Fussnoten

* Die bereinigten Ergebnisse sind Nicht-GAAP-Finanzkennzahlen. Eine Überleitung der bereinigten Ergebnisse zu den am ehesten vergleichbaren US-GAAP-Kennzahlen ist im Anhang dieser Medienmitteilung enthalten.
Bezieht sich auf das Vermögensverwaltungsgeschäft der Divisionen SUB, IWM und APAC.
Die Quote des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis ohne Berücksichtigung der Auswirkungen des abschliessenden Vergleichs mit dem DoJ im Zusammenhang mit unserem früheren RMBS-Geschäft versteht sich ohne eine Rückstellung von rund USD 2 Mia. für Rechtsstreitigkeiten aus dem vierten Quartal 2016 und ohne eine Erhöhung der vom operationellen Risiko abgeleiteten risikogewichteten Aktiven um rund CHF 0,7 Mia. im vierten Quartal 2016.
Die Leverage Ratio des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis ohne Berücksichtigung der Auswirkungen des abschliessenden Vergleichs mit dem DoJ im Zusammenhang mit unserem früheren RMBS-Geschäft versteht sich ohne eine Rückstellung von rund USD 2 Mia. für Rechtsstreitigkeiten aus dem vierten Quartal 2016.
Die Netto-Kosteneinsparungen im Gesamtjahr 2016 entsprechen der Differenz zwischen dem bereinigten Geschäftsaufwand zu konstanten Wechselkursen im Gesamtjahr 2015 von CHF 21,2 Mia. und dem bereinigten Geschäftsaufwand zu konstanten Wechselkursen im Gesamtjahr 2016 von CHF 19,4 Mia. Der bereinigte Geschäftsaufwand zu konstanten Wechselkursen ist analog zu sämtlichen anderen Offenlegungen der Credit Suisse bereinigt um Restrukturierungskosten (CHF 355 Mio. im Gesamtjahr 2015 und CHF 539 Mio. im Gesamtjahr 2016), erhebliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten (CHF 820 Mio. Gesamtjahr 2015 und CHF 2'407 Mio. im Gesamtjahr 2016) sowie Goodwill-Wertberichtigungen aus dem vierten Quartal 2015 in Höhe von CHF 3'797 Mio. und unterliegt Wechselkursanpassungen (Belastung von CHF 318 Mio. im Gesamtjahr 2015 und von CHF 293 Mio. im Gesamtjahr 2016).
Bereinigt um Nettoertrag von CHF 148 Mio. und Geschäftsaufwand von CHF 123 Mio. von Swisscard für das Jahr 2015 in der Vermögensverwaltung der SUB.
Bereinigt um Nettoertrag von CHF 148 Mio. und Geschäftsaufwand von CHF 123 Mio. von Swisscard für das Jahr 2015 in der Vermögensverwaltung der SUB.
Umfasst Beiträge des Vermögensverwaltungsgeschäfts von APAC, des Advisory- und Emissionsgeschäfts von APAC sowie des Finanzierungsgeschäfts für unsere Kundensegmente UHNWI, Unternehmer und Firmenkunden. Pro-forma-Ergebnis für die Vermögensverwaltung und damit verbundene Tätigkeiten in APAC basiert auf vorläufigen Schätzungen.
Quelle: Dealogic, Stand: 31. Dezember 2016.

Abkürzungen Asia Pacific - APAC; Basispunkt - Bp.; Common Equity Tier 1 - CET1 (hartes Kernkapital); Europe, Middle East and Africa - EMEA (Europa, Naher Osten und Afrika); External Asset Managers - EAM (externe Vermögensverwalter); Global Markets - GM; Initial Public Offering - IPO (Börsengang); International Financial Review - IFR; International Wealth Management - IWM; Investment Banking and Capital Markets - IBCM; Mergers and Acquisitions - M&A (Fusionen und Übernahmen); Residential Mortgage-Backed Securities - RMBS; Securities and Exchange Commission - SEC; Strategic Resolution Unit - SRU (strategische Abwicklungseinheit); Eidgenössische Finanzmarktaufsicht - FINMA; Swiss Universal Bank - SUB; Ultra High Net Worth Individuals - UHNWI (äusserst vermögende Kunden); US Department of Justice - DoJ (US-Justizministerium)

Wichtige Informationen zur Swiss Universal Bank
Die in dieser Medienmitteilung vorgelegten Daten zur Swiss Universal Bank beziehen sich auf die Division der Credit Suisse Group, wie sie derzeit innerhalb der Credit Suisse Group geführt wird.
Der Tätigkeitsbereich, die Erträge und die Aufwendungen der Swiss Universal Bank decken sich nicht mit dem geplanten Tätigkeitsbereich der Credit Suisse (Schweiz) AG und ihrer Tochtergesellschaften. Für die Credit Suisse (Schweiz) AG ist ein partielles IPO geplant, entsprechende Marktbedingungen vorausgesetzt. Ein solches IPO würde die Veräusserung einer Minderheitsbeteiligung umfassen und setzt unter anderem alle notwendigen Genehmigungen voraus.
Daher ist es nicht möglich, einen Eins-zu-Eins-Vergleich zwischen der Swiss Universal Bank in ihrer Eigenschaft als Division der Credit Suisse Group einerseits und der Credit Suisse (Schweiz) AG als potenzielle IPO-Kandidatin andererseits durchzuführen.

Wichtige Informationen zur Medienmitteilung
Informationen, auf die in dieser Medienmitteilung verwiesen wird und die über Website-Links oder auf andere Weise zugänglich sind, sind in dieser Medienmitteilung nicht enthalten.
Der bereinigte Geschäftsaufwand zu konstanten Wechselkursen ist analog zu sämtlichen anderen Offenlegungen der Credit Suisse bereinigt um Restrukturierungskosten, erhebliche Aufwendungen aus Rechtsstreitigkeiten sowie Goodwill-Wertberichtigungen aus dem vierten Quartal 2015 und unterliegt Wechselkursanpassungen. Für die einzelnen Quartale wurden die folgenden Wechselkurse für die wichtigsten Währungen verwendet: erstes Quartal 2015: USD/CHF 0.9465, EUR/CHF 1.0482, GBP/CHF 1.4296; zweites Quartal 2015: USD/CHF 0.9383, EUR/CHF 1.0418, GBP/CHF 1.4497; drittes Quartal 2015: USD/CHF 0.9684, EUR/CHF 1.0787, GBP/CHF 1.4891; viertes Quartal 2015: USD/CHF 1.0000, EUR/CHF 1.0851, GBP/CHF 1.5123; erstes Quartal 2016: USD/CHF 0.9928, EUR/CHF 1.0941, GBP/CHF 1.4060; zweites Quartal 2016: USD/CHF 0.9756, EUR/CHF 1.0956, GBP/CHF 1.3845; drittes Quartal 2016: USD/CHF 0.9728, EUR/CHF 1.0882, GBP/CHF 1.2764; viertes Quartal 2016: USD/CHF 1.0101, EUR/CHF 1.0798, GBP/CHF 1.2451. Es handelt sich dabei um ungewichtete Wechselkurse, d. h. einen linearen Durchschnitt der Monatskurse. Dieser Berechnungsansatz wird konsistent für sämtliche Berichtszeiträume angewendet.
Wir können möglicherweise die erwarteten Vorteile aus unseren strategischen Initiativen nicht vollumfänglich nutzen. Faktoren ausserhalb unserer Kontrolle, darunter unter anderem die Markt- und Wirtschaftslage, Änderungen von Gesetzen, Vorschriften oder Regulierungen und andere Herausforderungen, die in unseren öffentlich hinterlegten Unterlagen erörtert wurden, könnten unsere Fähigkeit beschränken, einige oder alle erwarteten Vorteile aus diesen Initiativen zu erzielen.
Begriffe wie «Beispiel» bzw. «zur Veranschaulichung», «angestrebt», «Aussichten» und «Ziel(vorgabe)» sowie verwandte Begriffe sind nicht als feste Zielwerte oder Prognosen auszulegen; sie gelten auch nicht als Key Performance Indicators. Alle derartigen Beispiele, angestrebten Ziele und Zielvorgaben u. ä. unterliegen zahlreichen inhärenten Risiken, Annahmen und Unsicherheiten, die sich nicht selten vollständig unserer Kontrolle entziehen. Daher sollte man sich in keiner Weise auf diese Angaben stützen. Es ist nicht unsere Absicht, diese Beispiele, angestrebten Ziele und Zielvorgaben zu aktualisieren.
Bei der Erstellung dieser Medienmitteilung wurden von der Geschäftsleitung Schätzungen und Annahmen zugrunde gelegt, welche die vorgelegten Zahlenangaben beeinflussen. Die tatsächlichen Ergebnisse können von diesen Angaben abweichen. Zudem sind die angegebenen Zahlenwerte allenfalls gerundet. Insbesondere basiert das Pro-forma-Ergebnis für die Vermögensverwaltung und damit verbundene Tätigkeiten innerhalb der Division APAC auf vorläufigen Schätzungen.
Das vorliegende Dokument enthält gewisse ungeprüfte vorläufige Finanzinformationen für das laufende Jahr 2017 (das Datum unseres letzten veröffentlichten Quartalsberichts). Die betreffenden Informationen stammen aus Berichten zuhanden der Geschäftsleitung; sie sind vorläufiger Natur und geben die Ergebnisse für das erste Quartal 2017 nicht vollumfänglich wieder. Sie können Änderungen unterliegen, unter anderem aufgrund der ¬üblichen quartalsweisen Berichtigungen im Zusammenhang mit den Ergebnissen für das erste Quartal 2017. Die vorliegenden Angaben wurden in keiner Hinsicht durch unsere unabhängige Revisionsstelle geprüft. Es kann keine Zusicherung erfolgen, dass die Endergebnisse für die dargestellten Zeiträume sich effektiv mit diesen vorläufigen Ergebnissen decken; diese können wesentlich voneinander abweichen. Die Ergebnisse für das erste Quartal 2017 gehen in das Finanzergebnis für das betreffende Quartal ein. Die vorliegenden Zwischenergebnisse aus unserer Geschäftstätigkeit sind nicht zwingend ein Hinweis auf die im noch verbleibenden Teil des ersten Quartals 2017 oder im gesamten ersten Quartal 2017 zu erzielenden Ergebnisse.
Per 1. Januar 2013 wurde in der Schweiz das Basel-III-Regelwerk zusammen mit der «Too Big To Fail»-Regulierung und den zugehörigen Vorschriften (unter Einhaltung gewisser Übergangsfristen für die einzelnen Bestimmungen) eingeführt. Per 1. Januar 2015 wurde das Regelwerk der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) bezüglich der Leverage Ratio, wie vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht herausgegeben, durch die FINMA in der Schweiz eingeführt. Unsere diesbezüglichen Offenlegungen erfolgen im Einklang mit der Auslegung der entsprechenden Anforderungen, einschliesslich relevanter Annahmen. Änderungen in der Auslegung dieser Anforderungen in der Schweiz oder in unseren Annahmen oder Schätzungen könnten zu Zahlenangaben führen, die von den vorliegenden abweichen.
Falls nichts anderes vermerkt ist, basiert die Leverage-Risikoposition auf dem BIZ-Regelwerk bezüglich der Leverage Ratio und umfasst bilanzwirksame Aktiven für das Periodenende und vorgeschriebene regulatorische Anpassungen. Seit 2015 berechnet sich die Schweizer Leverage Ratio anhand des Schweizer Gesamtkapitals, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende. Die Tier 1 Leverage Ratio auf Look-through-Basis (BIZ) und die Leverage Ratio des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis berechnen sich anhand des BIZ-Kernkapitals (Tier 1) auf Look-through-Basis bzw. des harten Kernkapitals (CET1) auf Look-through-Basis, geteilt durch die Leverage-Risikoposition am Periodenende.
«Mandatsdurchdringung» bedeutet Beratungs- und Vermögensverwaltungsmandate im Private-Banking-Geschäft in Prozent der damit verbundenen verwalteten Vermögen, ohne diejenigen aus dem externen Vermögensverwaltungsgeschäft.
Die in dieser Medienmitteilung enthaltenen Verweise auf die auf die Vermögensverwaltung ausgerichteten Divisionen beziehen sich auf die Divisionen APAC, IWM und SUB. Verweise auf das Vermögensverwaltungsgeschäft von APAC, IWM und SUB beziehen sich auf das Private-Banking-Geschäft der jeweiligen Division.
Zu beachten ist, dass wir die für die Anlegergemeinschaft wichtigen Informationen (einschliesslich der vierteljährlichen Medienmitteilungen zum ¬Finanzergebnis und der Quartalsberichte) auf folgenden Kanälen publizieren: in Medienmitteilungen, Ad-hoc-Berichten an die SEC und an ¬Schweizer Aufsichtsbehörden, auf unserer Website sowie in öffentlichen Konferenzschaltungen und Web-Übertragungen. Schlüsselaussagen aus unserer Offenlegung, einschliesslich der Medienmitteilungen zum Finanzergebnis, werden wir auch über unseren Twitter-Kanal @creditsuisse
(https://twitter.com/creditsuisse) bekannt geben. Retweets solcher Mitteilungen können auch über einige unserer regionalen Twitter-Kanäle wie
@csschweiz (https://twitter.com/csschweiz) und @csapac (https://twitter.com/csapac) gesendet werden.
Solche Kurzmitteilungen sind stets als Auszüge zu verstehen und im Zusammenhang mit den entsprechenden vollständigen Offenlegungsinhalten zu berücksichtigen. Die von uns über Twitter gesendeten Inhalte sind nicht Bestandteil dieser Medienmitteilung.
In den Tabellen steht «-» für «nicht aussagekräftig» oder «nicht anwendbar».
Eine Zusammenfassung mit ausführlicheren Angaben zur Möglichkeit, die Ausschüttung in Form neuer Aktien zu erhalten, wird den Aktionären der Credit Suisse Group am oder um den 24. März 2017 zur Verfügung gestellt. Die Bedingungen für die Ausübung dieser Wahlmöglichkeit, einschliesslich allfälliger Einschränkungen der Verfügbarkeit für bestimmte Aktionäre der Credit Suisse Group, sind in diesem zusammenfassenden Dokument spezifiziert. Diese Medienmitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Einladung zur Zeichnung bzw. eine Aufforderung zur Abgabe eines Kauf- oder Zeichnungsangebots von Wertschriften der Credit Suisse Group dar. Sie (beziehungsweise Teile von ihr) oder die Tatsache ihrer Verbreitung kann auch nicht als Vertrags- oder Entscheidungsgrundlage für entsprechende Verträge verwendet werden. Diese Medienmitteilung stellt auch keinen Emissionsprospekt im Sinne von anwendbaren Gesetzen dar. Die berechtigten Aktionäre sollten ihre Entscheidung für eine Barausschüttung oder eine Ausschüttung in Form von neuen Aktien der Credit Suisse Group im Rahmen der Ausschüttung für 2016 ausschliesslich auf Grundlage der entsprechenden Konditionen für die Ausschüttung 2016 und der zusätzlichen Informationen in den relevanten Dokumenten fällen, die mit der Veröffentlichung der Einberufung zur Generalversammlung 2017 verfügbar sein werden. Diese Medienmitteilung stellt keine Empfehlung für Aktionäre dar, im Rahmen der Ausschüttung für 2016 die Ausschüttung in Form neuer Aktien der Credit Suisse Group zu wählen. Berechtigten Aktionären wird zudem empfohlen, erst nach Rücksprache mit ihrer Bank oder ihrem Steuer- bzw. Finanzberater eine Entscheidung zu treffen.

Verkaufsrestriktionen
Dieses Dokument und die darin enthaltenen Informationen stellen weder ein Verkaufsangebot noch eine Aufforderung zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertschriften der Credit Suisse Group AG oder der Credit Suisse (Schweiz) AG in der Schweiz, in den USA oder in einer anderen Rechtsordnung dar. Bei diesem Dokument handelt es sich weder um einen Emissionsprospekt gemäss Art. 652a des Schweizerischen Obligationenrechts noch um einen Kotierungsprospekt im Sinne des Kotierungsreglements der SIX Swiss Exchange AG oder einer anderen Wertschriftenbörse oder eines regulierten Handelssystems in der Schweiz noch um einen Prospekt oder ein Angebotsdokument im Sinne allfälliger anderer anwendbarer Rechtsvorschriften.
Exemplare dieses Dokuments dürfen weder in Länder versandt noch in Ländern verteilt bzw. aus solchen versandt werden, in denen solche Dokumente gesetzlich unzulässig oder untersagt sind. Entscheide zur Anlage in Wertschriften der Credit Suisse Group AG oder der Credit Suisse (Schweiz) AG sollten ausschliesslich auf Grundlage einer schriftlichen Vereinbarung mit der Credit Suisse Group AG oder eines von der Credit Suisse Group AG oder der Credit Suisse (Schweiz) AG zu diesem Zweck veröffentlichten Angebots- und Kotierungsprospekts erfolgen. Jegliche Angebote und Verkäufe von Wertpapieren der Credit Suisse (Schweiz) AG werden nicht gemäss US Securities Act von 1933 (in der jeweils gültigen Fassung) registriert und dürfen in den USA ohne eine solche Registrierung oder eine Befreiung von der Registrierung nicht angeboten werden. Es erfolgt kein öffentliches Angebot solcher Wertpapiere in den USA.

Credit Suisse Group AG veröffentlichte diesen Inhalt am 14 Februar 2017 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 14 Februar 2017 06:08:08 UTC.

Originaldokumenthttps://www.credit-suisse.com/ch/de/about-us/media/news/articles/media-releases/2017/02/de/4q16-press-release.html

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