Es gibt in der Pandemie weiterhin Wirtschaftsbereiche, die erhebliche Einschränkungen ihres Geschäftsbetriebes hinnehmen müssen. Daher unterstützt der Bund die betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe auch weiterhin gezielt finanziell mit passgenausen Zuschüssen, Krediten, Garantien und Bürgschaften. Die Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen sowie für Kulturveranstaltungen und das Programm Corona-Hilfen Profisport helfen besonders betroffenen Bereichen. Das Bundeswirtschaftsministerium hat in eine Übersicht über alle Unterstützungsmaßnahmenzusammengestellt. Bei der Auswahl der passenden Hilfe unterstützt der Entscheidungsfinder.

Überbrückungshilfe für Soloselbstständige sowie Unternehmen
Wer hat Anspruch auf Überbrückungshilfe?ÖffnenMinimieren

Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können umfassende Zuschüsse als Überbrückungshilfe III Plus oder IV erhalten.

Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag auf "Neustarthilfe für Soloselbstständige" stellen. Dazu zählen auch kurzfristig Beschäftigte aus Kunst und Kultur. Mehr zu den Milliardenhilfen für Kultur und Medien lesen Siehier.

Weitere Informationen finden sie auf Überbrückungshilfe für Unternehmen.

Wie hoch ist die Überbrückungshilfe?ÖffnenMinimieren
  • Die Höhe der Hilfe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten.
  • Die Überbrückungshilfe III Plus betrifft die Fördermonate Juli 2021 bis Dezember 2021, die Überbrückungshilfe IV die Fördermonate Janur bis März 2022.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite Überbrückungshilfe für Unternehmenund auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Was ändert sich und was bleibt bei der verlängerten Überbrückungshilfe IV?ÖffnenMinimieren
  • Unternehmen, die pandemiebedingt besonders schwer von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen modifizierten und verbesserten Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung.
  • Verlängert wurde auch die Neustarthilfe für Selbständige bis Ende März 2022.
  • Auf Empfehlung des Bundesrechnungshofs erhalten Unternehmen in der Überbrückungshilfe IV bei Umsatzausfällen ab 70 % bis zu 90 % der Fixkosten erstattet. In der Überbrückungshilfe III Plus bleibt es bei einer Erstattung von 100 % für diese Unternehmen.
  • Für betroffene Unternehmen des Handels besteht jetzt schon die Möglichkeit, aufgrund der Maßnahmen nicht verkäufliche Saisonware im Rahmen der Überbrückungshilfe III Plus zu berücksichtigen. Das wird auch in der Überbrückungshilfe IV fortgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter Überbrückungshilfe für Unternehmen.

Was sind die Voraussetzungen?ÖffnenMinimieren
  • Antragsberechtigung besteht bei Corona bedingtem Umsatzeinbruch in einem Monat von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzzeitraum 2019.
  • Oder es liegt ein durch Corona bedingter Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 vor.
  • Das gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 750 Millionen Euro.
Wie, wo und wann können Betroffene Anträge stellen?ÖffnenMinimieren
  • Beantragt wird Überbrückungshilfe von allen Betroffenen immer über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
  • Das läuft über die gemeinsame Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Dort können sich Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer registrieren.
  • Anträge für Überbrückungshilfe IVkönnen ab dem 7. Januar 2022 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe III Plus kann rückwirkend bis zum 31. März 2022 gestellt werden.
  • Nach Anpassung des Programms kann die Antragstellung für die Überbrückungshilfe IV über die bekannte Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.deerfolgen. Auch Abschlagszahlungen sind für die Überbrückungshilfe IV vorgesehen.
Wie wird den Ausstellern auf Weihnachtsmärkten und Herstellern von Silvesterfeuerwerk geholfen?ÖffnenMinimieren
  • Weihnachtsmärkte:
    Bereits jetzt können Aussteller auf Weihnachtsmärkten die Überbrückungshilfe III Plus erhalten, für sie besonders relevant ist die Abschreibung auf verderbliche Ware und Saisonware.
  • Der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss zur Substanzstärkung wird für Betreiber von Weihnachtsmärkten erleichtert. Für Schausteller, Marktleute und private Veranstalter von abgesagten Advents- und Weihnachtsmärkten beträgt der Eigenkapitalzuschuss 50 Prozent. Sie müssen einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 nachweisen.
  • Mussten bisher 50% Umsatzrückgang für zwei Monate nachgewiesen werden, reicht hier ein Monat aus.
  • Silvesterfeuerwerk
    Ähnlich wie im Vorjahr gibt es im Rahmen der Überbrückungshilfe IV auch eine Sonderregelung für Unternehmen der pyrotechnischen Industrie, die von einem Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk betroffen sind.
  • Sie können Lager- und Transportkosten für das aufgrund des Verkaufs- bzw. Überlassungsverbots retournierten Feuerwerks als Kosten in der Überbrückungshilfe IV zum Ansatz bringen. Diese Lager- und Transportkosten umfassen z. B. Mieten, Kosten für Spediteure, Kosten der in diesem Zusammenhang notwendigen Umlagerung und Umverpackung von Waren inkl. für diesen Zweck angefallene Personalkosten.
  • Für die Monate März bis Dezember 2021 können diese Unternehmen zusätzlich eine Förderung im Rahmen der förderfähigen Maßnahmen der Überbrückungshilfe IV beantragen, soweit diese Kosten nicht bereits in vorangegangenen Hilfen gefördert wurden.

Die Hilfen können wie üblich über Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.dein Anspruch genommen werden. Das Bundeswirtschaftsministerium informiert ebenfalls aktuell über die Hilfen für Aussteller auf Weihnachtsmärktenund Hersteller von Silvesterfeuerwerk.

Neustarthilfe für Soloselbstständige
Wer hat Anspruch auf Neustarthilfe?ÖffnenMinimieren

Die Überbrückungshilfe III Plus sowie die Überbrückungshilfe IV umfassen auch die sogenannte "Neustarthilfe für Soloselbstständige" (NSH Plus und NSH 2022). Damit soll der besonderen Situation von Soloselbstständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstler und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden.

Antragsberechtigt sind Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften und Genossenschaften, die keine Überbrückungshilfen in Anspruch genommen haben. Das Einkommen im Referenzzeitraum (im Normalfall das Jahr 2019) muss zumindestens 51 Prozent aus selbständiger Tätigkeit erzielt worden sein.

Wie hoch ist die Neustarthilfe?ÖffnenMinimieren
  • Soloselbständige können hier weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum Januar bis März 2022 also bis zu 4.500 Euro beziehungsweise bis zu 9.000 Euro für September 2021 bis März 2022.
  • Auf Leistungen der Grundsicherung und ähnliche Leistungen ist die Neustarthilfe aufgrund ihrer Zweckbindung nicht anzurechnen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Bundeswirtschaftsministeriums.

Wie und wann können Betroffene Anträge stellen?ÖffnenMinimieren

Die Anträge auf Neustarthilfe können auf der Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.degestellt werden.

Hilfen für Kultur- und Veranstaltsbranche, Messen, Aussteller sowie Profisport
Welche zusätzlichen Hilfeprogramme und Sonderfonds gibt es besonders betroffen Branchen und Bereiche?ÖffnenMinimieren

Das Rettungsprogramm "Neustart Kultur"fördert pandemiebedingte Investitionen, ermöglich künstlerisches Schaffens in allen Sparten, unterstützt die Kulturproduktion und -vermittlung und bezuschusst Mehrbedarfe bundesgeförderter Kultureinrichtungen.
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungenbietet eine zusätzliche Absicherung von Veranstaltern im Kulturbereich durch Wirtschaftlichkeitshilfe (bzw. integrierte Ausfallabsicherung) für kleinere Veranstaltungen, sowie eine Ausfallabsicherung für
größere Veranstaltungen (ab 2.000 Personen).
DerSonderfonds für Messen und Ausstellungenstellt ebenfalls eine Ausfallabsicherung bereit.
Die Corona-Überbrückungshilfe Profisport kompensiert Ticketeinnahmenausfälle von Profisportvereine und Unternehmen in den ersten drei Ligen (Ausnahme Herrenfußball 1. Liga).

Steuerliche Hilfsmaßnahmen
Wer kann die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in Anspruch nehmen?ÖffnenMinimieren

Um Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie zu unterstützen, erhalten sie vielfältige auch steuerliche Hilfen. Die Bundesregierung hat mit dem Corona-Steuerhilfegesetz dafür die Grundlage geschaffen. Alle Selbstständige und Unternehmen, die unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, haben einen Anspruch auf die steuerlichen Erleichterungen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Welche steuerlichen Erleichterungen gibt es?ÖffnenMinimieren
  • Der steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 wird nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro beziehungsweise 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben.
  • Der mit den Schließungsanordnungen verbundene Wertverlust von Waren und anderen Wirtschaftsgütern im Einzelhandel und anderen Branchen soll aufgefangen werden, indem Teilabschreibungen unbürokratisch und schnell möglich gemacht werden.
  • Zu inventarisierende Güter können ausgebucht werden. Damit kann der Handel die insoweit entstehenden Verluste unmittelbar verrechnen und steuermindernd ansetzen. Das sichert Liquidität.
  • Durch eine pauschalisierte Verlustrechnung im Jahr 2020 kann eine Steuererstattung sowohl für bereits in diesem Jahr geleistete Vorauszahlungen als auch für 2019 gezahlte Beträge beantragt werden.
  • Für Steuerschulden aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer bis Ende 2020 gibt es die Möglichkeit der Stundung.
  • Steuervorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftssteuer können angepasst werden.
  • Der Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen kann ebenfalls angepasst werden.
  • Die Finanzbehörden verzichten auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie der Umsatzsteuer.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Welche steuerliche Hilfe ist für die besonders betroffenen Betriebe in der Gastronomie vorgesehen?ÖffnenMinimieren

Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ist seit dem 1. Juli 2020 befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz gesenkt worden. Das soll Restaurants, Cafés und anderen Gastronomiebetrieben schnell helfen.

Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen, Start-Ups und Mittelständler
Wer ist antragsberechtigt?ÖffnenMinimieren
  • Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind, können Kredite erhalten. Voraussetzung: Bis zum 31. Dezember 2019 war das Unternehmen nicht in finanziellen Schwierigkeiten.
  • Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind beziehungsweise zwei Jahresabschlüsse vorweisen können, sind ebenfalls dazu berechtigt.
  • Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind, erhalten auch Kredite.
  • Außerdem wird der KfW-Schnellkredit für Soloselbstständige und kleine Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten geöffnet und angepasst.

    Für Unternehmen und ihren Beschäftigten gibt es ein milliardenschweres Schutzschild.

    Foto: Bundesregierung

Welche Kredite stehen zur Wahl?ÖffnenMinimieren
  • KfW-Kredit Schnellkredit
  • Das Kreditvolumen beträgtm maximal 2,3 Mio. EUR (bisher 1,8 Mio. EUR) mit 100 Prozent Haftungsfreistellung.
  • Der einheitliche Zinssatz, der sich an der Entwicklung des Kapitalmarktet orientiert, wird am Tag der Zusage festgesetzt.
  • KfW-Sonderprogramm
  • Hier gelten erweiterte Sonderkonditionen, u. a. niedrigere Zinssätze und vereinfachte Risikoüberprüfung mit einer Haftungsfreistellun bis zu 90 Prozent.
  • KfW-Globaldarlehen
  • Die KfW stellt für Start-ups und kleine Mittelständler den Förderinstituten der Länder haftungsfreigestellte Globaldarlehen zur Verfügung, mit denen bestehende und neue Förderprogramme anteilig refinanziert
    werden können.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der KfWund auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.

Bürgschaften und Garantien für größere Unternehmen, Familienunternehmen und Mittelständler aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds
Was ist der Wirtschaftsstabilisierungsfonds?ÖffnenMinimieren

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds soll dabei helfen, Unternehmen zu unterstützen, die vor der Corona-Pandemie gesund und wettbewerbsfähig waren. Er stellt deutschen Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von Garantien und Bürgschaften zur Stärkung ihrer Kapitalbasis und zur Überwindung von Liquiditätsengpässen bereit. Die zeitliche befristete Unterstützung aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds wurde bis Ende Juni 2022 verlängert.

Wer hat Anspruch auf Unterstützung aus dem Fonds?ÖffnenMinimieren

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds richtet sich an Unternehmen der Realwirtschaft, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort oder den Arbeitsmarkt in Deutschland hätte.

Welche Hilfen sind im Wirtschaftsstabilisierungsfonds vorgesehen?ÖffnenMinimieren

Der Wirtschaftsstabilisierungsfonds sieht zwei Stabilisierungsinstrumente vor (kombinierte Anwendung möglich):

  • Garantien des Bundes zur Absicherung von Krediten einschließlich Kreditlinien, und Kapitalmarktprodukten im Fremdkapitalbereich.
  • Rekapitalisierungen zur direkten Stärkung des Eigenkapitals.
  • Garantien für Anleihen

Nähere Informationen dazu finden Sie auf den Webseiten des Bundeswirtschaftsministeriumsund im Merkblatt Garantien für Anleihen.

Exportkreditgarantien und Bürgschaften
ExportgarantienÖffnenMinimieren

Mit Exportkreditgarantien(sog. Hermesdeckungen) sicher der Bund Exportgeschäfte zu kurzfristigen Zahlungsbedingungen (bis zu 24 Monate) auch innerhalb der Europäischen Union und in bestimmten OECD-Ländern mit staatlichen Exportkreditgarantien ab.

BürgschaftenÖffnenMinimieren

DieBürgschaften des Bundes und der Länderdecken bis zu 90 Prozent des Kreditrisikos ab, wobei mindestens 10 Prozent Eigenobligo die Hausbank übernimmt.
Bei Großbürgschaften ist eine Risikoteilung zwischen Bund und Land vorgesehen.
Bei Bürgschaften bis 2,5 Millionen EUR soll Risikoteilung zwischen Bund, Land und Bürgschaftsbank erfolgen.

Härtefallhilfen für Unternehmen
Ab wann greifen Härtfallhilfen?ÖffnenMinimieren
  • Die Härtefallhilfen sind ein zusätzliches Angebot für Fälle, in denen die bisherigen Hilfen des Bundes und der Länder in der Corona-Pandemie nicht greifen.
  • Hier können die Länder aufGrundlage von Einzelfallprüfungen die Unternehmen unterstützen, die nach Ermessensentscheidungen der Länder eine solche Unterstützung benötigen.
  • Die Härtefallhilfen stellen sicher, dass auch diejenigen Unternehmen eine Unterstützung erhalten können, die aufgrund von speziellen Fallkonstellationen unter den bestehenden Programmen nicht berücksichtigt werden.

Weitere Informationen über die Härtefallhilfen finden Sie auf der Webseite zum Förderprogramm der Länder.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Wer kann die Grundsicherung in Anspruch nehmen?ÖffnenMinimieren

Alle Personen, die als Kleinunternehmer oder Selbständige zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Sicherung ihres Lebensunterhalts haben,
können einen Anspruch auf vereinfachten Zugang zur Grundsicherung für Arbeitssuchende haben.

Was sind die Voraussetzungen?ÖffnenMinimieren
  • Wer bis zum 31. März 2022 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, erhält erleichterten Zugang zu den SGB-II-Leistungen (wie ALG II).
  • Für alle Neuanträge gilt ein Vereinfachtes Verfahren bei der Vermögensprüfung für sechs Monate. Dazu reicht eine Eigenerklärung von Antragstellern, nicht über erhebliche Vermögenswerte zu verfügen.
Welche Leistungen beinhaltet die Grundsicherung und wie lange gilt der Anspruch?ÖffnenMinimieren
  • Grundsicherung meint SGB-II-Leistungen (wie ALG II). Das beinhaltet eine Pauschale für Kosten des Lebensunterhalts und Mietzahlungen.
  • Die Ausgaben für Wohnung und Heizung werden in den ersten sechs Monaten des Grundsicherungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.
Wo können Betroffene einen Antrag stellen?ÖffnenMinimieren

Anträge können bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise dem jeweils zuständigen Jobcentergestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie im FAQ der Bundesagentur für Arbeit

Weitere Fragen
Wo finden Sie weitere Informationen?ÖffnenMinimieren

Überbrückungshilfe für Unternehmen
Überblick über Unterstützungsmaßnahmen
Entscheidungsfinder für Hilfen
Hilfen für Kultur
Härtefallhilfen

Freitag, 7. Januar 2022
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German Federal Government published this content on 07 January 2022 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 07 January 2022 21:17:04 UTC.