Bundesanzeiger

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Bundesministerium der Justiz

Die auf den folgenden Seiten gedruckte Bekanntmachung entspricht der Veröffentlichung im Bundesanzeiger.

Daten zur Veröffentlichung:

Veröffentlichungsmedium:

Internet

Internet-Adresse:

www.bundesanzeiger.de

Veröffentlichungsdatum:

22. März2024

Rubrik:

Aktiengesellschaften

Art der Bekanntmachung:

Hauptversammlung

Veröffentlichungspflichtiger:

Mercedes-Benz Group AG, Stuttgart

Fondsname:

ISIN:

Auftragsnummer:

240312009192

Verlagsadresse:

Bundesanzeiger Verlag GmbH, Amsterdamer Straße 192,

50735 Köln

Dieser Beleg über eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger hat Dokumentencharakter für Nachweiszwecke. Wir empfehlen daher, diesen Beleg aufzubewahren. Zusätzliche beim Verlag angeforderte Belege sind kostenpflichtig.

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Für Mercedes-Benz Group AG veröffentlicht am 22. März2024.

Auftragsnummer: 240312009192

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Mercedes-Benz Group AG

Stuttgart

- ISIN DE 000 710 000 0 -

Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2024

Wir laden unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung der Mercedes-Benz Group AG

am Mittwoch, dem 8. Mai 2024, um 10:00 Uhr (MESZ).

Die ordentliche Hauptversammlung wird als virtuelle Hauptversammlung gemäß § 118a Abs. 1 Satz 1 Aktiengesetz ohne physische Präsenz der Aktionärinnen und Aktionäre (nachfolgend

jeweils "Aktionäre"1) oder ihrer Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft) am Ort der Hauptversammlung abgehalten. Ort der Hauptversammlung im Sinne des Aktiengesetzes ist die Carl Benz-Arena, Mercedesstraße 73d, 70372 Stuttgart.

1 Ausschließlich aus Gründen leichterer Lesbarkeit wird in dieser Einberufung für natürliche Personen die männliche Form verwendet. Sie steht stets stellvertretend für Personen aller geschlechtlichen Identitäten.

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Ordnungsgemäß angemeldete Aktionäre und ihre Bevollmächtigten können sich im Wege der elektronischen Kommunikation über das InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/investorportal

zur virtuellen Hauptversammlung zuschalten. Unabhängig von einer Anmeldung und der Ausübung von Aktionärsrechten im Wege der elektronischen Zuschaltung wird die Hauptversammlung in voller Länge für im Aktienregister eingetragene Aktionäre der Mercedes-Benz Group AG und ihre Bevollmächtigten in Bild und Ton live im InvestorPortal unter

group.mercedes-benz.com/investorportal

übertragen.

Die Eröffnung der Hauptversammlung, die einleitenden Ausführungen des Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden kann auch die interessierte Öffentlichkeit im Internet unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

verfolgen. Die Stimmrechtsausübung der Aktionäre und ihrer Bevollmächtigten erfolgt - auch im Wege elektronischer Kommunikation - ausschließlich über Briefwahl oder Vollmachtserteilung an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter.

ABSCHNITT A

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten Konzernabschlusses und des zusammengefassten Lageberichts für die Mercedes-Benz Group AG und den Konzern sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023

Die genannten Unterlagen enthalten auch den erläuternden Bericht zu den Angaben nach §§ 289a, 315a des Handelsgesetzbuches zum Geschäftsjahr 2023. Sie sind einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung für die Gesellschaft und den Konzern und der Erklärung zur Unternehmensführung, jedoch mit Ausnahme des Jahresabschlusses der Mercedes-Benz Group AG, im Geschäftsbericht 2023 enthalten. Der Geschäftsbericht und der Jahresabschluss der Mercedes-Benz Group AG für das Geschäftsjahr 2023 sind ab Einberufung der Hauptversammlung unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

zugänglich. Sie werden auch während der Hauptversammlung zugänglich sein und in der Hauptversammlung näher erläutert. Auf der genannten Internetseite steht auch der Vergü- tungsbericht zur Verfügung.

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Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss zum 31. Dezember 2023 gebilligt; der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist demzufolge zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung der Hauptversammlung vorgesehen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2023 in Höhe von 6.048.941.390,46 € wie folgt zu verwenden:

Ausschüttung einer Dividende von 5,30 € je dividendenberechtig-

ter Stückaktie

5.517.122.921,70 €

Einstellung in Gewinnrücklagen

531.818.468,76 €

Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf Auszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig, mithin am 14. Mai 2024.

Ein Teilbetrag von 153.015.547,40 € des zur Einstellung in die Gewinnrücklagen vorgeschlagenen Betrages entfällt auf 28.870.858 eigene Aktien, die am 31. Dezember 2023 unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehalten wurden und gemäß § 71b Aktiengesetz nicht dividendenberechtigt sind. Da sich die Zahl der unmittelbar oder mittelbar von der Gesellschaft gehaltenen eigenen Aktien aufgrund des laufenden Aktienrückkaufprogramms bis zum Zeitpunkt der Hauptversammlung ändern wird, wird der Hauptversammlung ein entsprechend angepasster Beschlussvorschlag unterbreitet. Dabei werden bei einer unveränderten Dividende von 5,30 € je dividendenberechtigter Stückaktie der zur Einstellung in die Gewinnrücklagen vorgesehene Teilbetrag des Bilanzgewinns sowie die Gesamtausschüttungssumme entsprechend angepasst.

  1. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  2. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
    Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2023 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.
  3. Beschlussfassung über die Bestellung des Prüfers von Zwischenfinanzberichten
    Entsprechend dem der ordentlichen Hauptversammlung 2023 unterbreiteten Beschlussvorschlag des Aufsichtsrats auf der Grundlage eines gemäß Artikel 16 der EU-Abschlussprü- ferverordnung durchgeführten Auswahlverfahrens hat bereits die ordentliche Hauptversammlung vom 3. Mai 2023 die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesell- schaft, Frankfurt am Main, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2024 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2024 bestellt.
    Gestützt auf die Empfehlung des Prüfungsausschusses schlägt der Aufsichtsrat vor, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischenfinanzberichten für das Geschäftsjahr 2025 im Zeitraum bis zur nächsten ordentlichen Hauptversammlung im Geschäftsjahr 2025 zu bestellen.

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Der Prüfungsausschuss hat erklärt, dass seine Empfehlungen an den Aufsichtsrat frei von ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und ihm keine Klausel der in Art. 16 Abs. 6 der EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der Kommission) genannten Art auferlegt wurde.

6. Beschlussfassung über Wahlen zum Aufsichtsrat

Mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 endet die Amtszeit von Dr. Bernd Pischetsrieder als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat.

Daher ist die Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds der Anteilseigner erforderlich. Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 Aktiengesetz und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und der Arbeitnehmer und gemäß § 96 Abs. 2 Satz 1 Aktiengesetz zu mindestens 30 % aus Frauen (also mindestens sechs) und zu mindestens 30 % aus Männern (also mindestens sechs) zusammen. Die Geschlechterquote ist vom Aufsichtsrat insgesamt zu erfüllen, wenn nicht gemäß § 96 Abs. 2 Satz 3 Aktiengesetz die Seite der Anteilseigner- oder Arbeitnehmervertreter der Gesamterfüllung widerspricht. Der Gesamterfüllung wurde im Hinblick auf die Wahl durch die ordentliche Hauptversammlung 2024 nicht widersprochen. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Einberufung gehören dem Aufsichtsrat insgesamt sechs Frauen an, jeweils drei auf Anteilseigner- und auf Arbeitnehmerseite. Im Falle der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidatin Dr. Doris Höpke erhöht sich die Zahl der auf Anteilseignerseite vertretenen Frauen auf vier. Das Mindestanteilsgebot ist damit sowohl zu diesem Zeitpunkt als auch nach der Wahl der vom Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten erfüllt.

Mit dem Ende der Amtszeit von Dr. Bernd Pischetsrieder als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 auch seine Bestellung zum Aufsichtsratsvorsitzenden. Es ist vorgesehen, dass der Aufsichtsrat im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung 2024 über die Wahl von Dr. Martin Bruder- müller zum Aufsichtsratsvorsitzenden beschließt. Das laufende Mandat von Dr. Martin Brudermüller als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025. Zur Gewährleistung der Stabilität im Aufsichtsratsvorsitz soll in Kenntnis der geplanten Nachfolgeregelung bereits der ordentlichen Hauptversammlung 2024 die Wiederwahl von Dr. Martin Brudermüller als Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat vorgeschlagen werden, und zwar mit Wirkung erst zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2028.

Auch unter Berücksichtigung der Restlaufzeit des aktuellen Mandats von Dr. Martin Brudermüller bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 entspricht die vorgeschlagene neue Amtszeit der Praxis der Mercedes-Benz Group AG, Anteilseignervertreter für eine kürzere als die gesetzliche Höchstdauer von fünf Jahren zur Wahl vorzu- schlagen. Für den Fall seiner Wahl durch die Hauptversammlung und seiner anschließenden Wahl zum Aufsichtsratsvorsitzenden wäre sichergestellt, dass Dr. Martin Brudermüller dem Aufsichtsrat für eine Amtsperiode von vier Jahren als Vorsitzender zur Verfügung steht.

Der nachfolgende Wahlvorschlag beruht auf der Empfehlung des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats und strebt die Ausfüllung des vom Aufsichtsrat erarbeiteten Anforde- rungsprofils mit Kompetenzprofil und Diversitätskonzept für das Gesamtgremium an. Das Anforderungsprofil sowie der Stand seiner Umsetzung zum 31. Dezember 2023 sind in der Erklärung zur Unternehmensführung veröffentlicht, die im Internet unter

group.mercedes-benz.com/erklaerung-unternehmensfuehrung

als separates Dokument und unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

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als Bestandteil des Geschäftsberichts zur Verfügung steht. Der Aufsichtsrat schlägt vor,

  1. Dr. Doris Höpke, Bad Tölz, C-Suite/Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig und in Partnerschaft mit Reckhenrich Advisors),
    mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2024 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das dritte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, zur Anteilseignervertreterin im Aufsichtsrat zu wählen.
  2. Dr. Martin Brudermüller, Mannheim, Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (börsennotiert)
    mit Wirkung ab Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung 2025 bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das zweite Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, erneut zum Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat zu wählen.

Das Geschäftsjahr, in dem die jeweilige Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Weitere Angaben über die zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten einschließlich der Angaben zu Mitgliedschaften in weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleich- baren Kontrollgremien sind im Anschluss an diese Tagesordnung unter Abschnitt B wiedergegeben und auf der Internetseite der Gesellschaft unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

abrufbar und werden dort auch während der Hauptversammlung abrufbar sein.

Es ist beabsichtigt, die Hauptversammlung im Wege der Einzelabstimmung über die Kandidaten entscheiden zu lassen.

7. Beschlussfassung über die Billigung des Vergütungsberichts für das Geschäftsjahr 2023

Vorstand und Aufsichtsrat haben gemäß § 162 Aktiengesetz einen Bericht über die den Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2023 gewährte und geschuldete Vergütung erstellt, der der Hauptversammlung gemäß § 120a Abs. 4 Aktiengesetz zur Billigung vorgelegt wird.

Der Vergütungsbericht wurde gemäß § 162 Abs. 3 Aktiengesetz durch den Abschlussprüfer des Geschäftsjahres 2023, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, daraufhin geprüft, ob die gesetzlich geforderten Angaben nach § 162 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes gemacht wurden. Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus erfolgte die Prüfung durch den Abschlussprüfer auch nach inhaltlichen Kriterien. Der Vermerk über die Prüfung ist dem Vergütungsbericht beigefügt.

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den gemäß § 162 Aktiengesetz erstellten und geprüften Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023 zu billigen. Der Vergütungsbericht ist im Anschluss an die Tagesordnung im Abschnitt C wiedergegeben. Er ist auch unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

zugänglich und wird dort auch während der Hauptversammlung zugänglich sein.

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ABSCHNITT B

Angaben zu den zur Wahl vorgeschlagenen Aufsichtsratskandidaten

(zu Tagesordnungspunkt 6)

Dr. Doris Höpke, Bad Tölz, Deutschland

C-Suite/Senior Advisor und Mediatorin (selbstständig und in Partnerschaft mit Reckhenrich Advisors)

Nationalität: Deutsch

Dr. Doris Höpke wurde 1966 in Georgsmarienhütte (Deutschland) geboren.

Nach ihrem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Osnabrück, Hannover und Leiden (Niederlande) schloss sie die juristische Ausbildung mit erstem und zweitem Staatsex- amen sowie einer Promotion ab. Zudem erwarb sie einen Masterabschluss in Mediation.

Dr. Doris Höpke begann ihre berufliche Laufbahn 1996 beim HDI Haftpflichtverband der Deutschen Industrie V.a.G. als Assistentin des Ressortvorstands Industriehaftpflichtversicherung. Anschließend übernahm sie beim HDI als Syndikusrechtsanwältin die Verhandlung und Regulierung großer Industriehaftpflichtschäden mit deutschen Firmenkunden weltweit. 1999 trat Dr. Doris Höpke in die Münchener Rückversicherungs-Gesellschaft Aktiengesellschaft in München (Munich Re) ein, wo sie zunächst als Juristin im Bereich Corporate Risk tätig war. Ab 2001 nahm sie verschiedene Führungsaufgaben im Projektmanagement, als Geschäftsbereichsleiterin Aerospace & Special Services sowie als Presidenta Ejecutiva der Munich Re Sucursal en España, Madrid wahr. Von 2014 bis 2022 war Dr. Doris Höpke Mitglied des Vorstands der Munich Re mit Zuständigkeit für verschiedene globale Spezialbranchen wie Gesundheit sowie Luft- und Raumfahrt, Agro- und Kreditrisiken sowie ab 2018 für das Ressort Europa und Lateinamerika. Zudem trug sie ab 2017 die Verantwortung für die weltweite Personalarbeit im Geschäftsfeld Rückversicherung und bekleidete die Funktion der Arbeitsdirektorin.

Seit Mai 2022 ist Dr. Doris Höpke als unabhängige Beraterin tätig. Schwerpunkte ihrer Tätigkeit sind die persönliche Unterstützung von Vorständen und Aufsichtsräten sowie die Lösung von Konflikten innerhalb und zwischen Gremien.

Dr. Doris Höpke gehört keinem weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat oder vergleichbaren Kontrollgremium an.

Dr. Martin Brudermüller, Mannheim, Deutschland

Vorsitzender des Vorstands der BASF SE (börsennotiert) - bis zur Beendigung der ordentlichen

Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024

Nationalität: Deutsch

Dr. Martin Brudermüller wurde 1961 in Stuttgart geboren. Von 1980 an studierte er Chemie an der Universität Karlsruhe und erhielt dort 1985 sein Diplom. Nach der Promotion, die er 1987 in Karlsruhe abschloss, absolvierte er einen Postdoc-Aufenthalt an der University of California, Berkeley, USA.

Dr. Brudermüller begann seine Laufbahn bei BASF 1988 im Ammoniaklabor. Von 1993 bis 1995 arbeitete er im New Business Development/Marketing im Unternehmensbereich Zwischen- produkte. 1995 wechselte er zur BASF Italia Spa, Mailand, als Head of Sales Zwischenprodukte, Pharmachemikalien. Anschließend arbeitete er im Stab des stellvertretenden Vorstandsvor- sitzenden und wurde von 1999 an Director für die Produktion fettlöslicher Vitamine im Unternehmensbereich Feinchemie.

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2001 bis 2003 war er Senior Vice President der Zentraleinheit Strategische Planung und von 2003 bis 2006 President des Unternehmensbereichs Functional Polymers. Dr. Brudermüller war ab Mai 2011 stellvertretender Vorstandsvorsitzender und von Mai 2015 bis Januar 2021 Chief Technology Officer (CTO) der BASF SE. Er ist bereits seit dem Jahr 2006 Mitglied des Vorstands und war währenddessen auch für die Region Asien-Pazifik mit Sitz in Hongkong sowie für den Bereich Performance Materials verantwortlich. Seit 2018 ist er Vorsitzender des Vorstands der BASF SE und aktuell verantwortlich für die Bereiche Corporate Legal, Compliance, Tax & Insurance, Corporate Development, Corporate Communications & Government Relations, Corporate Human Resources und Corporate Investor Relations. Er treibt die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens voran. Dr. Brudermüller wird mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung der BASF SE am 25. April 2024 als Mitglied und Vorsitzender aus dem Vorstand der BASF SE ausscheiden.

Dr. Martin Brudermüller ist Mitglied in folgenden weiteren gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten und vergleichbaren Kontrollgremien: •Mercedes-Benz AG

•Accenture Plc, Dublin, Irland (börsennotiert)

Die Lebensläufe der Kandidaten stehen auch im Internet unter

group.mercedes-benz.com/hv-2024

zur Verfügung.

Nach Einschätzung der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat sind die vorgeschlagenen Kandidaten unabhängig im Sinne des Deutschen Corporate Governance Kodex und stehen in keiner weiteren persönlichen oder geschäftlichen Beziehung zur Mercedes-Benz Group AG oder deren Konzernunternehmen, den Organen der Mercedes-Benz Group AG oder einem wesentlich an der Mercedes-Benz Group AG beteiligten Aktionär, deren Offenlegung vom Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen wird.

Der Aufsichtsrat hat sich bei den vorgeschlagenen Kandidaten zudem vergewissert, dass sie den für das Amt zu erwartenden Zeitaufwand erbringen können.

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ABSCHNITT C

Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2023

(zu Tagesordnungspunkt 7)

Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre,

im Namen des Vorstands und des Aufsichtsrats freue ich mich, Ihnen den Vergütungsbericht 2023 der Mercedes-Benz Group AG vorzustellen.

2023 war ein bedeutsames Jahr für die Vergütung der Mercedes-Benz Group AG: die Hauptversammlung hat am 03. Mai 2023 Änderungen am Vergütungssystem für den Vorstand mit einer Zustimmungsquote von 91,00 % gebilligt. Für die Änderungen am Vergütungssystem für den Aufsichtsrat lag die Zustimmungsquote gar bei 98,16 %.

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Ziel ist es, über ein klares und verständliches Vergütungssystem zu verfügen. Daher möchte ich im Folgenden die Hauptbestandteile des Vergütungssystems darstellen und die wesentlichen Punkte adressieren, die für die Zielerreichung für das Geschäftsjahr 2023 maßgeblich waren.

Neues Vergütungssystem für den Vorstand

Das Vergütungssystem wurde 2023 mit dem Ziel angepasst, die Komplexität zu reduzieren, die Transparenz zu erhöhen und Nachhaltigkeitsziele zu implementieren.

Ebenso wie im vorherigen Vergütungssystem bestehen die Hauptkomponenten aus der Grundvergütung (zuzüglich Nebenleistungen und Versorgungszusagen), der kurzfristigen variablen Vergütung (Jahresbonus) und der langfristigen variablen Vergütung (PPSP).

Wesentliche Änderungen am neuen Vergütungssystem betreffen ab dem Geschäftsjahr 2023 die Transformationsziele im Jahresbonus, die sich mit einem Zu-/Abschlag von bis zu 25 %-Punkten auf den Zielerreichungsgrad des Jahresbonus auswirken können. Zusätzlich wird der Auszahlungsbetrag aus dem Jahresbonus gesamthaft nach dem abgelaufenen Geschäftsjahr ausbezahlt und ist nicht mehr zu 50 % in Form eines Deferrals ausgestaltet. Im Performance Phantom Share Plan (PPSP) werden neben der relativen Umsatzrendite und der relativen Aktien-Performance auch ESG-Ziele (Environmental/Social/Governance) als Leistungskriterien berücksichtigt. Im Rahmen der Stock Ownership Guidelines (SOG) sind die Vorstandsmitglieder dazu verpflichtet, Mercedes-Benz Group Aktien bis zwei Jahre nach Beendigung ihres Dienstverhältnisses zu halten.

Leistungsorientierte Vergütung im Geschäftsjahr 2023

Der konkrete Zusammenhang zwischen der Vergütung der Vorstandsmitglieder und der Leistung (Pay for Performance) ist für den Aufsichtsrat von großer Bedeutung. Die Leistung wird zum einen durch die finanzielle Performance des Konzerns gemessen. Zusätzlich ist das Erreichen von strategischen Zielen, insbesondere die Verantwortung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Umwelt und Gesellschaft maßgeblich. Trotz der anhaltenden globalen weltwirtschaftlichen Herausforderungen konnte der Konzern im Geschäftsjahr 2023 den profitablen Wachstumskurs fortsetzen und eine weiterhin überdurchschnittliche Performance erzielen.

Jahresbonus 2023

Die Gesamtzielerreichung des Jahresbonus 2023 wird anhand der Zielerreichung in drei Kategorien berechnet: Finanzielle Leistungskriterien, nichtfinanzielle Leistungskriterien und Trans- formationsziele.

Wenn das Gesamtziel erreicht wird, werden 100 % der Grundvergütung als Jahresbonus gewährt. Das Gesamtziel kann auch unter- bzw. überschritten werden: Es ist möglich, dass der Jahresbonus zwischen 0 % und 200 % der Grundvergütung liegt.

Trotz herausfordernder Umstände wie die beispielsweise andauernde Inflation und anhaltende globale Unsicherheiten im Geschäftsjahr 2023 führte die starke Unternehmensleistung zu einem überdurchschnittlichen EBIT und Free Cash Flow und demzufolge zu einer finanziellen Zielerreichung von 184 %.

Die Ziele für die nichtfinanziellen Leistungskriterien sind auf unternehmenskulturelle und kundenbezogene Aspekte ausgerichtet. Ein verstärkter Fokus auf Mitarbeiterzufriedenheit und allgemeine Integrität innerhalb des Unternehmens waren im vergangenen Jahr zu beobachten. Die Zielerreichung im Geschäftsjahr 2023 beträgt 4 % (von maximal 10 %-Punkten).

Die Transformationsziele sind insbesondere vor dem Hintergrund der beschleunigten Umstellung auf mehr Nachhaltigkeit von Relevanz. Die bisherige Leistung des Unternehmens in diesem Bereich zeigt sich in der verbesserten Nachhaltigkeit entlang der Wertschöpfungskette - von der Produktentwicklung über die Produktion bis hin zur Wiederaufbereitung und Recycling. Im Geschäftsjahr 2023 führten die Bemühungen des Vorstands zu einem Zuschlag auf den Zielerreichungsgrad für die finanziellen Leistungskriterien von 15 %-Punkten.

Mit einer Gesamtzielerreichung von 200 % spiegelt der gewährte Jahresbonus die außerordentlich guten Ergebnisse des vergangenen Geschäftsjahres wider.

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Langfristige variable Vergütung (PPSP 2019)

Die langfristige variable Vergütung incentiviert den langfristigen Unternehmenserfolg und ist in Form eines Performance Phantom Share Plan mit einer Laufzeit von vier Jahren konzipiert. Die langfristige variable Vergütung macht den größten Teil der Vorstandsvergütung aus und trägt dazu bei, die Vorstandsvergütung bestmöglich an den Interessen der Aktionäre auszurichten.

Die Vorstandsmitglieder erhalten zu Planbeginn eine vorläufige Anzahl von Phantom Shares, die am Ende der dreijährigen Performance Periode mit einem Performance-Faktor multipliziert wird, um eine endgültige Anzahl von virtuellen Aktien festzulegen.

Für die langfristige variable Vergütung, die im Geschäftsjahr 2023 zur Auszahlung gekommen ist (PPSP 2019), basiert dieser Faktor auf der relativen Umsatzrendite des Unternehmens im Vergleich zur Wettbewerbsgruppe und der relativen Aktien-Performance im Vergleich zur Wettbewerbsgruppe und ist auf 200 % begrenzt. Für die PPSP-Tranchen, die ab dem Geschäftsjahr 2023 zugeteilt werden, sind auch spezifische ESG-Kriterien für die Ermittlung des Performance-Faktors relevant.

Nach Ablauf eines weiteren Jahres (Haltezeitraum) wird die endgültige Zahl der Phantom Shares mit dem dann geltenden Kurs der Mercedes-Benz Aktie multipliziert und so der Auszah- lungsbetrag ermittelt.

Relativ zur Vergleichsgruppe hat die Mercedes-Benz Group AG hinsichtlich der langfristigen Ziele außerordentlich gut abgeschnitten, was sich im Performance-Faktor widerspiegelt. Die Zielerreichung der im Geschäftsjahr 2019 zugeteilten PPSP-Tranche betrug 186 %.

Überarbeitetes Vergütungssystem für den Aufsichtsrat

Das überarbeitete Vergütungssystem für den Aufsichtsrat soll die Komplexität reduzieren, den aktuellen Trends eines globalen Unternehmens entsprechen und hochqualifizierte Kandidaten und Kandidatinnen ansprechen. Die Änderungen haben zu einem Vergütungssystem geführt, das transparent ist und die Handhabung der globalen Steuer- und Sozialversicherungsregelungen vereinfacht; dies ist angesichts der internationalen Zusammensetzung des Aufsichtsrats von besonderer Bedeutung.

Wesentliche Änderungen am Vergütungssystem für den Aufsichtsrat betreffen die Berücksichtigung mehrerer höher vergüteter Funktionen. Seit dem Geschäftsjahr wird die Vergütung aus- schließlich nach der am höchsten vergüteten Funktion bemessen. Zudem wurden die Sitzungsgelder für Aufsichtsrats- und Ausschusssitzungen gestrichen.

Im Namen des Aufsichtsrats möchte ich den Teams danken, die das ganze Jahr über hart daran gearbeitet haben, ein faires, angemessenes und geeignetes Vergütungssystem zu gewährleisten, sowie unseren Aktionärinnen und Aktionären für ihr Engagement in diesem Thema.

Die Vergütung wird auch im Geschäftsjahr 2024 ein zentrales Thema auf der Tagesordnung des Aufsichtsrats und des Präsidialausschusses sein.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr

Dr. Bernd Pischetsrieder

Vorsitzender des Aufsichtsrats

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Mercedes-Benz Group AG published this content on 22 March 2024 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 22 March 2024 15:14:04 UTC.