Zürich (awp) - Die Beteiligungsgesellschaft Arundel gibt die Details zur im September angekündigten Nennwertrückzahlung von 50 Rappen (auf den neuen Nennwert von 9,00 CHF) bekannt. Diese kann bekanntlich in bar oder in neuen Aktien bezogen werden. Dazu wird laut Mitteilung vom Donnerstagabend jeder Aktionär für eine am 8. Dezember gehaltene Aktie ein Wahlrecht erhalten. Mit diesem nicht handelbaren Recht kann der Aktionär die Zahlung in bar oder in Form neuer Aktien zu einer bestimmten Konversions-Rate und zu einem bestimmten noch festzulegenden Referenzpreis verlangen.

Die Wahlperiode für die Aktionäre dauert vom 12. Dezember bis zum 5. Januar, die Periode zur Bestimmung des Referenzpreises vom 19. Dezember bis 5. Januar. Der genaue Referenzpreis und die Konversionsrate werden am 5. Januar, das genaue Resultat des Aktienbezugs am 8. Januar bekannt gegeben, jeweils nach Börsenschluss.

Gemäss den Angaben haben Aktionäre, die zusammen rund 10,5 Mio Aktien (69,1% des Aktienkapitals) halten, bereits den Bezug von neuen Aktien zugesagt. Damit könne die Ausschüttung von Cash deutlich reduziert werden, heisst es dazu. Der Verwaltungsrat wolle nämlich angesichts der Entwicklung in diesem Jahr und der erwarteten fortgesetzten Entwicklung 2018 jährliche Ausschüttungen an die Aktionäre tätigen. Gleichzeitig wolle man die Cash-Ressourcen aber zu einem möglichst grossen Teil bewahlen, um u.a. weitere Investitionen finanzieren zu können.

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