Nach der Unterzeichnung einer Absichtserklärung (Letter of Intent, LOI) im Dezember 2022 freut sich Asep Medical Holdings Inc. bekannt zu geben, dass es eine endgültige Vereinbarung ("Vereinbarung") für ein Joint Venture mit der in Bahrain ansässigen internationalen Investment-Beratungsfirma Seaspring W.L.L. ("Seaspring") unterzeichnet hat, um die behördliche Zulassung und Kommerzialisierung der Sepsis-Diagnose-Technologie (Sepset(ER TM)) des Unternehmens im Königreich Bahrain sowie im Nahen Osten und Nordafrika (MENA) voranzutreiben. Zu den Bedingungen der endgültigen Vereinbarung gehört die Gründung eines 50/50-Joint Ventures (Name noch festzulegen), wobei Seaspring das erforderliche Kapital (eine kurzfristige Schätzung von 5 Mio. USD, die unbefristet ist und sich ändern kann) des Joint Ventures zur Durchführung der Geschäftstätigkeit (Zulassung, Verkauf und Vertrieb) beisteuern wird und Asep Inc. über seine Tochtergesellschaft Sepset Biosciences Inc, die Lizenzrechte für die Nutzung der Sepset(ER)-Technologie im Königreich Bahrain, Algerien, Ägypten, Iran, Irak, Israel, Jordanien, Kuwait, Libanon, Libyen, Marokko, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Tunesien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Jemen. Vorbehaltlich des Erhalts aller erforderlichen Genehmigungen und der Erledigung aller notwendigen Formalitäten werden sich die Parteien bemühen, innerhalb von sechs (6) Monaten nach Abschluss der Vereinbarung ein Joint-Venture-Unternehmen im Königreich Bahrain zu gründen, dessen Vorstand sich aus je einem (1) Vertreter von Asep Inc. und Seaspring zusammensetzt.

Die Lizenz ist eine alleinige, gebührenfreie Lizenz für jedes Land innerhalb des Territoriums für die Dauer der Laufzeit, um: a) Sepset(ER) und die damit verbundenen Patente ganz oder teilweise für klinische Zwecke zu nutzen, zu entwickeln und zu vermarkten und anderweitig zu verwerten; b) Sepset(ER) zu kopieren, zu übersetzen, zu modifizieren, zu verbessern, zu aktualisieren oder zu ergänzen; c) Sepset(ER) zu praktizieren oder anderweitig auf die Praxis zu reduzieren (einschließlich der Durchführung von Verbesserungen); und d) Unterlizenzen zu schriftlichen Bedingungen zu erteilen, die mit den in der Lizenzvereinbarung festgelegten Bedingungen übereinstimmen und nicht im Widerspruch dazu stehen.