Am 15. Februar 2024 erhielt The Healing Company Inc. eine Verzugs- und Beschleunigungsmitteilung (die ? Mitteilung?) in Bezug auf die Kreditvereinbarung vom 4. August 2022 (in ihrer jeweils geänderten, modifizierten, ergänzten oder neu gefassten Fassung, die ?Kreditvereinbarung?) zwischen HLCO Borrower, LLC (der ?

Darlehensnehmer?), der Gesellschaft, dem Darlehensnehmer und den anderen mit der Gesellschaft verbundenen Kreditparteien, die Vertragsparteien der Kreditvereinbarung sind (zusammen die ?Kreditparteien?), den Darlehensgebern, die jetzt oder künftig Vertragspartei dieser Vereinbarung sind (zusammen die ?Darlehensgeber?), und Westmount Group LLC als Verwaltungsstelle für die Darlehensgeber (in dieser Eigenschaft die ?

Verwaltungsstelle?). Die Verwaltungsstelle hatte die Kreditparteien zuvor in einer am oder um den 4. Januar 2024 übermittelten Mitteilung darüber informiert, dass ein oder mehrere Verzugsereignisse unter der Kreditvereinbarung (?Verzugsereignisse?) bestehen und anhalten.

Zu diesen ausstehenden Verzugsereignissen gehören unter anderem die folgenden: Das Versäumnis der Kreditparteien, zwei planmäßige Zinszahlungen in Höhe von $91.454.Die Mitteilung wies darauf hin, dass aufgrund der ausstehenden Verzugsereignisse, die zum Zeitpunkt der Mitteilung noch bestanden, gemäß Artikel 7 der Kreditvereinbarung (a) der ausstehende Kapitalbetrag aller Laufzeitdarlehen, alle damit verbundenen Zinsen und Gebühren sowie alle anderen ausstehenden Verpflichtungen vorzeitig fällig und sofort zahlbar sind und dass die Verwaltungsstelle die sofortige Zahlung aller Verpflichtungen verlangt; und (b) die Verpflichtungen aus der Kreditvereinbarung mit dem Datum der Mitteilung beendet sind und keine weiteren Darlehen oder sonstigen finanziellen Hilfen am oder nach dem Datum der Mitteilung gewährt werden. Zum Zeitpunkt der Kündigung beliefen sich die ausstehenden Verpflichtungen aus der Kreditvereinbarung auf insgesamt ca. 4.368.014,99 $ (bestehend aus (i) 4.160.887,68 $ an ausstehendem Kapital, (ii) 185.282,65 $ an aufgelaufenen und nicht gezahlten Zinsen, (iii) 21.844,66 $ an nicht gezahlten Verzugszinsen und (iv) sonstigen, derzeit nicht fälligen Beträgen für Gebühren und Aufwendungen (einschließlich Anwaltskosten), die in Übereinstimmung mit der Kreditvereinbarung und damit verbundenen Dokumenten zu zahlen sind).

In diesem ausstehenden Betrag sind keine zusätzlichen Verpflichtungen enthalten, die nach dem Datum der Mitteilung entstanden sind (einschließlich zusätzlicher Zinsen, die nach dem Datum der Mitteilung weiterhin auf die ausstehenden Verpflichtungen anfallen werden).