Wirecard AG: Externe Untersuchung von Rajah & Tann ergibt keine wesentlichen Auswirkungen
auf die Abschlüsse von Wirecard

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Wirecard AG: Externe Untersuchung von Rajah & Tann ergibt keine wesentlichen
Auswirkungen auf die Abschlüsse von Wirecard

26.03.2019 / 14:14
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Wirecard gibt Einblick in die heute erhaltene Zusammenfassung der
detaillierten Ergebnisse einer unabhängigen Untersuchung der
Wirecard-Transaktionen und -Vorgänge zu Behauptungen, die von Rajah & Tann
Singapore LLP (R&T) im Mai 2018 aufgenommen wurden.

Die Ergebnisse beschränken sich auf bestimmte Transaktionen, die einzelne
Wirecard-Tochtergesellschaften in Asien betreffen, und basieren auf den R&T
zur Verfügung gestellten Dokumenten, einschließlich einer
Buchhaltungsprüfung bestimmter von R&T identifizierter Transaktionen, die
durch ein Forensik-Team eines renommierten, weltweit unabhängigen
Beratungsunternehmens durchgeführt wurde.

Die unabhängige Überprüfung ergab keine Ergebnisse von sog. "round-tripping"
oder Korruption. Keine Feststellung hat einen wesentlichen Einfluss auf die
Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage. Die einzige Korrektur, die sich aus
dieser Untersuchung ergibt, betrifft EUR 2,5 Mio. Umsatz im Jahr 2017, die
durch andere positive Korrekturen kompensiert wird, die im Rahmen von
Auditverfahren außerhalb der Rajah & Tann-Untersuchung für den gleichen
Berichtszeitraum festgestellt wurden.

Zusammenfassung

1. Eine nicht implementierte Transaktionsstruktur mit einer bestimmten
Kundengruppe hat zu den folgenden fehlerhaften Rechnungslegungsvorgängen
geführt: Im Jahr 2017 wurden Umsatzerlöse in Höhe von EUR 2,5 Mio. aus einem
angeblichen Vertrag zu Unrecht durch eine Wirecard-Tochtergesellschaft
verbucht (und entsprechend unberechtigterweise in Rechnung gestellt; dies
wird im Jahresabschluss 2018 korrigiert werden). Eine Tochtergesellschaft
hat für einen kurzen Zeitraum in 2018 fälschlicherweise einen
Vermögensgegenstand zu einem Wert von ca. EUR 3 Mio. aktiviert; dies wurde
jedoch innerhalb einer Woche korrigiert und wird weder in dem
Jahresabschluss 2018 abgebildet noch wird es Auswirkungen auf diesen haben.

Kommentar: Die entsprechenden Verträge beziehen sich auf ein Projekt, bei
dem Wirecard eine Bank bei der digitalen Transformation ihrer Produkte und
Dienstleistungen mit der Software von Wirecard unterstützt. Die Lieferung
der Softwareleistungen erfolgte schließlich im Jahr 2018. Die
Umsatzrealisierung hinsichtlich des Lieferzeitraums wird entsprechend
angepasst, wobei die realisierbaren Gesamterlöse gleich bleiben.

Zudem wurden Entwürfe von Verträgen vorbereitet und im Namen der
Gesellschaft unterschrieben, jedoch nicht abgeschlossen. Diese Vorgänge
betrafen Vereinbarungen, denen möglicherweise keine tatsächlichen
Geschäftsvorgänge zu Grunde lagen. Mit Ausnahme einer Transaktion in Höhe
von ca. TEUR 63, hat sich keiner der Entwürfe in Buchungen niedergeschlagen
oder zu Zu- oder Abflüssen aus den Bankkonten der Tochtergesellschaften
geführt.

Kommentar: In Vorbereitung auf bestimmte mögliche Geschäftsvorfälle, die im
Ergebnis nicht stattgefunden haben, wurden Entwürfe und Musterverträge zur
Weitergabe an die Geschäftspartner vorbereitet. Eine Transaktion in Höhe von
ca. TEUR 63 betrifft die Erstattung von Business Development Aufwendungen
eines Partners.

2. Im Januar 2018 wurde ein Betrag von EUR 2,3 Mio. in die Aufstellung
ausstehender alter Forderungen einer Wirecard-Tochtergesellschaft
aufgenommen. Dies erfolgte fälschlicherweise, da mit dem Geschäftspartner
weder ein Vertrag existierte noch ein Geschäftsvorgang zu verzeichnen war.
Der Eintrag wurde einen Monat später aus der Liste entfernt, ohne dass er
jemals im Hauptbuchkonto eingebucht wurde.

3. Darüber hinaus konnte Rajah & Tann Singapore LLP bestimmte Zahlungen
zwischen Geschäftspartnern und Wirecard-Gesellschaften nicht den zwischen
diesen bestehenden Verträgen zuordnen.

Kommentar: Weder die GuV noch die Bilanz sind von dieser Feststellung
betroffen. Wirecard hat geeignete Maßnahmen ergriffen, um die Struktur der
Abschlüsse zu verbessern und um den Geldeingang gegen einzelne Buchungen auf
einer detaillierteren Ebene verfolgen zu können.

4. Es konnte nicht geklärt werden, weshalb Umsatz mit einem Dritten, mit dem
eine Wirecard Gesellschaft Geschäftsbeziehungen unterhält, in den Büchern
einer anderen Wirecard-Einheit verbucht wurde. Hinsichtlich des verbuchten
Umsatzes, konnte kein vollständiger Zahlungseingang verzeichnet werden. Es
gibt Hinweise, dass Verträge für die Zwecke der IFRS Abschlussprüfung
erstellt wurden

Kommentar: Weder die GuV noch die Bilanz sind von diesen Themen betroffen.
Bestimmte kommerzielle Vereinbarungen wurden von der Finanzabteilung in
Singapur neu formuliert, um spezifische Klauseln aufzunehmen, die für die
Einhaltung von IFRS 15 erforderlich sind.

5. Eine interne Vereinbarung und eine separate interne Transaktion zwischen
den Wirecard-Gesellschaften wurden von oder auf Anweisung eines Mitarbeiters
ohne offensichtliche Befugnis dazu abgeschlossen.

Kommentar: Es war vorgesehen, den Mitarbeiter zum Direktor der jeweiligen
Gesellschaft zu ernennen und im Register einzutragen. Den Transaktionen
lagen tatsächlich Geschäftsvorfälle zugrunde. Wirecard wird ihre internen
Unterschriftsrichtlinien und das Vertragsmanagement entsprechend verbessern.

6. Einzelne lokale Angestellte in Singapur können sich möglicherweise im
Hinblick auf einige der vorgenannten Vorgänge nach lokalem Recht strafbar
gemacht haben. Die Ermittlungen der Behörden in Singapur dauern an.

7. Aus den Untersuchungen haben sich keine Erkenntnisse über eine
strafrechtliche Verantwortung in Bezug auf die Konzernzentrale von Wirecard
in München/Aschheim nach dem Recht von Singapur ergeben.

Wirecard investiert kontinuierlich in die Verbesserung der globalen
Compliance- und Corporate Governance-Systeme und arbeitet eng mit dem
internen Compliance-Team und renommierten unabhängigen Beratern zusammen, um
die Compliance- und Governance-Prozesse kontinuierlich zu verbessern und
weiter zu entwickeln.

Um die Ergebnisse der Untersuchung von Rajah & Tann im Rahmen der laufenden
Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses und des Jahresfinanzberichts
für das Geschäftsjahr 2018 berücksichtigen zu können, hat der Vorstand
heute
beschlossen, die Veröffentlichung des Jahresabschlusses und der
Bilanzpressekonferenz (bisher 4. April 2019) auf den 25. April 2019 zu
verschieben.

Das Management bestätigt die Prognose für 2019, ein EBITDA zwischen EUR 740
Mio. und EUR 800 Mio. zu erreichen.

Kontakt:
Iris Stöckl
VP Corp.Com./IR
Tel.: +49 (0) 89-4424-1424
e-Mail: iris.stoeckl@wirecard.com
http://www.wirecard.de
ISIN DE0007472060
Reuters: WDI.GDE
Bloomberg: WDI GY


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