Gruppo Campari gab die konsolidierten Ergebnisse für das erste Quartal zum 31. März 2017 bekannt. Das Unternehmen berichtete, dass der Nettoumsatz um 15 % auf berichteter Basis und 5,7 % auf organischer Basis gewachsen ist. Das bereinigte EBIT auf berichteter Basis stieg um 19,5 %, was einer Steigerung der Marge um 60 Basispunkte entspricht. Und nicht zuletzt ist der bereinigte Konzerngewinn vor Steuern um 56% von 34,9 Mio. EUR auf 54,4 Mio. EUR gestiegen. Das bereinigte EBIT belief sich auf 64,4 Mio. EUR gegenüber 53,9 Mio. EUR im ersten Quartal 2016, was einem Anstieg der Umsatzmarge um 60 Basispunkte entspricht. Das bereinigte EBITDA belief sich auf 78,6 Mio. EUR gegenüber 66,8 Mio. EUR im ersten Quartal 2016 und stieg damit wertmäßig um 17,7 %, was auf eine organische Veränderung von 2,6 %, einen ForEx-Effekt von 1,9 % und einen Perimetereffekt von 13,2 % zurückzuführen ist. Im ersten Quartal des Jahres wurde das Unternehmen durch die durchschnittliche Nettoverschuldung belastet, die im Vergleich zum Vorjahr von 874 Mio. EUR auf 1.202.900.000 EUR anstieg. Der Konzerngewinn vor Steuern belief sich auf 53,6 Mio. EUR gegenüber 34,2 Mio. EUR vor einem Jahr, was einem Anstieg von 56,7 % auf berichteter Basis und 56 % auf vergleichbarer Basis entspricht. Die Schulden beliefen sich Ende März auf 1.206.300.000 EUR und blieben damit gegenüber dem Vorjahresende mit 1.199.500.000 EUR in etwa unverändert. Der Nettoumsatz betrug 376,6 Mio. EUR gegenüber 327,4 Mio. EUR vor einem Jahr. Das EBITDA betrug 77,8 Mio. EUR gegenüber 60,8 Mio. EUR vor einem Jahr. Das EBIT betrug 63,6 Mio. EUR gegenüber 47,9 Mio. EUR im Vorjahr. Für das Jahr 2017 bleibt der Ausblick recht ausgewogen und unverändert. Das Unternehmen ist nach wie vor zuversichtlich, für das Gesamtjahr ein positives Ergebnis sowohl auf der Gewinn- als auch auf der Verlustseite zu erzielen. Der Steuervorteil für 2017 wird in der Halbjahres-Gewinn- und Verlustrechnung zum 30. Juni 2017 auf einer Pro-Quote-Basis berücksichtigt. Der Steuervorteil für die Geschäftsjahre 2015 und 2016 wird im gleichen Zeitraum als einmaliger Steuerertrag verbucht und von den Einkommensteuerzahlungen im Jahr 2017 abgezogen.