Longboard Pharmaceuticals, Inc. und Arena Pharmaceuticals, Inc. (“Arena”) haben einen zweiten Nachtrag (der “Zweite Nachtrag”) zu der Lizenzvereinbarung vom 27. Oktober 2020 unterzeichnet, die durch den ersten Nachtrag vom 28. Januar 2022 geändert wurde. Der Geltungsbereich der Lizenz für LP659 wird erweitert, um zusätzlich zu den Indikationen im ursprünglichen Geltungsbereich alle therapeutischen, prophylaktischen und diagnostischen Anwendungen beim Menschen für Entwicklungs-, degenerative oder autoimmune Krankheiten, Störungen oder Zustände des zentralen Nervensystems oder des peripheren Nervensystems abzudecken. Das Unternehmen räumt Arena für einen bestimmten Zeitraum nach dem Datum des zweiten Nachtrags ein Erstverhandlungsrecht ein, um bestimmte Entwicklungs- und Vermarktungsrechte an LP659-Produkten zu erwerben, sofern Arena und das Unternehmen die Bedingungen einvernehmlich festlegen. Dieses Erstverhandlungsrecht wird ausgelöst, wenn das Unternehmen klinische Phase-2-Ergebnisse zu einem LP659-Produkt für eine Indikation bekannt gibt, die nicht im ursprünglichen Lizenzbereich liegt, oder wenn es anderweitig beabsichtigt, Gespräche oder Verhandlungen über Lizenz- oder Partnerrechte an LP659 in diesem Bereich aufzunehmen.