UBS Group hat der AMF mitgeteilt, dass sie am 17. Mai 2024 indirekt über die von ihr
kontrollierten Gesellschaften die Schwelle von 5% des Kapitals der Gesellschaft Inventiva unterschritten hat.

Diese Schwellenüberschreitung ist das Ergebnis einer Veräußerung von INVENTIVA-Aktien außerhalb des Marktes, auf deren Ergebnis die Handelsbefreiung anwendbar ist.

UBS Group hält keine weiteren Inventiva-Aktien im Sinne der oben genannten Bestimmungen.

Copyright (c) 2024 CercleFinance.com. Alle Rechte vorbehalten.