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Insbesondere stellen diese schriftlichen Unterlagen kein Angebot zum Verkauf oder eine Aufforderung für ein Angebot zum Erwerb von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten, Kanada, Australien, Südafrika oder Japan dar. Wertpapiere dürfen nur nach vorheriger Registrierung gemäß dem US Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung oder bei Vorlage einer entsprechenden Ausnahme in den Vereinigten Staaten angeboten oder verkauft werden. Es werden kein Geld, keine Wertpapiere oder andere Gegenleistungen von einer Person in den Vereinigten Staaten eingefordert. Falls solche Leistungen als Antwort auf die in diesen schriftlichen Unterlagen enthaltenen Informationen übermittelt werden, werden sie nicht angenommen.

^[1] Bereinigt um Sondereffekte. In Q4 20 beliefen sich die Sondereffekte auf -11 Mio. EUR an Restrukturierungsaufwendungen. Im GJ 20 betrugen die Sondereffekte +364 Mio. EUR inklusive Nettogewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten von +401 Mio. EUR und Restrukturierungs-aufwendungen in Höhe von -38 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von +2 Mio. EUR in Q4 (-22 Mio. EUR im GJ 19) und sonstige Aufwendungen in Höhe von -1 Mio. EUR in Q4 sowie im GJ 19.

^[2] Ab dem 1. Januar 2020 wird M2M von Postpaid getrennt ausgewiesen und aus Gründen der Vergleichbarkeit auch rückwirkend auf 2019 angewandt.

^[3] Beinhaltet eine technische Anpassung der Datenbank von +3,2 Mio. Kunden in Q4 19.

^[4] Umsätze aus Mobilfunkdienstleistungen beinhalten Grundgebühren und die von Kunden entrichteten Gebühren für die Nutzung von Sprachdiensten, SMS und mobile Daten. Weiterhin sind die Zugangs- und Zusammenschaltungsentgelte sowie weitere Entgelte enthalten, die andere Anbieter für die Nutzung des Netzes von Telefónica Deutschland bezahlen.

^[5] Beinhaltet sonstige Aufwendungen und Wertminderungen gemäß IFRS 9 in Höhe von 10 Mio. EUR in Q4 20 und 69 Mio. EUR in GJ 20 (im Vergleich zu 21 Mio. EUR und 77 Mio. EUR in den entsprechenden Zeiträumen des Jahres 2019).

^[6] Bereinigt um Sondereffekte. In Q4 20 beliefen sich die Sondereffekte auf -11 Mio. EUR an Restrukturierungsaufwendungen. In GJ 20 betrugen die Sondereffekte +364 Mio. EUR inklusive Nettogewinne aus dem Abgang von Vermögenswerten von +401 Mio. EUR und Restrukturierungs-aufwendungen in Höhe von -38 Mio. EUR. Im Vorjahr enthielten die Sondereffekte Restrukturierungsaufwendungen in Höhe von +2 Mio. EUR im Q4 (-22 Mio. EUR in GJ 19) und sonstige Aufwendungen in Höhe von -1 Mio. EUR in Q4 sowie in GJ 19.

^[7] Ohne Zugänge aus Unternehmenszusammenschlüssen und aus aktivierten Finanzierungsleasingverträgen (Nutzungsrechte an Vermögenswerten).

^[8] Der Free Cashflow vor Dividenden- und Spektrumzahlungen (FCF) ist definiert als die Summe des Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit und des Cashflows aus der Investitionstätigkeit und wurde exklusive der geleisteten Zahlungen für die Investitionen in Spektrum sowie exklusive der damit verbundenen geleisteten Zinszahlungen berechnet.

^[9] Nettofinanzschulden beinhalten kurz- und langfristige zinstragende finanzielle Vermögenswerte und zinstragende Verbindlichkeiten sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, jedoch keine Zahlungen für Mobilfunkfrequenzen.

^[10] Der Verschuldungsgrad ist definiert als Nettofinanzschulden geteilt durch das um Sondereffekte bereinigte OIBDA für die letzten zwölf Monate. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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1170647 2021-02-24

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February 24, 2021 01:31 ET (06:31 GMT)