Wien er Pr iva t ba n k SE

Wien, FN 84890 p

39. ordentliche Hauptversammlung

05. Juni 2023

Vorschlag des Aufsichtsrates zu Tagesordnungspunkt 8

"Wahlen in den Aufsichtsrat"

Der Aufsichtsrat setzt sich gemäß § 9 der Satzung der Wiener Privatbank SE aus mindestens drei und höchstens zehn Mitgliedern zusammen.

Nach der 38. ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 08.06.2022 bestand der Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE aus 5 Mitgliedern. In dieser 38. ordentlichen Hauptversammlung fanden zuletzt Wahlen in den Aufsichtsrat statt.

Da die Aufsichtsratsmandate von Herrn Dr. Gottwald Kranebitter, Herrn Mag. Johann Kowar, Herrn Heinz Meidlinger sowie von Herrn Günter Kerbler jeweils mit Ablauf der 39. ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2023 auslaufen sowie um die ursprüngliche Zahl von fünf Mitgliedern im Aufsichtsrat wieder zu erreichen, müssen in der 39. ordentlichen Hauptversammlung am 05.06.2023 vier (neue) Aufsichtsratsmitglieder gewählt werden.

In der 39. ordentlichen Hauptversammlung sollen gemäß dem Vorschlag des Aufsichtsrates der Gesellschaft vier (neue) Mitglieder des Aufsichtsrates gewählt werden.

Im Zuge der 42. Sitzung des Vergütungs- und Nominierungsausschusses und der 86. Sitzung des Aufsichtsrates vom 26.04.2023 wurde die Fit & Properness von

Herrn Dr. Gottwald Kranebitter,

Herrn Mag. Johann Kowar,

Herrn Heinz Meidlinger

sowie

Herrn Günter Kerbler

umfassend geprüft und entsprechend positiv beurteilt.

Der Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE schlägt unter Berücksichtigung der fachlichen und persönlichen Qualifikation gemäß beiliegenden Lebensläufen und aufgrund der der Gesellschaft vorliegenden

Strafregisterauszüge sowie der fachlich ausgewogenen Zusammensetzung des Aufsichtsrates im Hinblick auf die Struktur und des Geschäftsfeldes der Gesellschaft daher vor, die ordentliche Hauptversammlung möge zu diesem Tagesordnungspunkt folgende Beschlüsse fassen:

  1. "Dr. Gottwald Kranebitter, geboren am 07.11.1963, wird mit Wirkung der Beendigung der am 05.06.2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE in den Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE gewählt und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig."
  2. "Mag. Johann Kowar, geboren am 24.03.1959, wird mit Wirkung der Beendigung der am 05.06.2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE in den Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE gewählt und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig."
  3. "Heinz Meidlinger, geboren am 06.09.1955, wird mit Wirkung der Beendigung der am 05.06.2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE in den Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE gewählt und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig."
  4. "Günter Kerbler, geboren am 07.07.1955, wird mit Wirkung der Beendigung der am 05.06.2023 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung der Wiener Privatbank SE in den Aufsichtsrat der Wiener Privatbank SE gewählt und zwar bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach der Wahl beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem das Aufsichtsratsmitglied gewählt wurde, nicht mitgerechnet. Eine Wiederwahl ist zulässig."

Hinweise: Seitens der Kandidaten für den Aufsichtsrat wurde jeweils eine Erklärung gemäß § 87 Abs. 2 AktG iVm § 46 Abs. 3 SEG und ein Lebenslauf (samt Funktionen) abgegeben, welche diesen Beschlussvorschlägen beiliegen. Ebenso ist eine Stellungnahme des Aufsichtsrats zur Ausgewogenheit des Aufsichtsrats im Sinne des § 87 Abs. 2a AktG iVm § 46 Abs. 3 SEG beigefügt.

Attachments

  • Original Link
  • Original Document
  • Permalink

Disclaimer

Wiener Privatbank SE published this content on 04 May 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 04 May 2023 06:12:03 UTC.