Anteilseigner im Präsidium bilden den Nominierungsausschuss. Dem Vermittlungsausschuss gehören je zwei, und dem Prüfungsausschuss gehören je drei Vertreter der Anteilseigner- und der Arbeitnehmer- seite an. Die personelle Zusammensetzung dieser Ausschüsse zum 31. Dezember 2023 ist aus der Konzern- erklärung zur Unternehmensführung ersichtlich.

Das Präsidium des Aufsichtsrats kam im Berichtsjahr zu zwölf Sitzungen zusammen. Davon wurden fünf Sitzungen in Präsenz und sieben als Video- oder Telefonkonferenzen durchgeführt. Das Präsidium bereitete die Beschlüsse des Aufsichtsrats sorgfältig vor, beriet über die personelle Besetzung des Vorstands und entschied unter anderem über dessen nicht vergütungsbezogene vertragliche Angelegenheiten sowie über die Zustim- mung zu Nebentätigkeiten der Vorstandsmitglieder. Ferner übte das Präsidium die Funktion eines "Vergütungs- ausschusses" aus und bereitete die Entscheidungen des Aufsichtsrats über Fragen der Vorstandsvergütung vor.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat geeignete Kandidaten für dessen Wahl- vorschläge an die Hauptversammlung zu nennen. Dabei berücksichtigt er die vom Aufsichtsrat für seine Zusam- mensetzung beschlossenen Ziele, das im Hinblick auf die Zusammensetzung des Aufsichtsrats verfolgte Diver- sitätskonzept und strebt die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das Gesamtgremium an. Der Nominierungs- ausschuss achtet insofern insbesondere auch darauf, dass im Gesamtgremium keine Kompetenzlücken auftreten (Skill Gaps Assessment). Im Jahr 2023 hielt der Nominierungsausschuss eine Sitzung in Präsenz ab und beschloss unter Berücksichtigung der genannten Vorgaben Vorschläge an den Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung.

Der Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG musste im Berichtsjahr nicht einberufen werden. Der Prüfungsausschuss kam im abgelaufenen Geschäftsjahr zu vier Sitzungen zusammen. Davon wurden drei

Sitzungen als Präsenzsitzungen und eine Sitzung als Video- oder Telefonkonferenz durchgeführt. Der Schwer- punkt lag dabei auf den Themen Jahres- und Konzernabschluss, Risikomanagementsystem einschließlich der Angemessenheit und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems und des internen Revisionssystems sowie der Arbeit der Compliance-Organisation des Unternehmens. Zusätzlich befasste sich der Prüfungsausschuss mit den Quartalsberichten und dem Halbjahresfinanzbericht des Volkswagen Konzerns sowie mit aktuellen Fragen und der Überwachung der Rechnungslegung, des Rechnungslegungsprozesses und deren Kontrolle durch den Abschlussprüfer. Der Prüfungsausschuss beurteilt regelmäßig die Qualität der Abschlussprüfung. Er diskutierte mit dem Abschlussprüfer die Einschätzung des Prüfungsrisikos, die Prüfungsstrategie und Prüfungsplanung sowie die Prüfungsergebnisse.

Darüber hinaus trafen sich die Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer in der Regel vor den Aufsichtsratssitzungen zu getrennten Vorbesprechungen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten bei der Amtseinführung sowie bei der Aus- und Fortbildung im Zusammenhang mit ihrer Mitgliedschaft im Aufsichtsrat Unterstützung durch das Unternehmen; das Unternehmen unterstützt insbesondere bei der Organisation von Seminaren und übernimmt die Kosten der Seminare. Im Berichtsjahr fand zum Beispiel eine Schulung der Mitglieder des Aufsichtsrats zur Rohstoffsituation und zur Batteriezellproduktion statt. Ferner ermöglicht die Volkswagen AG den Mitgliedern des Aufsichtsrats, sich mit den Produkten des Unternehmens und Marktentwicklungen weiter vertraut zu machen. Dazu bietet die Volkswagen AG den Mitgliedern des Aufsichtsrats etwa interne Produkt- und Innovationspräsentationen an und unterstützt die Teilnahme an Fachmessen. Erstmals bestellte Mitglieder des Aufsichtsrats erhalten ferner die Gelegenheit, eingehend in spezifische Themen des Aufsichtsrats der Volkswagen AG eingeführt zu werden ("Onboarding").

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Hans Dieter Pötsch

BERATUNGSPUNKTE IM AUFSICHTSRAT

Die erste Aufsichtsratssitzung des Berichtsjahres fand am 10. Februar 2023 statt. In dieser Sitzung befassten wir uns mit Vorstands- und Vergütungsangelegenheiten und erörterten mit dem Vorstand insbesondere die Elektromobilitätsstrategie in China und die Versorgungssituation. Zudem befassten wir uns mit dem aktuellen Stand der Investitions- und Finanzplanung des Volkswagen Konzerns.

Die nächste Sitzung des Aufsichtsrats fand am 3. März 2023 statt. Nach eingehender Prüfung billigten wir den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss und den Jahresabschluss der Volkswagen AG für das Geschäftsjahr 2022. Wir prüften den zusammengefassten Lagebericht, den zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht 2022 sowie den vom Vorstand vorsorglich erstellten Bericht über die Beziehungen der Volkswagen AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht). Zu den weiteren Tagesordnungspunkten gehörten die Erteilung des Prüfungsauftrags für den Jahres- und Konzernabschluss 2023 sowie weiterer Rechnungslegungsdokumente, eine Anpassung des Vergütungssystems für die Vorstands- mitglieder, die Neustrukturierung der Financial Services Bereiche des Volkswagen Konzerns, insbesondere zum Aufbau der TRATON Financial Services AB, die Standortauswahl für eine Batteriezellfabrik in Nordamerika sowie die Produktionsstrategie für vollelektrische Modelle in den USA.

Am 9. Mai 2023 kam der Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammen, die neben personellen Angelegenheiten im Vorstand der Volkswagen AG insbesondere die Rohstoffsituation sowie die Vorbereitung der 63. ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG zum Inhalt hatte. Zudem erörterten wir mit dem Vorstand unter anderem die Geschäftsentwicklung im ersten Quartal 2023, die Entwicklungen im chinesischen Markt sowie die Neu- aufstellung der CARIAD SE.

In der Aufsichtsratssitzung am 13. Juni 2023 standen neben dem Konzept zum Capital Markets Day vor allem strategische Erwägungen zum chinesischen Markt im Vordergrund. Daneben diskutierten wir mit dem Vorstand insbesondere den aktuellen Stand der Investitions- und Finanzplanung des Volkswagen Konzerns sowie die Energiestrategie der Volkswagen AG.

Die Sitzung des Aufsichtsrats am 29. Juni 2023 hatte personelle Angelegenheiten im Vorstand der Volks- wagen AG zum Schwerpunkt. Wir beschlossen in dieser Sitzung, Herrn Gernot Döllner mit Wirkung zum

1. September 2023 als Nachfolger des einvernehmlich ausscheidenden Herrn Markus Duesmann zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG zu ernennen und willigten darüber hinaus ein, dass Herr Döllner zugleich die Funktion als Vorsitzender des Vorstands der AUDI AG übernimmt.

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Bericht des Aufsichtsrats

In der Sitzung des Aufsichtsrats am 26. Juli 2023 beschäftigten wir uns mit der Elektromobilitätsstrategie in China.

Am 29. September 2023 kam der Aufsichtsrat zu einer Sitzung zusammen, die insbesondere personelle Angelegenheiten im Vorstand, die Rohstoffversorgung der Volkswagen AG sowie die Portfoliostrategie des Nutz- fahrzeugbereichs zum Gegenstand hatte.

In der Aufsichtsratssitzung am 17. November 2023 erörterten wir mit dem Vorstand unter anderem den aktuellen Stand der Investitions- und Finanzplanung des Volkswagen Konzerns sowie die Portfoliostrategie des Nutzfahrzeugbereichs. Zudem gaben wir zusammen mit dem Vorstand die jährliche Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) ab.

Durch Umlaufbeschlüsse haben wir im Berichtsjahr unter anderem eine weitere Änderung des Vergütungssystems für die Vorstandsmitglieder, den Vorschlag einer Änderung der Vergütungsregelungen für die Mitglieder des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung, die Zustimmung zur Standortauswahl für eine Batteriezellfabrik in Nordamerika und die Besetzung von Aufsichtsratsausschüssen beschlossen.

Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl der Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse sowie die individuelle Teilnahme der Mitglieder des Aufsichtsrats im Jahr 2023:

Sitzungen des Plenums Sitzungen der Ausschüsse

Hans Dieter Pötsch

Jörg Hofmann

Dr. Hessa Sultan Al Jaber

Mansoor Ebrahim Al-Mahmoud

Harald Buck

Matías Carnero Sojo

Daniela Cavallo

Julia Willie Hamburg

Marianne Heiß

Dr. Arno Homburg

Günther J. Horvath (seit 28.02.2023)

Simone Mahler (bis 31.05.2023)

Peter Mosch

Daniela Nowak

Dr. Hans Michel Piëch

Dr. Ferdinand Oliver Porsche

Dr. Wolfgang Porsche

Jens Rothe (bis 03.03.2023)

Gerardo Scarpino (seit 21.04.2023)

Karina Schnur (seit 11.07.2023)

Conny Schönhardt

Stephan Weil

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INTERESSENKONFLIKTE

Interessenkonflikte sind im Berichtsjahr weder angezeigt worden noch erkennbar aufgetreten.

CORPORATE GOVERNANCE UND ENTSPRECHENSERKLÄRUNG

Die Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK im Volkswagen Konzern war Thema in der Aufsichtsratssitzung am 17. November 2023. Wir diskutierten eingehend die Vorgaben und gaben zusammen mit dem Vorstand die jährliche Erklärung nach § 161 AktG zu den Empfehlungen des DCGK ab.

Die gemeinsamen Entsprechenserklärungen von Vorstand und Aufsichtsrat sind auf der Internetseite www.volkswagen-group.com/erklaerungen dauerhaft zugänglich. Weitere Ausführungen zur Umsetzung der Empfehlungen und Anregungen des DCGK finden Sie in der Konzernerklärung zur Unternehmensführung.

Der Prüfungsausschuss hat mit dem Vorstand ein geeignetes Verfahren zur laufenden Überwachung von Geschäften mit nahestehenden Personen (der Related Party Transactions) des Volkswagen Konzerns abge- stimmt. In bestimmten Fällen greifen für Geschäfte mit nahestehenden Personen ein Zustimmungsvorbehalt zugunsten des Aufsichtsrats sowie eine Veröffentlichungspflicht ein. Das Verfahren zur laufenden Überwachung von Related Party Transactions und das Vorgehen im Aufsichtsrat sind in der Konzernerklärung zur Unter- nehmensführung ausführlich beschrieben. Im Berichtsjahr trat kein Fall auf, in dem aufgrund der Regelungen zu Related Party Transactions ein Zustimmungsvorbehalt und eine Veröffentlichungspflicht eingriffen.

BESETZUNG VON AUFSICHTSRAT UND VORSTAND

Herr Jens Rothe, der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Volkswagen Sachsen GmbH, legte sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG mit Wirkung zum 3. März 2023 nieder. Herr Jens Rothe hatte dem Aufsichtsrat seit dem 22. Oktober 2021 als Vertreter der Arbeitnehmer angehört. Als Nachfolger wurde Herr Gerardo Scarpino, der Geschäftsführer des Volkswagen Konzernbetriebsrats, mit Wirkung zum 21. April 2023 gerichtlich ersatzbestellt.

Mit Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung der Volkswagen AG am 10. Mai 2023 endeten die Amtszeiten von Frau Marianne Heiß und Herrn Wolfgang Porsche sowie die aufgrund gerichtlicher Bestellung befristete Amtszeit von Herrn Günther Horvath im Aufsichtsrat der Volkswagen AG. Die Hauptversammlung wählte Frau Marianne Heiß, Herrn Wolfgang Porsche und Herrn Günther Horvath für eine weitere volle Amtsperiode.

Mit Wirkung zum 31. Mai 2023 legte Frau Simone Mahler, Vorsitzende des gemeinsamen Betriebsrats der Volkswagen Financial Services AG und der Volkswagen Bank GmbH, ihr Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG nieder. Frau Simone Mahler hatte dem Aufsichtsrat seit dem 12. Mai 2022 als Vertreterin der Arbeitnehmer angehört. Als Nachfolgerin wurde Frau Karina Schnur, die Vorsitzende des Gesamt- und Konzern- betriebsrats der MAN Truck & Bus SE, mit Wirkung zum 11. Juli 2023 gerichtlich ersatzbestellt.

Mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 legte Herr Peter Mosch, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG, sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrats der Volkswagen AG nieder. Herr Mosch hatte dem Aufsichtsrat seit dem 18. Januar 2006 als Vertreter der Arbeitnehmer angehört. Als Nachfolgerin wurde Frau Rita Beck, stellvertretende Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der AUDI AG, mit Wirkung zum 9. Januar 2024 gerichtlich ersatzbestellt.

Mit Wirkung zum 1. September 2023 bestellte der Aufsichtsrat Herrn Gernot Döllner zum Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG. Herr Döllner übernahm den Geschäftsbereich "Markengruppe Progressive" (vormals: "Premium") als Nachfolger von Herrn Markus Duesmann, der im gegenseitigen Einvernehmen zum Ablauf des 31. August 2023 aus dem Vorstand ausschied.

Allen ausgeschiedenen Aufsichtsrats- und Vorstandsmitgliedern danken wir ausdrücklich für ihre geleistete Arbeit.

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JAHRES- UND KONZERNABSCHLUSSPRÜFUNG

Unserem Vorschlag folgend, wählte die Hauptversammlung der Volkswagen AG am 10. Mai 2023 die EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) zum Abschlussprüfer und zum Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023. Der Abschlussprüfer bestätigte den Jahresabschluss der Volkswagen AG und den Volkswagen Konzernabschluss sowie den zusammengefassten Lagebericht, indem er jeweils den unein- geschränkten Bestätigungsvermerk erteilte. Der Prüfungsausschuss hat mit dem Abschlussprüfer auch verein- bart, dass der Abschlussprüfer den Prüfungsausschuss informiert, wenn er bei Durchführung der Abschluss- prüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum DCGK ergeben. Der Abschlussprüfer hat den Prüfungsausschuss nicht über derartige Tatsachen informiert.

Der Aufsichtsrat hat EY auch mit einer externen inhaltlichen Überprüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2023 beauftragt.

Darüber hinaus analysierte der Abschlussprüfer das in das Risikomanagementsystem integrierte Risiko- früherkennungs- und Überwachungssystem. Er stellte abschließend fest, dass der Vorstand die nach § 91 Abs. 2 AktG geforderten Maßnahmen getroffen hat, um Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten, frühzeitig zu erkennen. Der vom Vorstand vorgelegte Bericht über die Beziehungen der Volkswagen AG zu verbundenen Unternehmen gemäß § 312 AktG (Abhängigkeitsbericht) für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 wurde ebenfalls vom Abschlussprüfer geprüft und mit folgendem Vermerk versehen: "Nach unserer pflichtmäßigen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass die tatsächlichen Angaben des Berichts richtig sind und bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen hoch war."

Für die Sitzungen des Prüfungsausschusses am 29. Februar 2024 und des Aufsichtsrats am 1. März 2024 erhielten die Mitglieder dieser Gremien jeweils rechtzeitig die Jahres- und Konzernabschlussunterlagen einschließlich des Abhängigkeitsberichts, die Unterlagen zum zusammengefassten Lagebericht sowie die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und den Bericht von EY zur externen inhaltlichen Überprüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2023. In beiden Sitzungen berichtete der Abschlussprüfer umfassend über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung und stand für ergänzende Aus- künfte zur Verfügung. Ferner stand der Vorsitzende des Prüfungsausschusses mit dem Abschlussprüfer auch zwischen den Sitzungen und zur Vorbereitung der Sitzungen des Prüfungsausschusses in engem Austausch über den Fortgang der Prüfung und berichtete dem Prüfungsausschuss hierüber. Der Prüfungsausschuss berät regelmäßig auch ohne den Vorstand mit dem Abschlussprüfer.

Der Prüfungsausschuss hat unter Berücksichtigung der Prüfungsberichte des Abschlussprüfers und des Gesprächs mit ihm sowie auf Basis eigener Feststellungen die Unterlagen für die Prüfung des Konzern- abschlusses, des Jahresabschlusses der Volkswagen AG, des zusammengefassten Lageberichts, des Abhängig- keitsberichts sowie des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2023 durch den Aufsichts- rat vorbereitet und darüber in der Aufsichtsratssitzung am 1. März 2024 berichtet. Im Anschluss daran hat er dem Aufsichtsrat empfohlen, den Jahres- und den Konzernabschluss zu billigen. In Kenntnis und unter Berück- sichtigung des Berichts des Prüfungsausschusses und des Berichts des Abschlussprüfers sowie in Gespräch und Diskussion mit dem Abschlussprüfer haben wir die Unterlagen einer eingehenden Prüfung unterzogen. Wir kamen zu dem Ergebnis, dass die Unterlagen ordnungsgemäß sind und die im zusammengefassten Lagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns den Einschätzungen des Aufsichtsrats entsprechen.

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Bericht des Aufsichtsrats

In unserer Sitzung am 1. März 2024, an der auch der Abschlussprüfer bei den Tagesordnungspunkten mit Bezug zum Jahres- und Konzernabschluss, zum Abhängigkeitsbericht und zum zusammengefassten Lagebericht teil- nahm, stimmten wir deshalb dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer zu und billigten den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss sowie den Konzernabschluss. Damit ist der Jahresabschluss fest- gestellt. Nach dem abschließenden Ergebnis unserer Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind gegen die Erklä- rung des Vorstands am Schluss des Abhängigkeitsberichts keine Einwendungen zu erheben. Den Gewinn- verwendungsvorschlag des Vorstands haben wir unter Berücksichtigung insbesondere der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre geprüft und uns dem Vorschlag angeschlossen. EY hat eine externe inhaltliche Überprüfung des zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Berichts 2023 zur Erlangung begrenzter Sicherheit durchgeführt und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt. EY nahm in unserer Sitzung am 1. März 2024 auch bei den Tagesordnungspunkten mit Bezug zum zusammengefassten gesonderten nichtfinanziellen Bericht 2023 teil. Der Aufsichtsrat hatte nach seiner eigenständigen Prüfung des zusammengefassten gesonder- ten nichtfinanziellen Berichts 2023 keine Einwendungen. Wir beschlossen zudem, gemeinsam mit dem Vorstand den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu erstellen. Das Präsidium hat die Beschlussfassung des Aufsichtsrats zur Erstellung des Vergütungsberichts vorbereitet. EY hat den Vergütungsbericht über die gesetz- liche Prüfung hinaus, ob der Vergütungsbericht alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben enthält, auch inhaltlich überprüft und einen uneingeschränkten Vermerk erteilt.

Wir sprechen dem Vorstand, dem Betriebsrat, dem Management, allen Mitarbeitern der Volkswagen AG sowie den Beschäftigten der mit ihr verbundenen Unternehmen für die im Berichtsjahr geleistete Arbeit großen Dank und unsere besondere Anerkennung aus. Auch das Jahr 2023 brachte viele, teils große Herausforderungen mit sich, die es zu bewältigen galt. Mit großem persönlichen Einsatz und hoher Leistungsbereitschaft haben sie alle entscheidend dazu beigetragen, dass der Volkswagen Konzern das abgelaufene Geschäftsjahr 2023 positiv beschließen konnte.

Wolfsburg, 1. März 2024

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Volkswagen AG published this content on 15 April 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 April 2024 14:23:01 UTC.