Gesellschaft nach Maßgabe des Covid-19-Gesetzes als virtuelle Hauptversammlung ohne physische Präsenz der 
              Aktionäre oder ihrer Bevollmächtigten abgehalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre oder ihrer 
              Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen. 
2. 
              Ordnungsgemäß zur Hauptversammlung angemeldete Aktionäre oder ihre Bevollmächtigten haben die 
              Möglichkeit, die gesamte Hauptversammlung mittels elektronischer Zuschaltung in Bild und Ton live zu 
              verfolgen (nachfolgend "Teilnahme"). Die Stimmrechtsausübung erfolgt ausschließlich im Wege der Briefwahl 
              oder durch Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter. Jede 
              Stammaktie gewährt in der ordentlichen Hauptversammlung eine Stimme. Die Vorzugsaktien gewähren kein 
              Stimmrecht. 
              Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung der Aktionärsrechte 
              Aktionäre sind zur Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und zur Ausübung der Aktionärsrechte - 
              einschließlich des Stimmrechts und des Fragerechts - nur berechtigt, wenn sie sich spätestens am Freitag, 
              19. März 2021, 24:00 Uhr 
              (Eingang maßgeblich), 

unter folgender für die Gesellschaft empfangsberechtigten Stelle

Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

c/o Deutsche Bank AG

Securities Production

- General Meetings -

Postfach 20 01 07

D-60605 Frankfurt am Main

Telefaxnummer: 0049 (0)69 12012-86045

E-Mail: wp.hv@db-is.com

bei der Gesellschaft angemeldet und ihr gegenüber den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes durch

den Letztintermediär erbracht haben, dass sie zu Beginn des Sonntags,


              14. März 2021 (d.h. 00:00 Uhr) 
              (sog. 'Nachweisstichtag'), 

Aktionär der Gesellschaft waren. Hinsichtlich solcher Aktien, die nicht bei einem Letztintermediär 3. verwahrt werden, kann der besondere Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag auch von einem

deutschen Notar oder einem Kreditinstitut ausgestellt werden.

Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss der Gesellschaft unter der vorgenannten Adresse spätestens am

Montag,


              22. März 2021, 24:00 Uhr 
              (Eingang maßgeblich), 

zugehen. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und

müssen in deutscher, französischer oder englischer Sprache erfolgen.

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der virtuellen Hauptversammlung und die

Ausübung der Aktionärsrechte als Aktionär nur, wer den besonderen Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht

hat. Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang der Aktionärsrechte bemessen sich dabei ausschließlich

nach dem Anteilsbesitz zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die

Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung

des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang der Aktionärsrechte

ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich; d.h. Veräußerungen von

Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den

Umfang der Aktionärsrechte. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Zuerwerbe von Aktien nach dem

Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär

werden, sind für die von ihnen gehaltenen Aktien nur teilnahme- und stimmberechtigt, soweit sie sich

bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Für die Dividendenberechtigung ist der

Nachweisstichtag kein relevantes Datum.

Nach Zugang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes werden den teilnahmeberechtigten

Aktionären bzw. ihren Bevollmächtigten die Anmeldebestätigungen für die virtuelle Hauptversammlung

übersandt. Wir bitten die Aktionäre, frühzeitig für die Anmeldung und die Übersendung des Nachweises des

Anteilsbesitzes über den Letztintermediär Sorge zu tragen, um die Organisation der virtuellen

Hauptversammlung zu erleichtern.

Bild und Tonübertragung der gesamten Hauptversammlung

Die gesamte Hauptversammlung der Gesellschaft wird am Freitag, 26. März 2021, ab 14:00 Uhr für die

ordnungsgemäß angemeldeten Aktionäre der Gesellschaft oder ihre Bevollmächtigten live in Bild und Ton im

HV-Portal, zugänglich über die Internetseite der Gesellschaft unter

http://www.villeroyboch-group.com/de/investor-relations/hauptversammlung.html

bzw. Shortlink:


              villeroyboch.com/hauptversammlung 

übertragen. Sie erreichen die Übertragung auch über die Internetseite


              www.villeroyboch-group.com 

im Bereich Investor Relations, dort unter 'Hauptversammlung'. Die für den Zugang zum HV-Portal

erforderlichen Zugangsdaten erhalten die Aktionäre mit der Anmeldebestätigung.

Stimmrechtsausübung per Briefwahl

Stammaktionäre oder ihre Bevollmächtigten können ihr Stimmrecht durch Briefwahl ausüben.

Zur Ausübung des Stimmrechts im Wege der Briefwahl sind eine fristgerechte Anmeldung und ein

ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt III.3) erforderlich.

Briefwahlstimmen können elektronisch über das HV-Portal der Gesellschaft, zugänglich über die

Internetseite der Gesellschaft unter


5.            villeroyboch.com/hauptversammlung 

abgegeben werden. Die Stimmabgabe durch Briefwahl über das HV-Portal ist auch noch während der

virtuellen Hauptversammlung möglich, muss jedoch spätestens bis zum Beginn der Abstimmung vollständig

erfolgt sein.

Für Änderung oder Widerruf der abgegebenen Briefwahlstimmen sowie das Verhältnis zwischen abgegebenen

Briefwahlstimmen und der Vollmachtserteilung (mit Weisungen) an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft

gelten die Regelungen in Abschnitt III.8.

Stimmrechtsausübung durch Bevollmächtigung der von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter

Zur Stimmrechtsausübung bietet die Gesellschaft den Stammaktionären oder ihren Bevollmächtigten an,

von der Gesellschaft benannte Mitarbeiter, Frau Nina Schumacher, Perl, und Herrn Kai Philippi, Perl, als

weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter zu bevollmächtigen.

Auch im Fall der Bevollmächtigung von Stimmrechtsvertretern der Gesellschaft sind eine fristgerechte

Anmeldung und ein ordnungsgemäßer Nachweis des Anteilsbesitzes (siehe Abschnitt III.3) erforderlich.

Die Stimmrechtsvertreter üben das Stimmrecht im Falle ihrer Bevollmächtigung jeweils einzeln und nur

weisungsgebunden aus. Den Stimmrechtsvertretern müssen eine Vollmacht und Weisungen für die Ausübung des

Stimmrechts zu jedem zur Abstimmung stehenden Tagesordnungspunkt erteilt werden. Wird zu einem

Tagesordnungspunkt überhaupt keine Weisung erteilt, nehmen die Stimmrechtsvertreter nicht an der

betreffenden Abstimmung teil. Soweit eine Weisung erteilt wird, die nicht eindeutig oder widersprüchlich

ist, werden sich die Stimmrechtsvertreter der Stimme enthalten. Die Ausübung bestimmter Teilnahmerechte

(wie beispielsweise das Stellen von Fragen oder Anträgen, die Abgabe von Erklärungen sowie die Erklärung

von Widersprüchen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse) durch die Stimmrechtsvertreter ist nicht möglich.

Die Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter und die Erteilung von Weisungen an die von der

Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können schriftlich, in Textform, per Telefax oder per E-Mail

bis Donnerstag, 25. März 2021, 18:00 Uhr (Eingang maßgeblich), bei der Gesellschaft über folgende

Kontaktdaten

Villeroy & Boch Aktiengesellschaft

Rechtsabteilung

Saaruferstraße 1-3

D-66693 Mettlach

Telefax: 0049 (0)6864-812689

E-Mail: hauptversammlung@villeroy-boch.com 6.

erteilt werden. Das Formular zur Stimmrechtsausübung, von dem bei der Vollmachts- und

Weisungserteilung an den Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft Gebrauch gemacht werden kann, erhalten die

Stammaktionäre zusammen mit der Anmeldebestätigung. Das entsprechende Formular steht auch auf der

Internetseite der Gesellschaft unter


              villeroyboch.com/hauptversammlung 

zum Download bereit.

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March 02, 2021 09:05 ET (14:05 GMT)