ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNG

11. März 2021

Corporate Governance, das Handeln nach den Prinzi-pien verantwortungsvoller, an nachhaltiger Wertschöp-fung orientierter Unternehmensführung, ist für die BMW Group ein umfassender Anspruch, der alle Be-reiche des Unternehmens einbezieht. Transparente Berichterstattung und Unternehmenskommunikation, eine an den Interessen aller Stakeholder ausgerichtete Unternehmensführung, die vertrauensvolle Zusam-menarbeit von Vorstand, Aufsichtsrat und Mitarbeitern sowie die Einhaltung geltenden Rechts sind wesentli-che Eckpfeiler der Unternehmenskultur.

Vorstand und Aufsichtsrat berichten in dieser Erklärung gemäß §§ 289f, 315d HGB und Grundsatz 22 Deut-scher Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 ("DCGK") über die Corporate Governance der Gesellschaft.

ENTSPRECHENSERKLÄRUNG ZUM DCGK

Vorstand und Aufsichtsrat der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft ("BMW AG") erklären gemäß § 161 AktG zu den Empfehlungen der "Regierungs-kommission Deutscher Corporate Governance Kodex":

1. Seit Abgabe der letzten Erklärung im Dezember 2019 hat die BMW AG sämtlichen am 24. April 2017 im Bundesanzeiger amtlich bekannt gemachten Emp-fehlungen (Kodexfassung vom 7. Februar 2017) ent-sprochen.

2. Die BMW AG wird künftig sämtlichen am 20. März 2020 im Bundesanzeiger amtlich bekannt gemachten Empfehlungen (Kodexfassung vom 16. Dezember 2019) entsprechen.

München, im Dezember 2020

Darüber hinaus beachtet das Unternehmen auch sämtliche Anregungen des DCGK.

Die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wurde mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2020 auf eine reine Festvergütung umgestellt, so dass seither auch der Anregung in G.18 DCGK entsprochen wird.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde Mitgliedern des Aufsichtsrats teilweise eine Teilnahme an Sitzungen über Telefon- und Videokonferenzen angeboten, da aufgrund des Pandemiegeschehens sowie damit ein-hergehender Reisebeschränkungen nicht allen Mit-gliedern stets eine Teilnahme vor Ort möglich war. Diese Teilnahmeform wird jedoch gemäß D.8 DCGK

nicht als Regel betrachtet. Eine individualisierte Über-sicht über die Teilnahme an den Sitzungen ist im Be-richt des Aufsichtsrats zu finden.

Mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr 2021 hat der Auf-sichtsrat das System zur Vergütung der Vorstandsmit-glieder geändert. Dabei wurden sämtliche Empfehlun-gen und Anregungen des DCGK beachtet. Insbeson-dere ist in Einklang mit G.10 DCGK eine aktienorien-tierte Vergütungskomponente mit einer vierjährigen Mindesthaltepflicht vorgesehen, die in der Zielausprä-gung den überwiegenden Teil der variablen Vergütung ausmacht. Das neue System soll der ordentlichen Hauptversammlung 2021 zur Billigung vorgelegt wer-den.

Wie im Vorjahr angekündigt und aus der Übersicht zur Zusammensetzung der Gremien des Aufsichtsrats auf S. 17 ersichtlich, wurde 2020 ein Wechsel im Vorsitz des Prüfungsausschusses vollzogen, um der Tatsache Rechnung zu tragen, dass der bisherige Vorsitzende bereits seit 2008 Mitglied des Aufsichtsrats ist.

Die aktuelle und frühere Entsprechenserklärungen der Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft können online abgerufen werden. Der Link ist auf Seite 10 zu finden.

GRUNDLEGENDES ZUR UNTERNEHMENSVERFASSUNG

Die Bezeichnung BMW Group umfasst die Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft (BMW AG) und ihre Konzerngesellschaften. Die BMW AG ist eine Aktien-gesellschaft gemäß deutschem Aktiengesetz mit Sitz in München. Sie hat drei Organe: Vorstand, Aufsichts-rat und Hauptversammlung. Deren Aufgaben und Be-fugnisse ergeben sich aus dem Aktiengesetz und der Satzung der BMW AG.

Die Aktionäre als die Eigentümer des Unternehmens üben ihre Rechte in der Hauptversammlung aus. Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verantwor-tung. Dabei wird er vom Aufsichtsrat überwacht und beraten. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands und kann sie bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit abberufen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat und berichtet ihm regelmäßig, zeitnah und umfassend entsprechend den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft nach Maßgabe des Gesetzes und der vom Aufsichtsrat

festgelegten Berichtspflichten. Der Vorstand bedarf für bestimmte, wichtige Geschäfte der Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist jedoch nicht befugt, Maßnahmen der Geschäftsführung zu ergreifen. Das enge Zusammenspiel zwischen Vorstand und Auf-sichtsrat zum Wohl des Unternehmens wird auch als duales Führungssystem (Two-Tier Board Structure) bezeichnet.

VORSTAND

Der Vorstand leitet das Unternehmen in eigener Verant-wortung und im Unternehmensinteresse mit dem Ziel nachhaltiger Wertschöpfung. Dies beinhaltet die Be-rücksichtigung der Belange der Aktionäre, der Arbeit-nehmer und der sonstigen dem Unternehmen verbun-denen Gruppen (Stakeholder).

Überblick

Der Vorstand der BMW AG besteht gemäß § 7 der Sat-zung aus mindestens zwei Personen; im Übrigen wird die Anzahl der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat bestimmt. Zum 31. Dezember 2020 bestand der Vor-stand aus sieben Mitgliedern, sechs Männern und ei-ner Frau.

Der Vorstand entscheidet über die wesentlichen Lei-tungsmaßnahmen des Unternehmens, legt die strate-gische Ausrichtung des Unternehmens fest, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und setzt sie um. Der Vorstand sorgt auch für die Einhaltung der gesetzlichen Bestim-mungen und der unternehmensinternen Richtlinien. Der Vorstand trägt auch für ein angemessenes Risiko-management und Risikocontrolling im Unternehmen Sorge.

Im Zusammenhang mit der Bestellung eines Vor-standsmitglieds informiert der Corporate Governance-Beauftragte das neue Vorstandsmitglied über wesent-liche Rahmenbedingungen der Amtsführung, ein-schließlich persönlicher Mitwirkungspflichten im Fall von Sachverhalten, die Meldepflichten auslösen oder der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegen.

Vorstandsmitglieder sind dem Unternehmensinteresse verpflichtet und dürfen bei ihren Entscheidungen keine persönlichen Interessen verfolgen, insbesondere nicht Geschäftschancen für sich nutzen, die dem Unterneh-men zustehen. Sie dürfen Nebentätigkeiten, insbeson-dere Aufsichtsratsmandate außerhalb der BMW Group, nur mit Zustimmung des Personalausschusses des Aufsichtsrats übernehmen.

Jedes Vorstandsmitglied der BMW AG ist verpflichtet, Interessenkonflikte dem Aufsichtsrat gegenüber unver-züglich offenzulegen und die anderen Vorstandsmit-glieder hierüber zu informieren.

Vorstandsmitglieder der BMW AG unterliegen während ihrer Tätigkeit für die BMW Group einem umfassenden Wettbewerbsverbot.

Arbeitsweise des Vorstands

Der Vorstand hat sich eine Geschäftsordnung gege-ben, die auf der Internetseite der Gesellschaft veröf-fentlicht ist und die über den unten auf Seite 10 ste-henden Link aufgerufen werden kann. In der Ge-schäftsordnung ist unter anderem der Grundsatz der gemeinsamen Verantwortung des Vorstands und seine Zuständigkeit für alle Angelegenheiten von besonderer Bedeutung niedergelegt. Im Übrigen führt jedes Mit-glied des Vorstands das ihm zugewiesene Ressort ei-genverantwortlich. Für ressortübergreifende Angele-genheiten können Einzelfallregelungen getroffen wer-den.

Die Aufteilung der Vorstandsressorts unter den Mitglie-dern des Vorstands und die Zuordnung der Geschäfts-bereiche zu den Ressorts sind in einem Ressort- und Geschäftsverteilungsplan geregelt.

Die Mitglieder des Vorstands führen die Geschäfte in gemeinsamer Verantwortung. Sie arbeiten kollegial zu-sammen und unterrichten den Vorstandsvorsitzenden und die anderen Vorstandsmitglieder laufend über alle wesentlichen Angelegenheiten und Vorgänge aus ih-ren Ressorts.

Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in der Vorstands-sitzung und in der "Vorstandssitzung Produkt und Kunde.

Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden des Vorstands einberufen, koordiniert und geleitet. Im Fall der Verhinderung des Vorstandsvorsitzenden wird die-ser durch das für das Finanzressort zuständige Vor-standsmitglied vertreten.

Zur Unterstützung des Vorsitzenden und der übrigen Mitglieder des Vorstands bei der Vor- und Nachberei-tung der Sitzungen ist ein Büro für Vorstandsangele-genheiten eingerichtet.

In der Vorstandssitzung ist der Vorstand beschlussfä-hig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen wurden und mehr als die Hälfte anwesend ist. Vorstandsmit-glieder, die während der Sitzung telefonisch oder durch Bild- und Tonübertragung zugeschaltet sind, gelten als anwesend. Abwesende Mitglieder können ihre Stimme schriftlich, per E-Mail, SMS oder Telefax zur Kenntnis des Vorstandsvorsitzenden abgeben. Der Vorstands-vorsitzende kann weitere elektronische Kommunikati-onsmittel zur Stimmabgabe zulassen. Über Angele-genheiten aus dem Ressort eines nicht anwesenden Mitglieds wird - außer in dringenden Fällen - nur mit seiner Zustimmung verhandelt und beschlossen.

Auf Veranlassung des Vorstandsvorsitzenden können Beschlüsse auch außerhalb von Sitzungen gefasst werden. Außerhalb einer Sitzung ist der Vorstand be-schlussfähig, wenn alle Mitglieder zur Teilnahme an der Beschlussfassung eingeladen wurden, kein Mitglied diesem Verfahren unverzüglich widerspricht und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Be-schlussfassung teilnehmen. Die Stimmabgabe kann schriftlich, per E-Mail, SMS, Telefax, Telefon, mittels Ton- und Bildübertragung oder durch ein sonstiges vom Vorstandsvorsitzenden zugelassenes elektroni-sches Kommunikationsmittel erfolgen. Der Vorstands-vorsitzende kann eine bestimmte Form der Stimmab-gabe festlegen.

Beschlüsse des Vorstands sollen möglichst einstimmig gefasst werden. Ist Einstimmigkeit nicht zu erzielen, be-schließt der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abge-gebenen Stimmen, soweit nicht durch Gesetz, Sat-zung oder die Geschäftsordnung des Vorstands an-dere Mehrheiten vorgeschrieben sind. Änderungen der Geschäftsordnung des Vorstands bedürfen der Ein-stimmigkeit. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag.

Über Sitzungen und Beschlüsse des Vorstands werden Niederschriften angefertigt, aus der sich Ort und Tag der Sitzung, die Teilnehmer, die Gegenstände der Ta-gesordnung und der Wortlaut der Beschlüsse ergeben. Die Niederschriften werden vom Vorstandsvorsitzen-den unterzeichnet.

Bedarfsorientiert und themenbezogen kann der Vor-stand beratende, nicht stimmberechtigte Teilnehmer zu ihren Sitzungen hinzuziehen.

Im Geschäftsjahr 2020 fanden in der Regel zwei bis drei Vorstandssitzungen pro Monat statt.

Aufgaben des Gesamtvorstands

Die Beratung und Entscheidungsfindung des Vor-stands als Gesamtvorstand erfolgte im Berichtsjahr in der Vorstandssitzung und der "Vorstandssitzung Pro-dukt und Kunde".

Die Vorstandssitzung definiert den Strategie- und Res-sourcenrahmen und entscheidet alle Maßnahmen zur Strategieumsetzung und Themen mit besonderer Be-deutung für die BMW AG, die nicht direkt einem auto-mobilen Produkt oder einer Produktlinie zuordenbar sind.

Die "Vorstandssitzung Produkt und Kunde" entschei-det über produkt- und kundenbezogene Themen mit besonderer Bedeutung für die BMW AG sowie mar-kenübergreifend über die automobile Produktstrategie und alle Produktprojekte im Grundsatzstadium.

Ausschüsse des Vorstands

Der Vorstand hat die Ausschüsse "Customer", "Opera-tions" und "Führungskräfte" eingerichtet.

Die Vorstandsausschüsse entscheiden innerhalb des übertragenen Aufgabengebiets selbstständig und an-stelle des Vorstands. Eine Angelegenheit eines Aus-schusses wird im Gesamtvorstand behandelt, wenn ein Vorstandsmitglied dies verlangt. Der Gesamtvor-stand kann Entscheidungen eines Ausschusses jeder-zeit ändern oder aufheben. Die Mitglieder eines Aus-schusses berichten dem Gesamtvorstand regelmäßig über die Ausschussarbeit.

Innerhalb dieses Rahmens können die Vorstandsaus-schüsse ihre Arbeitsweise selbst regeln, im Übrigen gilt die Geschäftsordnung des Vorstands entsprechend.

Der Vorstandsausschuss "Customer" berät und ent-scheidet ressortübergreifend über Vertriebs- und Mar-kenthemen sowie über die direkte Wechselwirkung von Vertriebs- und Markenthemen mit Produktions-und Einkaufsthemen. Er tagt in der Regel einmal im Monat, davon mindestens vier Mal jährlich in Vollbeset-zung. Stimmberechtigte Mitglieder des Vorstandsaus-schusses "Customer" sind das für Kunde, Marke und Vertrieb zuständige Vorstandsmitglied, das zugleich den Vorsitz innehat, sowie die für Finanzen, Einkauf und Lieferantennetzwerk und Produktion zuständigen Vorstandsmitglieder.

Der in der Regel zweiwöchentlich tagende Vorstands-ausschuss "Operations" entscheidet ressortübergrei-fend über automobile Produktprojekte auf Basis der von der Vorstandssitzung vorgegebenen strategischen Ausrichtung und innerhalb des durch die Vorstandssit-zung festgelegten Entscheidungsrahmens. Stimmbe-rechtigte Mitglieder des Vorstandsausschusses "Ope-rations" sind das für das Ressort Produktion zuständige Mitglied des Vorstands, das zugleich den Vorsitz inne-hat, sowie die für Einkauf und Lieferantennetzwerk und Entwicklung zuständigen Vorstandsmitglieder.

Der Vorstandsausschuss "Führungskräfte" beschäftigt sich mit unternehmensweit relevanten Themen, die die Führungskräfte der BMW Group insgesamt oder indi-viduell betreffen. Der Vorstandsausschuss "Führungs-kräfte" hat sowohl eine beratende bzw. vorbereitende Rolle, zum Beispiel bei Grundsatzthemen der Perso-nalpolitik wie Entgeltsystematik und -planung, Perso-nalentwicklungs- und Beurteilungsinstrumenten, als auch die Funktion eines Entscheidungsgremiums, wie zum Beispiel bei der (Weiter-)Entwicklung von Regeln und Richtlinien für Obere Führungskräfte. Stimmbe-rechtigte Mitglieder des Ausschusses sind der Vor-standsvorsitzende, der auch den Ausschussvorsitz in-nehat, und das für Personal- und Sozialwesen zustän-dige Mitglied des Vorstands.

Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat

Der Vorstandsvorsitzende koordiniert die Zusammen-arbeit der Vorstandsmitglieder mit dem Aufsichtsrat und übernimmt die Federführung in der Kommunika-tion.

Er steht in regelmäßigem Kontakt mit dem Vorsitzen-den des Aufsichtsrats und berichtet ihm unverzüglich in allen Angelegenheiten von besonderem Gewicht.

Für Geschäfte von grundlegender Bedeutung hat der Aufsichtsrat durch Beschluss Zustimmungsvorbehalte zugunsten des Aufsichtsrats festgelegt. Soweit erfor-derlich holt der Vorstandsvorsitzende die Zustimmung des Aufsichtsrats ein.

Der Vorstandsvorsitzende trägt auch für die Erfüllung der Berichtspflichten gegenüber dem Aufsichtsrat Sorge. Bei der Erfüllung dieser Aufgaben wird der Vor-standsvorsitzende von allen Vorstandsmitgliedern un-terstützt.

Die Informations- und Berichtspflichten des Vorstands gegenüber dem Aufsichtsrat sind durch Aufsichtsrats-beschluss festgelegt. Die gesetzlichen Berichte des Vorstands an den Aufsichtsrat werden in der Regel in Textform erstattet. Entscheidungsnotwendige Unterla-gen werden den Mitgliedern des Aufsichtsrats mög-lichst rechtzeitig vor der Sitzung zugeleitet.

Bei der Berichterstattung an den Aufsichtsrat lässt sich der Vorstand von dem Grundgedanken leiten, dass der Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Stra-tegie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Ri-sikolage, des Risikomanagements und der Compli-ance-Organisation informiert ist. Der Vorstand hat da-bei auch auf Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den aufgestellten Plänen und Zielen einzugehen und die Gründe hierfür mitzuteilen.

Nachfolgeplanung für den Vorstand, Diversitätskonzept

Gemeinsam mit dem Vorstand sorgt der Aufsichtsrat für eine langfristige Nachfolgeplanung. Bei der Sich-tung von Kandidaten und Kandidatinnen für eine Vor-standsposition stellen deren fachliche Qualifikation für das zu übernehmende Ressort, überzeugende Füh-rungsqualitäten, bisherige Leistungen sowie Kennt-nisse über das Unternehmen aus Sicht des Aufsichts-rats die grundlegenden Eignungskriterien dar. Der Auf-sichtsrat hat für die Zusammensetzung des Vorstands ein Diversitätskonzept verabschiedet, das auch die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex berücksichtigt. Im Rahmen der Abwägung, wel-che Persönlichkeit den Vorstand als Gremium am bes-ten ergänzen würde, achtet der Aufsichtsrat auch auf Vielfalt (Diversität). Unter Vielfalt alsEntscheidungsgesichtspunkt versteht der Aufsichtsrat insbesondere unterschiedliche, sich gegenseitig er-gänzende Profile, Berufs- und Lebenserfahrungen, auch im internationalen Bereich, sowie eine angemes-sene Vertretung der Geschlechter. Im Rahmen seiner Entscheidung berücksichtigt der Aufsichtsrat auch nachfolgende Aspekte:

  • Die Mitglieder des Vorstands sollen über eine lang-jährige Führungserfahrung verfügen und möglichst Erfahrung aus unterschiedlichen Berufen mitbrin-gen.

  • Mindestens zwei Mitglieder sollen über internatio-nale Führungserfahrung verfügen.

  • Mindestens zwei Mitglieder des Vorstands sollen eine technische Ausbildung haben.

  • Der Vorstand soll in seiner Gesamtheit über langjäh-rige Erfahrung auf den Gebieten Entwicklung, Pro-duktion, Vertrieb, Finanzen und Personalführung verfügen.

  • Der Aufsichtsrat hat eine Zielgröße für den Frauen-anteil im Vorstand festgelegt. Diese ist im Abschnitt "Angaben nach dem Teilhabegesetz" (Seite 18ff.) erläutert. Über den Anteil und die Entwicklung der weiblichen Führungskräfte, insbesondere unter den Oberen Führungskräften und auf der ersten Füh-rungsebene, berichtet der Vorstand dem Personal-ausschuss und dem Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen.

  • Für die Mitglieder des Vorstands hat der Aufsichtsrat entsprechend der Empfehlung des Deutschen Cor-porate Governance Kodex eine Altersgrenze festge-setzt. Diese ist regelmäßig mit der Vollendung des 60.Lebensjahres erreicht. Der Aufsichtsrat achtet darüber hinaus auf eine hinreichende Altersmi-schung unter den Vorstandsmitgliedern.

Mit welcher Persönlichkeit eine konkrete Vorstandspo-sition besetzt werden soll, entscheidet der Aufsichtsrat im Unternehmensinteresse und unter Würdigung aller Umstände des Einzelfalls.

Die Zusammensetzung des Vorstands zum 31. De-zember 2020 entspricht nach Einschätzung des Auf-sichtsrats dem festgelegten Diversitätskonzept. Die unterschiedlichen Berufs-, Bildungs- und Lebenser-fahrungen der Vorstandsmitglieder ergänzen sich ge-genseitig. Die Lebensläufe der Vorstandsmitglieder, die einen Abgleich mit dem Diversitätskonzept ermögli-chen, sind auf der Internetseite der Gesellschaft ein-sehbar. Den Link hierzu finden Sie weiter unten (Seite 10).

In die langfristige Nachfolgeplanung für den Vorstand ist neben dem Aufsichtsrat, dem Personalausschuss des Aufsichtsrats und dem Vorstandsvorsitzenden auch das Personalwesen für Obere Führungskräfte des

Unternehmens eingebunden. Potenzielle Kandidatin-nen und Kandidaten für die einzelnen Vorstandsfunkti-onen werden in regelmäßig stattfindenden Gesprä-chen mit den Vorsitzenden des Vorstands und des Auf-sichtsrats diskutiert, und zwar sowohl anhand der An-forderungen an die konkrete Ressortleitung als auch anhand des Diversitätskonzepts für das Gesamtgre-mium. Dieser Prozessschritt knüpft an die regelmäßi-gen jährlichen Beurteilungen der Oberen Führungs-kräfte im Unternehmen an und dient dazu, laufend ei-nen aktuellen Kandidatenpool verfügbar zu haben, auf den Personalausschuss und Aufsichtsrat zurückgreifen könnten.

Im Regelfall befasst sich der Personalausschuss ca. ein Jahr vor dem Ende eines Vorstandsmandats mit der Frage einer Verlängerung oder Nachbesetzung. Im Fall einer Neubesetzung wird der interne Kandidatenpool überprüft. Fallweise werden auch Personalberater hin-zugezogen, um passende externe Kandidaten und Kandidatinnen zu suchen und/oder die Eignung von Kandidatinnen und Kandidaten zu begutachten. Das beschriebene Diversitätskonzept berücksichtigt der Personalausschuss des Aufsichtsrats bereits bei der Vorauswahl der Kandidatinnen und Kandidaten. Per-sönlichkeiten in der engeren Auswahl werden eingela-den, sich im Personalausschuss vorzustellen. Vom Per-sonalausschuss als geeignet empfohlene Kandidatin-nen und Kandidaten stellen sich sodann in getrennten Vorbesprechungen der Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und anschließend im Aufsichtsrat-splenum vor. Dieses trifft nach gründlicher Beratung die abschließende Entscheidung über die Ernennung zum Mitglied des Vorstands.

AUFSICHTSRAT

Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Leitung der BMW AG zu beraten und zu überwachen.

Überblick

Der Aufsichtsrat der BMW AG besteht aus zehn von der Hauptversammlung gewählten Vertretern der Akti-onäre und zehn nach dem Mitbestimmungsgesetz ge-wählten Vertretern der Arbeitnehmer:

Die zehn Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer set-zen sich zusammen aus

  • sieben unternehmensangehörigen Arbeitnehmern, einschließlich eines leitenden Angestellten, und

  • drei Aufsichtsratsmitgliedern, die auf Vorschlag von Gewerkschaften gewählt werden.

Der Aufsichtsrat wird in Entscheidungen von grundle-gender Bedeutung für die BMW AG eingebunden.

Er bestellt die Mitglieder des Vorstands und setzt ihre Vergütung fest. Der Aufsichtsrat kann die Bestellung zum Vorstandsmitglied widerrufen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Aufsichtsratsmitglieder können ihre Aufgaben nicht durch andere wahrnehmen lassen.

Jedes Mitglied des Aufsichtsrats der BMW AG ist dem Unternehmensinteresse verpflichtet. Es darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche Interessen verfol-gen noch Geschäftschancen, die dem Unternehmen zustehen, für sich nutzen.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats sind verpflichtet, Inte-ressenkonflikte, insbesondere solche, die aufgrund ei-ner Beratung oder Organfunktion bei Kunden, Liefe-ranten, Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspart-nern entstehen können, unverzüglich dem Vorsitzen-den des Aufsichtsrats offenzulegen, damit dieser in seinem Bericht an die Hauptversammlung über ihre Behandlung informieren kann. Wesentliche und nicht nur vorübergehende Interessenkonflikte eines Auf-sichtsratsmitglieds führen zur Beendigung des Man-dats.

Jedes Aufsichtsratsmitglied der BMW AG achtet da-rauf, dass ihm für die Wahrnehmung seines Mandats genügend Zeit zur Verfügung steht und beachtet die im DCGK empfohlenen Obergrenzen für Aufsichtsrats-mandate und vergleichbare Funktionen.

Der Aufsichtsrat überprüft regelmäßig die Wirksamkeit seiner Tätigkeit sowie seiner Ausschüsse. Zu diesem Zweck finden eine gemeinsame Aussprache im Ple-num und persönliche Gespräche mit dem Aufsichts-ratsvorsitzenden statt, die anhand eines vorab verteil-ten, vom Aufsichtsrat erarbeiteten Fragebogens vorbe-reitet werden. Die jeweiligen Erkenntnisse werden im Plenum erörtert. Die Auswertung für das Geschäftsjahr 2020 zeigt eine hohe Zufriedenheit der Aufsichtsrats-mitglieder mit der Organisation und Durchführung der Sitzungen sowie mit dem behandelten Themenspekt-rum. Überdies wird die Zusammenarbeit sowohl inner-halb des Aufsichtsrats als auch mit dem Vorstand als sehr konstruktiv und vertrauensvoll empfunden. Nach Möglichkeit werden Anregungen der Aufsichtsratsmit-glieder bereits im folgenden Geschäftsjahr realisiert.

Bei Vorschlägen zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern wird darauf geachtet, dass der Aufsichtsrat insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügt.

Der Aufsichtsrat hat für seine Zusammensetzung kon-krete Ziele benannt, ein Diversitätskonzept beschlos-sen und ein Kompetenzprofil festgelegt.

Die Mitglieder des Aufsichtsrats nehmen die für ihre Aufgaben erforderlichen Aus- und Fortbildungsmaß-

nahmen eigenverantwortlich wahr. Dabei unterstützt sie die Gesellschaft in angemessener Weise. Näheres zu den 2020 durchgeführten Fortbildungsmaßnahmen ist dem Bericht des Aufsichtsrats zu entnehmen.

Bei Übernahme eines Aufsichtsratsmandats informiert der Corporate-Governance-Beauftragte das neue Auf-sichtsratsmitglied über wesentliche Rahmenbedingun-gen der Amtsführung und persönliche Mitwirkungs-pflichten im Fall von Sachverhalten, die Meldepflichten auslösen oder der Zustimmung des Aufsichtsrats un-terliegen.

Arbeitsweise des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat hält mindestens zwei Sitzungen im Kalenderhalbjahr ab. In der Regel finden fünf Plenarsit-zungen pro Kalenderjahr statt. Eine Sitzung pro Jahr ist mehrtägig ausgerichtet und dient unter anderem ei-nem vertieften Austausch zu strategischen und techni-schen Themen. Die Schwerpunkte der Sitzungen im abgelaufenen Geschäftsjahr sind im Bericht des Auf-sichtsrats zusammengefasst. In der Regel bereiten die Vertreter der Aktionäre und die Vertreter der Arbeitneh-mer die Sitzungen des Aufsichtsrats jeweils gesondert vor, gegebenenfalls mit Mitgliedern des Vorstands.

Der Aufsichtsratsvorsitzende koordiniert die Arbeit im Aufsichtsrat, beruft dessen Sitzungen ein und leitet sie; er nimmt die Belange des Aufsichtsrats nach außen wahr und vertritt den Aufsichtsrat gegenüber dem Vor-stand.

Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn alle Mitglie-der geladen wurden und mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Die Beschlussfas-sung über einen Gegenstand der Tagesordnung, der in der Einladung nicht enthalten war, ist nur zulässig, wenn kein anwesendes Mitglied des Aufsichtsrats der Beschlussfassung widerspricht und mindestens zwei Drittel der Mitglieder anwesend sind.

Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich mit einfacher Mehrheit gefasst. Besondere gesetzliche Mehrheitserfordernisse und Verfahrensbestimmungen bestehen im Mitbestimmungsgesetz insbesondere für Fälle der Bestellung und Abberufung von Vorstands-mitgliedern sowie für die Wahl eines Aufsichtsratsvor-sitzenden und stellvertretenden Aufsichtsratsvorsit-zenden.

Ergibt eine Abstimmung im Aufsichtsrat Stimmen-gleichheit, so findet eine neue Aussprache nur statt, wenn die Mehrheit des Aufsichtsrats dies beschließt. Bei einer erneuten Abstimmung über denselben Ge-genstand hat der Aufsichtsratsvorsitzende, wenn sie erneut Stimmengleichheit ergibt, zwei Stimmen.

Die Beschlüsse des Aufsichtsrats und seiner Aus-schüsse werden regelmäßig in den Sitzungen gefasst. Ein abwesendes Aufsichtsratsmitglied kann seine schriftliche Stimmabgabe durch ein anderes Aufsichts-ratsmitglied überreichen lassen. Dies gilt auch für die Abgabe der zweiten Stimme des Aufsichtsratsvorsit-zenden. Die Beschlussfassung durch schriftliche, fern-mündliche, durch Telefax oder mittels elektronischer Medien erfolgte Stimmabgabe ist zulässig, wenn sie der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder im Verhinde-rungsfall dessen Stellvertreter aus besonderen Grün-den anordnet. Solche Beschlüsse sind nachträglich durch Niederschrift zu bestätigen. Eine nachträgliche Stimmabgabe ist zulässig, wenn der Vorsitzende (oder im Verhinderungsfall sein Stellvertreter) sie vor der Ab-stimmung in der Sitzung für alle abwesenden Mitglie-der des Aufsichtsrats binnen einer von ihm festzule-genden Frist gestattet.

Über die Beschlüsse und Sitzungen werden Nieder-schriften angefertigt, die vom jeweiligen Sitzungsleiter unterzeichnet werden.

Zur Beratung über einzelne Gegenstände kann der Aufsichtsrat Sachverständige und Auskunftspersonen zu ihren Sitzungen hinzuziehen. Der Aufsichtsrat tagt regelmäßig auch ohne den Vorstand.

Die Gesellschaft sorgt dafür, dass der Aufsichtsrat und seine Gremien mit angemessenen Mitteln ausgestat-tet sind, um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können. Dazu gehört auch die Einrichtung eines zentralen Auf-sichtsratsbüros zur Unterstützung der Vorsitzenden bei ihren Koordinationsaufgaben.

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats ist auf der In-ternetseite der Gesellschaft bzw. über untenstehenden Link (Seite 10) auffindbar.

Präsidium und Ausschüsse des Aufsichtsrats

Unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenhei-ten der BMW Group und der Anzahl seiner Mitglieder hat der Aufsichtsrat der BMW AG ein Präsidium und vier Ausschüsse gebildet, nämlich einen Personal-, Prüfungs-, Nominierungs- und Vermittlungsaus-schuss. Diese dienen der Steigerung der Wirksamkeit der Aufsichtsratsarbeit und der Behandlung komplexer Sachverhalte. Die Ausschussvorsitzenden berichten in jeder Plenarsitzung des Aufsichtsrats ausführlich über die Ausschussarbeit.

Die Besetzung von Präsidium und Ausschüssen erfolgt nach Maßgabe von Gesetz, Satzung und Geschäfts-ordnung sowie ergänzenden Corporate Governance-Regelungen, insbesondere unter Berücksichtigung der fachlichen Qualifikation der Mitglieder.

Der Aufsichtsratsvorsitzende ist kraft dieser Funktion gemäß der Geschäftsordnung Mitglied und

Vorsitzender des Präsidiums, des Personalausschus-ses und des Nominierungsausschusses.

Die Anzahl der Sitzungen von Präsidium und Aus-schüssen ist bedarfsabhängig. Präsidium, Personal-und Prüfungsausschuss kommen in der Regel zu meh-reren Sitzungen jährlich zusammen.

Für die Arbeit des Präsidiums und der Ausschüsse hat der Aufsichtsrat in Anlehnung an die Regularien für die Tätigkeit des Plenums Regelungen zur Geschäftsord-nung getroffen. Die Ausschüsse sind beschlussfähig, wenn alle Mitglieder geladen wurden und mindestens drei Mitglieder, unter denen mindestens je ein Vertreter der Anteilseigner und der Arbeitnehmer ist, an der Be-schlussfassung teilnehmen. Beschlüsse der Aus-schüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit ge-fasst, soweit gesetzlich nichts anderes vorgesehen ist.

Das Präsidium des Aufsichtsrats setzt sich gemäß der Geschäftsordnung aus dem Vorsitzenden des Auf-sichtsrats und seinen Stellvertretern zusammen. Das Präsidium befasst sich mit der Themenplanung für das Jahr und bereitet die Aufsichtsratssitzungen vor, soweit die Themen nicht in den Aufgabenbereich eines Aus-schusses fallen. Dies betrifft zum Beispiel die Vorberei-tung der jährlichen Entsprechenserklärung zum Deut-schen Corporate Governance Kodex.

Mitglieder des Präsidiums sind derzeit Dr.-Ing. Dr.-Ing E.h. Norbert Reithofer (Vorsitzender), Manfred Schoch, Stefan Quandt, Stefan Schmid und Dr. Karl-Ludwig Kley. Herrn Dr. Kleys Mandat im Aufsichtsrat der BMW AG endet mit Ablauf der Hauptversammlung 2021. Im Rahmen der anstehenden Nachwahl ist geplant, ein unabhängiges Mitglied der Anteilseignervertreter in das Präsidium zu wählen.

Der Personalausschuss bereitet die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Bestellung und gegebenen-falls Abberufung von Vorstandsmitgliedern vor und sorgt gemeinsam mit dem Aufsichtsratsplenum und dem Vorstand für eine langfristige Nachfolgeplanung. Darüber hinaus bereitet der Personalausschuss die Entscheidungen des Aufsichtsrats über die Vergütung sowie die regelmäßige Überprüfung des Vergütungs-systems für den Vorstand vor. Im Rahmen der Festset-zungen des Aufsichtsrats zur Vergütung von Vor-standsmitgliedern ist der Personalausschuss beauf-tragt, Anstellungsverträge mit Mitgliedern des Vor-stands abzuschließen, zu ändern und aufzuheben und gegebenenfalls sonstige Verträge mit Mitgliedern des Vorstands vorzubereiten und abzuschließen. Ferner ist dem Personalausschuss die Befugnis übertragen, in bestimmten Fällen anstelle des Aufsichtsrats über die erforderliche Zustimmung zu einem bestimmten Ge-schäft zu entscheiden. Dazu gehören insbesondere Fälle der Kreditgewährung an Vorstands- oder Auf-sichtsratsmitglieder, bestimmte Vertragsabschlüssemit Mitgliedern des Aufsichtsrats, jeweils auch unter Berücksichtigung nahestehender Personen/Unter-nehmen, sowie Nebentätigkeiten von Vorstandsmit-gliedern, insbesondere die Übernahme von Aufsichts-ratsmandaten außerhalb des Unternehmens.

Mitglieder des Personalausschusses sind derzeit Dr.-Ing. Dr.-Ing E.h. Norbert Reithofer (Vorsitzender), Man-fred Schoch, Stefan Quandt, Stefan Schmid und Dr. Karl-Ludwig Kley. Herrn Dr. Kleys Mandat im Aufsichts-rat der BMW AG endet mit Ablauf der Hauptversamm-lung 2021. Im Rahmen der anstehenden Nachwahl ist geplant, ein unabhängiges Mitglied der Anteilseigner-vertreter in den Personalausschuss zu wählen.

Der Prüfungsausschuss befasst sich insbesondere mit der Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Ri-sikomanagementsystems sowie der Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats in Zusammenhang mit Prüfungen gemäß § 32 WpHG. Ferner überwacht er die Abschlussprüfung, die Unabhängigkeit des Ab-schlussprüfers und die vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen. Er bereitet den Vorschlag zur Wahl des Abschlussprüfers an die Hauptversammlung vor und gibt dazu eine Empfehlung ab, erteilt den Prü-fungsauftrag, vereinbart ergänzende Prüfungsschwer-punkte sowie das Honorar des Abschlussprüfers. Der Prüfungsausschuss bereitet die Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernab-schluss vor und erörtert mit dem Vorstand die Zwi-schenberichte vor ihrer Veröffentlichung. Zusätzlich be-fasst er sich mit der nichtfinanziellen Berichterstattung, bereitet die Prüfung des Aufsichtsrats und die Beauf-tragung eines externen Prüfers der nichtfinanziellen Berichterstattung vor und erteilt den Prüfungsauftrag. Darüber hinaus befasst sich der Prüfungsausschuss mit der Überwachung des Revisionssystems und der Compliance sowie mit der Prüfung und Überwachung etwaiger Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen von Vorstandsmitglie-dern zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Auf-sichtsrat. Ferner entscheidet er über die Zustimmung des Aufsichtsrats zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019 (§ 4 Ziffer 5 der Satzung) sowie über Än-derungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen.

Mitglieder des Prüfungsausschusses sind derzeit Dr. Kurt Bock (Vorsitzender), Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer, Manfred Schoch, Stefan Quandt und Stefan Schmid. Bis zum 14. Mai 2020 gehörte Dr. Karl-Ludwig Kley dem Prüfungsausschuss als Vorsitzender an.

In Einklang mit den Regelungen des Deutschen Cor-porate Governance Kodex ist der Vorsitzende des Prü-fungsausschusses unabhängig und kein ehemaliges Vorstandsmitglied der Gesellschaft. Er verfügt über be-sondere Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwen-dung von Rechnungslegungsgrundsätzen und

internen Kontrollverfahren und ist mit der Abschluss-prüfung vertraut. Er erfüllt zugleich die Anforderungen an einen Finanzexperten im Sinne der §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG.

Der Nominierungsausschuss hat die Aufgabe, geeig-nete Kandidaten für die Wahl in den Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre zu ermitteln und dem Aufsichts-rat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversamm-lung vorzuschlagen. Gemäß der Empfehlung des Deut-schen Corporate Governance Kodex ist der Nominie-rungsausschuss ausschließlich mit Vertretern der Akti-onäre besetzt.

Mitglieder des Nominierungsausschusses sind derzeit Dr.-Ing Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer (Vorsitzender), Susanne Klatten, Dr. Karl-Ludwig Kley und Stefan Quandt.

Die Bildung und Besetzung eines Vermittlungsaus-schusses sind im deutschen Mitbestimmungsgesetz vorgesehen. Der Vermittlungsausschuss hat die Auf-gabe, dem Aufsichtsrat einen Vorschlag zu unterbrei-ten, wenn ein Beschluss über die Bestellung eines Vor-standsmitglieds nicht die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder erreicht hat. Dem Vermittlungsausschuss gehören gemäß den ge-setzlichen Bestimmungen der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie je ein von den Vertretern der Aktionäre und den Vertretern der Arbeitnehmer gewähltes Mitglied an.

Mitglieder des Vermittlungsausschusses sind derzeit Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer, Manfred Schoch, Stefan Quandt und Stefan Schmid.

Besetzungsziele des Aufsichtsrats, Kompetenzprofil, Diversitätskonzept

Der Aufsichtsrat ist so zusammenzusetzen, dass seine Mitglieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kennt-nisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen.

Zu diesem Zweck hat der Aufsichtsrat der BMW AG die folgenden, ein Kompetenzprofil einschließenden Be-setzungsziele verabschiedet. Sie beschreiben zugleich das Konzept, mit dem insgesamt eine vielfältige Beset-zung des Aufsichtsrats angestrebt wird (Diversitäts-konzept):

Dem Aufsichtsrat sollen insgesamt möglichst vier

Mitglieder angehören, die über internationale Erfah-rung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands verfügen.

Dem Aufsichtsrat sollen insgesamt möglichst sie-ben Mitglieder angehören, die über vertiefte Kennt-nisse und Erfahrungen aus dem Unternehmen

selbst verfügen, jedoch nicht mehr als zwei ehema-lige Mitglieder des Vorstands.

  • Dem Aufsichtsrat sollen als Vertreter der Anteilseig-ner möglichst drei Unternehmer oder Persönlichkei-ten angehören, die bereits Erfahrung in der Führung oder Überwachung eines anderen mittelgroßen oder großen Unternehmens erworben haben.

  • Dem Aufsichtsrat sollen insgesamt möglichst drei Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft oder Forschung angehören, die Erfahrung in Branchen erworben haben, die für die BMW Group bedeutsam sind, wie zum Beispiel Chemie, Energieversorgung, Informationstechnologie. Jedes Aufsichtsratsmit-glied soll über Sachverstand auf mindestens einem unternehmensrelevanten Themenfeld verfügen wie zum Beispiel Mobilität, Kundenbedürfnisse, Compli-ance, Human Resources, Digitalisierung, Künstliche Intelligenz, Ressourcen und Nachhaltigkeit.

  • Bei der Suche nach qualifizierten Persönlichkeiten für den Aufsichtsrat, die das Gremium in seiner Ge-samtheit mit Fach- und Führungskompetenzen bestmöglich verstärken würden, soll auch auf Vielfalt (Diversität) geachtet werden. Bei der Vorbereitung von Besetzungsvorschlägen soll im Einzelfall gewür-digt werden, inwiefern unterschiedliche, sich gegen-seitig ergänzende fachliche Profile, Berufs- und Le-benserfahrungen, auch im internationalen Bereich, und eine angemessene Vertretung beider Ge-schlechter im Gremium der Aufsichtsratsarbeit zu-gutekommen. Die Berücksichtigung von Frauen bei der Besetzung des Aufsichtsrats liegt in der Verant-wortung aller Vorschlags- und Wahlberechtigten.

  • Dem Aufsichtsrat sollen mindestens sechs unab-hängige Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner im Sinne von Empfehlung C.7 des Deutschen Corpo-rate Governance Kodex (Fassung vom 16. Dezem-ber 2019) angehören.

  • Der Aufsichtsratsvorsitzende, der Vorsitzende des Prüfungsausschusses sowie der Vorsitzende des Personalausschusses sollen unabhängig von der Gesellschaft und vom Vorstand sein.

  • Zwei unabhängige Mitglieder des Aufsichtsrats sol-len über Sachverstand auf den Gebieten Rech-nungslegung oder Abschlussprüfung verfügen.

  • Dem Aufsichtsrat soll keine Person angehören, die eine Organfunktion oder Beratungsaufgabe bei we-sentlichen Wettbewerbern des Unternehmens aus-übt. Die Aufsichtsratsmitglieder werden sich unter Beachtung des geltenden Rechts darüber hinaus dafür einsetzen, dass keine Persönlichkeiten zur Wahl vorgeschlagen werden, die aufgrund ihrer sonstigen Tätigkeiten und Funktionen außerhalb der BMW Group, insbesondere Beratungstätigkeiten o-der Organfunktionen bei Kunden, Lieferanten,

Kreditgebern oder sonstigen Geschäftspartnern, vo-raussichtlich nicht nur vorübergehend in einen we-sentlichen Interessenkonflikt geraten werden.

Es soll für die Mitglieder des Aufsichtsrats im Regel-fall eine Altersgrenze von 70 Jahren berücksichtigt werden. Einzelfallausnahmen sollen bis zum Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung nach Vollen-dung des 73. Lebensjahres zur Erfüllung gesetzli-cher Erfordernisse oder zur Unterstützung einer ge-ordneten Nachfolgeplanung bei Schlüsselfunktio-nen oder -qualifikationen zulässig sein.

Aufsichtsratsmitglieder sollen dem Aufsichtsrat im Regelfall insgesamt nicht länger angehören als bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversamm-lung, die über die Entlastung für das 11. Geschäfts-jahr nach dem Beginn der ersten Amtszeit be-schließt. Von dieser Regel ausgenommen sind na-türliche Personen, die direkt oder indirekt an der Ge-sellschaft wesentlich beteiligt sind. Darüber hinaus kann im Unternehmensinteresse von der Regel-grenze abgewichen werden, zum Beispiel um ein anderes Besetzungsziel zu fördern, insbesondere Vielfalt der Geschlechter, der fachlichen Profile, Be-rufs- und Lebenserfahrungen.

Der Aufsichtsrat hat für die obigen Besetzungsziele ei-nen Zeitrahmen bis zum 31. Dezember 2021 zugrunde gelegt. Der Nominierungsausschuss des Aufsichtsrats berücksichtigt die Besetzungsziele bereits bei der Aus-wahl möglicher Kandidaten (m/w) als Vertreter der An-teilseigner. Damit wird eine vielfältige Besetzung des Aufsichtsrats ermöglicht und sichergestellt, dass der Aufsichtsrat so zusammengesetzt ist, dass seine Mit-glieder insgesamt über die zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Kennt-nisse, Fähigkeiten und Erfahrungen verfügen. Wahlvor-schläge des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung sollen die Besetzungsziele, soweit sie Aufsichtsrats-mitglieder der Anteilseigner betreffen, in der Weise be-rücksichtigen, dass eine Umsetzung der Besetzungs-ziele und ein Ausfüllen des Kompetenzprofils für den Aufsichtsrat insgesamt durch entsprechende Wahlbe-schlüsse der Hauptversammlung angestrebt wird. Die Hauptversammlung ist jedoch an Wahlvorschläge nicht gebunden. Auch die Wahlfreiheit der Arbeitnehmer bei der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer ist geschützt. Im Verfahren nach dem Mitbestim-mungsgesetz zur Wahl von Arbeitnehmervertretern hat der Aufsichtsrat kein Vorschlagsrecht. Die Besetzungs-ziele, die sich der Aufsichtsrat gibt, verstehen sich da-her nicht als Vorgaben an die Wahlberechtigten oder Beschränkungen ihrer Wahlfreiheit.

Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats zum 31. Dezember 2020

Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats zum 31. De-zember 2020 entspricht nach Selbsteinschätzung des Aufsichtsrats den oben genannten Besetzungszielen und füllt das Kompetenzprofil aus. Um einen Abgleich mit den Besetzungszielen und dem Kompetenzprofil zu erleichtern, enthält dieses Dokument ab Seite 13 eine Übersicht zu Mitgliedern des Aufsichtsrats im Ge-schäftsjahr 2020. Angaben zu den ausgeübten Beru-fen und Mandaten in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren in- und ausländi-schen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen sowie zur Dauer der Zugehörigkeit sind dort ebenfalls zu finden.

Daraus wird ersichtlich, dass der Aufsichtsrat der BMW AG sehr vielfältig besetzt ist: Über internationale Erfah-rung oder besonderen Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten au-ßerhalb Deutschlands verfügen deutlich mehr als die angestrebten vier Mitglieder des Aufsichtsrats. Ver-tiefte Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Unterneh-men bringen sieben Arbeitnehmervertreter sowie der Aufsichtsratsvorsitzende in die Aufsichtsratsarbeit ein. Dem Aufsichtsrat gehört lediglich ein früheres Mitglied des Vorstands an. Erfahren in der Führung eines ande-ren Unternehmens sind mindestens vier Mitglieder des Aufsichtsrats. Dem Aufsichtsrat gehören auch drei Un-ternehmer an. Erfahrung in der Überwachung eines an-deren mittelgroßen oder großen Unternehmens hat ein großer Teil der Aufsichtsratsmitglieder, darunter auch Arbeitnehmervertreter. Des Weiteren verfügen mehr als drei Mitglieder des Aufsichtsrats über Erfahrung und Sachverstand auf einem der vom Aufsichtsrat als besonders zukunftsrelevant eingestuften Gebiete wie Kundenbedürfnisse, Mobilität, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, Ressourcen und Nachhaltigkeit sowie Informationstechnologie.

Bei der Überprüfung ihrer Unabhängigkeit hat sich die Anteilseignerseite am Deutschen Corporate Gover-nance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019 orientiert. Bei der Beurteilung, ob ein wesentlicher und nicht nur vorübergehender Interessenkonflikt gegeben ist, ist daher insbesondere zu berücksichtigen, ob das Aufsichtsratsmitglied selbst oder ein naher Familienan-gehöriger des Aufsichtsratsmitglieds in den zwei Jah-ren vor der Ernennung Mitglied des Vorstands der Ge-sellschaft war, aktuell oder in dem Jahr bis zu seiner Er-nennung direkt oder als Gesellschafter oder in verant-wortlicher Funktion eines konzernfremden Unterneh-mens eine wesentliche geschäftliche Beziehung mit der Gesellschaft oder einem von dieser abhängigen Unternehmen unterhält oder unterhalten hat (z.B. als Kunde, Lieferant, Kreditgeber oder Berater), ein naher

Familienangehöriger eines Vorstandsmitglieds ist oder dem Aufsichtsrat seit mehr als 12 Jahren angehört.

Im Ergebnis stuft die Anteilseignerseite mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder als unabhängig ein. Zum Stich-tag sind dies: Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer, Dr. Kurt Bock, Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger, Anke Schä-ferkordt, Simone Menne und Dr. Vishal Sikka.

Mindestens vier Mitglieder erfüllen die Anforderungen an einen Finanzexperten. Dies sind: Dr. Kurt Bock, Dr. Karl-Ludwig Kley, Anke Schäferkordt und Simone Menne. Darüber hinaus verfügt auch der Vertreter der leitenden Angestellten Dr. Thomas Wittig über beson-deren Sachverstand auf dem Gebiet der Rechnungsle-gung.

Zum Stichtag gehören dem Aufsichtsrat sieben Frauen an (35 %), darunter drei Vertreterinnen der Anteilseig-ner und vier Vertreterinnen der Arbeitnehmer. Dem Aufsichtsrat gehören insgesamt 13 Männer an (65%), darunter sieben Vertreter der Anteilseigner und sechs Vertreter der Arbeitnehmer. Die Gesellschaft erfüllt so-mit die für sie seit dem 1. Januar 2016 in Deutschland geltende gesetzliche Geschlechterquote von mindes-tens 30% sowohl unter den Vertretern der Anteilseig-ner als auch unter den Vertretern der Arbeitnehmer. Kein Aufsichtsratsmitglied hatte zum 31.12.2020 die Regelaltersgrenze von 70 Jahren erreicht.

AKTIONÄRE UND HAUPTVERSAMMLUNG

Die Aktionäre der BMW AG nehmen ihre Kontroll- und Mitbestimmungsrechte in der Hauptversammlung wahr.

Die Hauptversammlung entscheidet insbesondere über die Verwendung des Bilanzgewinns, die Entlas-tung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichts-rats, die Bestellung des Abschlussprüfers, Satzungs-änderungen sowie bestimmte Kapitalmaßnahmen und wählt Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat.

Darüber hinaus wird der Hauptversammlung bei we-sentlichen Änderungen, mindestens jedoch alle vier Jahre, das System zur Vergütung der Vorstandsmitglie-der und der Aufsichtsratsmitglieder zur Billigung vorge-legt. Dies ist für die ordentliche Hauptversammlung 2021 vorgesehen.

Die Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptver-sammlung entweder selbst, durch einen Bevollmäch-tigten oder durch einen von der BMW AG benannten Stimmrechtsvertreter ausüben. Das Stimmrecht kann auch per Briefwahl ausgeübt werden.

Die ordentliche Hauptversammlung 2020 wurde auf-grund der Covid-19 Pandemie erstmals als virtuelle Hauptversammlung durchgeführt, d.h. ohne physische Präsenz von Aktionären und Aktionärsvertretern, mitAusnahme der an die Weisungen der Aktionäre gebun-denen Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft. Die Ge-sellschaft hat den Aktionären die Ausübung des Stimmrechts in diesem Fall durch Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft sowie im Wege der Briefwahl (sowohl papierhaft als auch online) er-möglicht.

LINKSAMMLUNG IM ZUSAMMENHANG MIT DER ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENS-FÜHRUNG

Aktuelle und frühere Entsprechenserklärungen:www.bmwgroup.com/entsprechenserklaerung

Lebensläufe der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats der BMW AG:

www.bmwgroup.com/CV-Vorstand

Die Geschäftsordnung des Vorstands der BMW AG:

www.bmwgroup.com/GO-VS

Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats der BMW AG:

www.bmwgroup.com/GO-AR

Bericht des Aufsichtsrats über das Ge-schäftsjahr 2020:

www.bmwgroup.com/Bericht-AR

MITGLIEDER DES VORSTANDS

Oliver Zipse (*1964)

Vorsitzender

Klaus Fröhlich (*1960)

Entwicklung (bis 30. Juni 2020)

Mandate

E.ON SE

Ilka Horstmeier (*1969)

Personal- und Sozialwesen, Arbeitsdirektorin

Dr. Milan Nedeljković (*1969)

Produktion

Mandate

BMW (South Africa) (Pty) Ltd., Vorsitzender

BMW Motoren GmbH, Vorsitzender

Pieter Nota (*1964)

Kunde, Marken, Vertrieb

Mandate

Rolls-Royce Motor Cars Limited, Vorsitzender

Dr. Nicolas Peter (*1962)

Finanzen

Mandate

BMW Brilliance Automotive Ltd., stellv. Vorsitzender

Frank Weber (*1966)

Entwicklung (seit 1. Juli 2020)

Dr.-Ing. Andreas Wendt (*1958)

Einkauf und Lieferantennetzwerk

Chefjustiziar:

Dr. Andreas Liepe

__nicht börsennotiert

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

MITGLIEDER DES AUFSICHTSRATS

Dr.-Ing. Dr.-Ing. E.h. Norbert Reithofer (*1956)

Mitglied seit 2015, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 Vorsitzender des Aufsichtsrats ehem. Vorsitzender des Vorstands der BMW AG

Mandate

Siemens Aktiengesellschaft

Henkel Management AG (seit 22. Juni 2020)Henkel AG & Co. KGaAKompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Technologien, Kundenbedürf-nisse

(Gesellschafterausschuss)

Manfred Schoch1 (*1955)

Mitglied seit 1988, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Euro- und Gesamtbetriebsrats Dipl. Wirtschaftsingenieur

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Human Resources, Kundenbedürfnisse

Stefan Quandt (*1966)

Mitglied seit 1997, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Unternehmer

Mandate

DELTON Health AG, VorsitzenderDELTON Technology SE, VorsitzenderFrankfurter Allgemeine Zeitung GmbH

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Energieversorgung, Digitale Sicherheit, Logistik

(seit 24. Juni 2019)

AQTON SE, VorsitzenderEntrust Corp.

Anmerkung: Herr Stefan Quandt hält sämtliche Anteile an der DELTON Health AG, der DELTON Technology SE und an der AQTON SE. An der Entrust Datacard Corp. hält Herr Stefan Quandt eine Mehrheitsbeteiligung.

Stefan Schmid1 (*1965)

Mitglied seit 2007, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Betriebsrats Dingolfing

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Human Resources, Chemie

Dr. jur. Karl-Ludwig Kley (*1951)

Mitglied seit 2008, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 stellv. Vorsitzender des Aufsichtsrats

Vorsitzender des Aufsichtsrats der E.ON SE und der Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft

Mandate

E.ON SE, Vorsitzender

Deutsche Lufthansa Aktiengesellschaft,Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Energieversorgung, Kapitalmarkt

Vorsitzender

Christiane Benner2 (*1968)

Mitglied seit 2014, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Zweite Vorsitzende der IG Metall

Mandate

Continental AG, stellv. Vorsitzende

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Digitalisierung,

Change Management

Dr. rer. pol. Kurt Bock (*1958)

Mitglied seit 2018, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2023

Vorsitzender des Aufsichtsrats der BASF SE (seit 18. Juni 2020)

Mandate

BASF SE; VorsitzenderKompetenzprofil/Diversitätskonzept Chemie, IT, Nachhaltigkeit, Kapitalmarkt

FUCHS PETROLUB SE, Vorsitzender

Fresenius Management SE (bis 30. Juni 2020)

Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft

Aktiengesellschaft in München (bis 29. April 2020)

Verena zu Dohna-Jaeger2 (*1975)

Mitglied seit 2019, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024

Leiterin des Ressorts Betriebsverfassung und Mitbestimmungspolitik beim Vorstand der IG Metall / (Syndikus-)Rechtsanwältin

MandateABB AG

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Human Resources, Compliance

Dr.-Ing. Heinrich Hiesinger (*1960)

Mitglied seit 2017, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2022 Aufsichtsrat

Mandate

Deutsche Post AG (seit 15. Mai 2019)Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Digitalisierung, Compliance,Fresenius Management SE (seit 1. Juli 2020)Technologien, NachhaltigkeitZF Friedrichshafen AG (seit 1. Januar 2021)

Prof. Dr. rer. nat. Dr. h.c. Reinhard Hüttl (*1957)

Mitglied seit 2008, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2023 Wissenschaftlicher Direktor und Geschäftsführer der EUREF Energy Innovation GmbH Universitätsprofessor

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Wissenschaft, Ressourcen, Nachhaltigkeit

Susanne Klatten (*1962)

Mitglied seit 1997, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Unternehmerin

Mandate Kompetenzprofil/Diversitätskonzept

SGL Carbon SE, VorsitzendeALTANA AG, stellv. VorsitzendeUnternehmerTUM GmbH, Vorsitzende

Zukunftstechnologien, Werkstofftechnologien, Human Resources

Prof. Dr. rer. pol. Renate Köcher (*1952)

Mitglied bis 14. Mai 2020

Geschäftsführerin des Instituts für Demoskopie Allensbach Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbH

Mandate

Infineon Technologies AGNestlé Deutschland AGRobert Bosch GmbH

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Kundenbedürfnisse, Finanzdienstleistungen

Horst Lischka2 (*1963)

Mitglied seit 2009, im Amt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 Sekretär beim Vorstand der IG Metall

Mandate

KraussMaffei Group GmbHMAN Truck & Bus SE

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Human Resources

München Klinik gGmbH (bis 15. Mai 2020)

Willibald Löw1 (*1956)

Mitglied seit 1999, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Vorsitzender des Betriebsrats Standort Landshut

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Human Resources

Simone Menne (*1960)

Mitglied seit 2015, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2021 Aufsichtsrätin

Mandate

Deutsche Post AG

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, IT, Kapitalmarkt

Henkel AG & Co. KGaA (seit 17. Juni 2020)Springer Nature AG & Co KGaA

(bis 3. März 2020)

Johnson Controls International plcRussell Reynolds Associates Inc.

(seit 19. Januar 2019)

Dr. Dominique Mohabeer 1 (*1963)

Mitglied seit 2012, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Mitglied des Betriebsrats Standort München

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Digitalisierung, IT, Human Resources

Brigitte Rödig1 (*1963)

Mitglied seit 2013, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Mitglied des Betriebsrats Standort Dingolfing

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Mobilität, Human Resources

Anke Schäferkordt (*1962)

Mitglied seit 14. Mai 2020, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2025 Aufsichtsrätin

MandateBASF SEKompetenzprofil/Diversitätskonzept Kommunikation, Medien

Serviceplan Group Management SEWayfair Inc.

Dr. Vishal Sikka (*1967)

Mitglied seit 2019, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 CEO & Founder, Vianai Systems, Inc.

Mandate

Oracle CorporationKompetenzprofil/Diversitätskonzept Digitalisierung, Künstliche Intelligenz,

IT, Business Transformation

Dr. Thomas Wittig3 (*1960)

Mitglied seit 2019, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Leiter Finanzdienstleistungen

Mandate

BMW Bank GmbH, Vorsitzender

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept Finanzdienstleistungen

BMW Automotive Finance (China) Co. Ltd.,

Vorsitzender

Werner Zierer1 (*1959)

Mitglied seit 2001, gewählt bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 Vorsitzender des Betriebsrats Standort Regensburg

Kompetenzprofil/Diversitätskonzept

Mobilität, Human Resources

1_Arbeitnehmervertreter, die Arbeitnehmer des Unternehmens sind 2_Arbeitnehmervertreter, die Vertreter von Gewerkschaften sind 3_Arbeitnehmervertreter, die leitende Angestellte des Unternehmens sind_nicht börsennotiert

Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten

Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen

Internationale Erfahrung oder besonderer Sachverstand in einem oder mehreren für das Unternehmen wichtigen Märkten außerhalb Deutschlands

Vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Unternehmen

Unternehmer oder Persönlichkeiten mit Erfahrung in der Führung/Überwachung eines anderen Unternehmens (Anteilseignervertreter)

Finanzexperten

Unabhängiger Vertreter der Anteilseigner nach der Selbsteinschätzung der Anteilseignervertreter

GREMIEN DES AUFSICHTSRATS UND IHRE ZUSAMMENSETZUNG IM ÜBERBLICK

Wesentliche Aufgaben, GrundlagePRÄSIDIUM

Vorbereitung der Aufsichtsratssitzungen, soweit die Themen nicht in den Aufgabenbereich eines Ausschusses fallen

Grundlage ist Geschäftsordnung

PERSONALAUSSCHUSS

  • Vorbereitung der Entscheidungen über die Bestellung und gegebenenfalls Abberufung von Vor-standsmitgliedern, über die Vergütung sowie die regelmäßige Überprüfung des Vergütungssystems für den Vorstand

  • Abschluss, Änderung und Aufhebung von Anstellungsverträgen (im Rahmen der Festsetzungen des Aufsichtsrats zur Vergütung) und sonstigen Verträgen mit den Mitgliedern des Vorstands

  • Entscheidung über die Zustimmung zu Nebentätigkeiten von Vorstandsmitgliedern, insbesondere zur Übernahme von Aufsichtsratsmandaten außerhalb des Unternehmens, sowie über die Zustimmung zu bestimmten kraft Gesetzes der Zustimmung des Aufsichtsrats unterliegenden Geschäften (zum Beispiel Kreditgewährung an Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder)

  • Einrichtung entspricht Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, Grundlage ist Geschäftsordnung

PRÜFUNGSAUSSCHUSS

  • Überwachung des Rechnungslegungsprozesses, der Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems, des Risikomanagementsystem sowie Wahrnehmung der Aufgaben des Aufsichtsrats im Zusammenhang mit Prüfungen gemäß § 32 WpHG

  • Überwachung der Abschlussprüfung, insbesondere der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der vom Abschlussprüfer zusätzlich erbrachten Leistungen

  • Vorbereitung des Vorschlags zur Wahl eines Abschlussprüfers an die Hauptversammlung, Erteilung (Empfehlung) des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer, Bestimmung von ergänzenden Prü-fungsschwerpunkten und Honorarvereinbarung mit dem Abschlussprüfer

  • Vorbereitung der Beschlussfassung des Aufsichtsrats über den Jahres- und den Konzernabschluss

  • Erörterung der Zwischenberichte mit dem Vorstand vor ihrer Veröffentlichung

  • Vorbereitung der Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung durch den Aufsichtsrat, Vorbereitung der Prüferauswahl für die nichtfinanzielle Berichterstattung und Erteilung des Prüfungsauftrags

  • Überwachung des Revisionssystems und der Compliance sowie Prüfung und Überwachung etwaiger Handlungsbedarfe im Zusammenhang mit möglichen Pflichtverletzungen von Vorstandsmitgliedern zur Vorbereitung einer Beschlussfassung im Aufsichtsrat

  • Entscheidung über die Zustimmung zur Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2019

  • Änderungen der Satzung, die nur die Fassung betreffen

  • Einrichtung entspricht Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, Grundlage ist Geschäftsordnung

NOMINIERUNGSAUSSCHUSS

Ermittlung geeigneter Kandidaten (m / w) für die Wahl in den Aufsichtsrat als Vertreter der Aktionäre, die dem Aufsichtsrat für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung vorgeschlagen werden sollen

Einrichtung entspricht Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex, Grundlage ist Geschäftsordnung

Mitglieder

Norbert Reithofer1 Manfred Schoch Stefan Quandt Stefan Schmid Karl-Ludwig KleyNorbert Reithofer1 Manfred Schoch Stefan Quandt Stefan Schmid Karl-Ludwig KleyKurt Bock1, 2 Norbert Reithofer Manfred Schoch Stefan Quandt Stefan SchmidNorbert Reithofer1 Susanne Klatten Karl-Ludwig Kley Stefan Quandt

(Gemäß der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex ist der Nominierungsausschuss ausschließlich mit Vertre-tern der Aktionäre besetzt.)

VERMITTLUNGSAUSSCHUSS Vorschlag an den Aufsichtsrat, wenn ein Beschluss über die Bestellung eines Vorstandsmitglieds nicht Norbert Reithofer

die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmen der Mitglieder des Aufsichtsrats erreicht hat Einrichtung ist gesetzlich vorgesehen

  • 1 Vorsitz

  • 2 (Unabhängiger) Finanzexperte im Sinne von §§ 100 Abs. 5, 107 Abs. 4 AktG, C.10, D.4 DCGKManfred Schoch Stefan Quandt Stefan Schmid

(Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gehören dem Vermittlungsausschuss der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats sowie je ein von den Vertretern der Aktionäre und den Vertretern der Arbeitnehmer gewähltes Mitglied an.)

ANGABEN NACH DEM TEILHABEGESETZ

Ziele für den Frauenanteil im Vorstand und die Frauenanteile auf den Führungsebenen I und IIIn Deutschland hat der Gesetzgeber 2015 das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Män-nern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verabschiedet (Teilhabegesetz).

Danach ist der Aufsichtsrat der Gesellschaft verpflich-tet, eine Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand so-wie eine Frist zur Erreichung dieses Ziels festzulegen. Gleiches gilt für den Frauenanteil in den beiden Füh-rungsebenen unterhalb des Vorstands. Als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand für die Zeit vom 1. Ja-nuar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 hat der Auf-sichtsrat der Gesellschaft festgelegt, dass dem Vor-stand weiterhin mindestens eine Frau angehören soll. Diese Anforderung wird nach wie vor erfüllt. Zum 31. Dezember 2020 gehörte dem Vorstand eine Frau an (14,2%). Der Aufsichtsrat hält es für wünschenswert, den Vorstand auch mit einem höheren Frauenanteil zu besetzen, und unterstützt die Aktivitäten des Vor-stands, dafür den Frauenanteil auch auf den höchsten Führungsebenen im Unternehmen weiter zu steigern. Als Zielgröße für den Frauenanteil im Vorstand für die Zeit vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2025 hat der Aufsichtsrat festgelegt, dass dem Vorstand wei-terhin mindestens eine Frau angehören soll.

Für die ersten beiden Führungsebenen unterhalb des Vorstands hat der Vorstand für die Zielerreichungsfrist vom 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2020 ei-nen Zielkorridor von 10,2 bis 12,0% für die Führungs-ebene I und einen Zielkorridor von 8 bis 10% für die Führungsebene II festgelegt. Zum 31. Dezember 2020 wurde dieses Ziel für die Führungsebene II mit einem Frauenanteil von 8,2% erreicht. Bei der Führungs-ebene I lag der Anteil weiblicher Führungskräfte zum 31. Dezember 2020 mit 9,6% leicht unter dem Ziel. Die Abweichung zur Zielerreichung beträgt in absoluten Zahlen eine Frau. Bei der ersten Führungsebene unter-halb des Vorstands handelt es sich um eine sehr kleine Gruppe. Im Jahr 2020 ergab sich bei acht Funktionen die Möglichkeit, neue Führungskräfte auf der Füh-rungsebene I einzusetzen. Davon wurden 25% mit Frauen besetzt. Für die übrigen Positionen konnte we-der intern noch extern eine geeignete Kandidatin iden-tifiziert werden. Es wird weiterhin angestrebt, Kandida-tinnen und Kandidaten aus dem eigenen Haus für die oberen Führungsebenen aufzubauen. Im Rahmen des Prozesses zur internen Nachfolgeplanung werden für Potentialkandidatinnen die sinnvollen Zielfunktionen auf der nächsthöheren Ebene regelmäßig überprüft und diskutiert.

Für die nächste Zielerreichungsfrist vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 hat sich der Vorstand für die Führungs-ebenen I und II einen Korridor von 10 - 15% zum Ziel gesetzt.

Die Führungsebene drückt sich als Funktionsebene aus und basiert auf einer durchgängigen Systematik der Funktionsbewertung nach Mercer.

Nähere Informationen zum Thema Mitarbeitervielfalt in der BMW Group finden sich im Integrierten Bericht im Kapitel Mitarbeitervielfalt.

ANGABEN ZU UNTERNEHMENSFÜHRUNGSPRAKTIKEN, DIE ÜBER DIE GESETZLICHEN ANFORDERUNGEN HINAUS ANGEWANDT WERDEN

Kernwerte und Handlungsprinzipien

Innerhalb der BMW Group richten Vorstand, Aufsichts-rat und Mitarbeiter ihr Handeln an fünf Kernwerten aus, in denen die Basis für den Erfolg der BMW Group liegt:

Verantwortung

Wir treffen konsequente Entscheidungen und stehen persönlich dafür ein. Dies eröffnet Freiräume für unter-nehmerisches Handeln.

Wertschätzung

Wir hinterfragen uns selbst und zeigen gegenseitigen Respekt, Klarheit im Feedback und die Anerkennung von Leistung.

Transparenz

Wir beschönigen nicht und zeigen Widersprüche kon-struktiv auf. Wir handeln integer.

Vertrauen

Wir verlassen uns aufeinander. Nur so sind wir schnell und erreichen unsere Ziele.

Offenheit

Wir denken in Chancen und sind mutig für Veränderun-gen. Wir wachsen an unseren Fehlern.

Soziale Verantwortung gegenüber den Mitar-beitern und in der Lieferkette

Die BMW Group stellt sich ihrer gesellschaftlichen Ver-antwortung. Unsere Unternehmenskultur verbindet Er-folgsorientierung mit Weltoffenheit, Vertrauen und Transparenz. Dabei sind wir uns der sozialen Verant-wortung bewusst. Als Leitplanken für den sozial nach-haltigen Umgang mit den Mitarbeitern und die gene-relle Sicherstellung sozialer Standards dienen ver-schiedene international anerkannte Richtlinien. So be-kennt sich die BMW Group zu den Leitsätzen für mul-tinationale Unternehmen der Organisation für wirt-schaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), den Inhalten der ICC Business Charter for Sustainable Development und den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Inhalte dieser Richtlinien und weitere Informationen hierzu können unterwww.oecd.org, www.iccwbo.org und www.ohchr.org abgerufen werden. Mit Unterzeichnung des UN GlobalCompact durch den Vorstand der BMW Group im Jahr 2001 und der "Gemeinsamen Erklärung über Men-schenrechte und Arbeitsbedingungen in der BMW Group", die 2005 durch Vorstand und Arbeitnehmer-vertretungen verabschiedet und 2010 erneut bestätigt wurde, haben wir uns ebenfalls zur weltweiten Einhal-tung der international anerkannten Menschenrechte und der Kernarbeitsnormen der International Labour Organization (ILO) verpflichtet. Hierzu gehören insbe-sondere die freie Wahl der Beschäftigung, das Diskri-minierungsverbot, die Versammlungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen, das Verbot von Kin-derarbeit, eine angemessene Bezahlung, gesetzes-konforme Arbeitszeiten sowie der Arbeits- und Ge-sundheitsschutz. Im Jahr 2018 haben wir den BMW Group Kodex zu Menschenrechten und Arbeitsbedin-gungen veröffentlicht, der die "Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedingungen in der BMW Group" aus dem Jahr 2010 ergänzt. Der Kodex beruht auf einem Sorgfaltsprozess, der es uns erlaubt, relevante Aspekte zu identifizieren und Maßnahmen festzulegen. Er bekräftigt unser Bekenntnis zur Ach-tung der Menschenrechte und präzisiert, wie die BMW Group Menschenrechte fördert und die ILO-Kernar-beitsnormen in ihrer Geschäftstätigkeit weltweit um-setzt.

Die Inhalte des UN Global Compact, die Vorgaben der ILO und die UN-Leitprinzipien sowie weitere Informati-onen zu dem Thema sind unter www.unglobalcom-pact.org undwww.ilo.org zu finden. Die "Gemeinsame Erklärung über Menschenrechte und Arbeitsbedin-gungen in der BMW Group" und der "BMW Group Ko-dex zu Menschenrechten und Arbeitsbedingungen" sind unterwww.bmwgroup.com unter dem Menüpunkt "Downloads" und "Verantwortung" verfügbar.

Die weltweite Einhaltung dieser grundlegenden Prinzi-pien und Rechte ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Durch zahlreiche Kommunikationsmaßnahmen wur-den unsere Mitarbeiter deshalb seit 2005 zu dem Thema sensibilisiert und auch zu den neuesten Ent-wicklungen in diesem Bereich geschult. Für Anfragen oder Beschwerden zu Menschenrechtsthemen stehen unseren Mitarbeitern die Helpline Compliance Contact sowie die BMW Group SpeakUP Line zur Verfügung, um Meldungen anonym und vertraulich anzubringen. Die Hinweise und Fragen werden durch ein Human Rights Response Team bearbeitet, welches unter fall-spezifischer Einbeziehung von Stakeholdern und Fachabteilungen die notwendigen Maßnahmen er-greift. Für anonyme Mitteilungen externer Dritter steht

Seit 2016 sind Menschenrechte integraler Bestandteil des weltweiten BMW Group Compliance Management Systems. Dies ist ein weiterer Schritt zur konsequenten Umsetzung der UN -Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Weitere Informationen zur sozialen Verantwortung und zum Gesundheitsschutz gegen-über Mitarbeitern sowie der Sicherheit am Arbeitsplatz finden sich im Kapitel Personal des Integrierten Kon-zernberichts 2020

außerdem der BMW Group Compliance Contact als Hinweisgebersystem zur Verfügung.

Nachhaltiges Wirtschaften kann jedoch nur dann wir-ken, wenn es die gesamte Wertschöpfungskette um-fasst. Daher stellt die BMW Group nicht nur höchste Anforderungen an sich selbst, sondern fordert ökologi-sche und soziale Standards auch von ihren Lieferanten und Partnern und arbeitet kontinuierlich daran, ihre Pro-zesse, Maßnahmen und Aktivitäten zu verbessern. Sukzessive verpflichten wir zum Beispiel unsere Händ-ler und Importeure vertraglich zur Einhaltung ökologi-scher und sozialer Standards. Des Weiteren sind zur In-tegration von Nachhaltigkeitsaspekten in denBeschaffungsprozess basierend auf dem BMW Group Nachhaltigkeitsstandard entsprechende Kriterien durchgängig in unseren Anfrageunterlagen, im bran-chenweiten OEM Nachhaltigkeitsfragebogen, in den Einkaufsbedingungen sowie in der Lieferantenbewer-tung verankert. Die BMW Group erwartet, dass ihre Zu-lieferer die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien der BMW Group wiederum auch bei ihren Unterlieferanten sicherstellen. Eine stichprobenhafte Überprüfung von Lieferantenstandorten erfolgt mittels Nachhaltigkeits-audits und -Assessments. Für Meldungen von Nach-haltigkeitsverstößen in unseren Lieferketten wurde im Jahr 2017 der Human Rights Contact Supply Chain eingerichtet.

Die Einkaufsbedingungen sowie weitere Informationen zum Thema Einkauf sind auf der BMW Group Website abrufbar unter:www.bmwgroup.com/de/verantwor-tung/lieferanten-management.html

Darüber hinaus pflegen wir mit allen unseren Lieferan-ten eine partnerschaftliche Zusammenarbeit und för-dern Engagement im Bereich Nachhaltigkeit.

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BMW - Bayerische Motoren Werke AG published this content on 15 March 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 17 March 2021 10:17:07 UTC.