Wenn die Luft nicht anders sauberer werde, seien Fahrverbote als letztes Mittel zulässig, urteilte das Gericht am Dienstag. Sie müssten aber verhältnismäßig sein und dürften nicht über Nacht eingeführt werden, erklärte der Vorsitzende Richter Andreas Korbmacher in Leipzig. Die Bundesregierung und die Autolobby VDA halten Fahrverbote dennoch durch viele alternative Maßnahmen der Kommunen zur Luftreinhaltung für vermeidbar. Zugleich wurden Rufe nach einer bundesweiten Regelung wie der Blauen Plakette und Forderungen an die Autoindustrie laut, ältere Diesel-Autos aufwendiger als bisher geplant nachzurüsten.

"Heute ist ein großer Tag für saubere Luft in Deutschland", erklärte Jürgen Resch, Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die mit Klagen gegen die Luftreinhaltepläne für Stuttgart und Düsseldorf den Rechtsstreit ausgelöst hatte. Fahrverbote für ältere Diesel bis zur Abgasnorm Euro 4 mit hohem Stickoxid-Ausstoß (NOx) kämen noch in diesem Jahr. Als erste Großstadt kündigte Hamburg an, ab April zwei viel befahrene Straßen sogar für alle Diesel bis zum Standard Euro 5 zu sperren. Gut zwölf von insgesamt 15 Millionen Selbstzündern bundesweit haben kein Euro 6. Der Verband der Automobilindustrie (VDA), der strikt gegen Fahrverbote ist, sah das Schlimmste als vermieden an. "Das ist eine Absage an generelle Fahrverbote", erklärte VDA-Präsident Matthias Wissmann. Die Industrie blieb beim Nein zur Hardware-Nachrüstung, weil dies zu lange dauere, um die seit 2010 überschrittenen NOx-Grenzwerte der EU einzuhalten.

Der Stadt Stuttgart, die besonders stark mit Schadstoffen in der Luft zu kämpfen hat, schrieb das Gericht im Gegensatz zum örtlichen Verwaltungsgericht für ein Fahrverbot ein zeitlich abgestuftes Vorgehen vor. Ab Januar 2019 könnten Euro-4-Diesel und älter, ab September 2019 auch Euro-5-Diesel betroffen sein. Es müsse Ausnahmen für Handwerker und andere Gruppen geben. Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) kündigte in Stuttgart an, binnen eines halben Jahres einen neuen Luftreinhalteplan mit Fahrverboten und vielen anderen Maßnahmen vorzulegen. "Es wird nicht einfach sein, das umzusetzen", sagte Stuttgarts Oberbürgermeister Fritz Kuhn.

Mit dem Grundsatzurteil wies das Bundesverwaltungsgericht die Revision der Länder Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen gegen die von der unteren Instanz geforderten Fahrverbote in Stuttgart und Düsseldorf zurück. Insgesamt verstoßen bundesweit 70 Städte noch immer gegen den seit 2010 geltenden Stickoxid(NOx)-Grenzwert in der EU von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft. Die hohe NOx-Belastung schädigt die Atemwege und das Herz-Kreislauf-System und wird deshalb für vorzeitige Todesfälle verantwortlich gemacht. Die Entscheidung löste Begeisterung bei den Umweltverbänden und Sorgen in der Wirtschaft aus. Autoaktien verbüßten Kursverluste, denn der Diesel wird damit durch Abgasskandal und drohende Verbote weniger gefragt sein.

Bundeskanzlerin Angela Merkel kündigte nach dem Urteil Gespräche mit Kommunen und Ländern an. Man wolle das Urteil zunächst genau prüfen. "Das heißt nicht, dass von heute auf morgen Fahrverbote in Kraft treten", betonte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks.

MAMMUT-AUFGABE FÜR DIE STÄDTE

Der Chef des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Gerd Landsberg erklärte, die Kommunen seien nicht in der Lage, die Verbote umzusetzen. Es sei eine Mammut-Aufgabe, in München etwa Tausende von Schildern aufzustellen und womöglich 100 neue Jobs für Kontrolleure zu schaffen, sagte er dem SWR. Die Stadt München erklärte, Fahrverbote in eigener Regie seien nicht umsetz- und kontrollierbar. Es müsse deshalb eine bundesweit einheitliche Lösung geben. Der Deutsche Städtetag forderte eine Diesel-Nachrüstung per Hardware. "Mit dem Urteil steigt der Druck auf die Automobilindustrie, Diesel-Pkw sauberer zu machen", erkärte Städtetagspräsident Markus Lewe. Wirtschaftsverbände reagierten alarmiert. "Die Entscheidung ... gefährdet die Existenz vieler kleiner und mittlerer Unternehmen", warnte der Präsident des Mittelstandsverbandes BVMW Mario Ohoven. Handwerkspräsident Hans Peter Wollseifer forderte Ausnahmen für die Branche. Der Einzelhandelsverband mahnte, die Innenstädte müssten mit dem Auto erreichbar bleiben, dafür seien umfassende Konzepte nötig.

"STÄDTE VOM BUND ALLEIN GELASSEN"

Das Gericht erklärte, die Fahrverbote würden nur in wenigen Ballungsräumen eingeführt. Entschädigungen für die Besitzer seien nicht notwendig. Das fehlende Bundesrecht kann Korbmacher zufolge kein Hindernis sein, um die übergeordneten EU-Vorschriften umzusetzen. Das Bundesverkehrsministerium hat bereits eine bundesweite Regelung über eine Änderung der Straßenverkehrsordnung vorbereitet, nach der die Verbotsfrage jeder Kommune überlassen bleibt. Wirtschaftsverbände warnten jedoch vor einem Flickenteppich. Die Grünen bekräftigten ihre Forderung nach einer Blauen Plakette, die nach einer Übergangsfrist nur noch Diesel ab Euro 6 freie Fahrt gewähren. Die CDU/CSU lehnte dies weiter ab, wie Unionsfraktionschef Volker Kauder und CSU-Landesgruppenchef und Ex-Verkehrsminister Alexander Dobrindt erklärten. Stuttgarts OB Kuhn nannte das Urteil eine Blamage für den Bundesgesetzgeber. "Die Städte in Deutschland und die Stadt Stuttgart fühlen sich allein gelassen vom Bund", beklagte er.

Unternehmen in diesem Artikel : Bayerische Motoren Werke, Continental, Daimler, Volkswagen, Porsche