Hauptversammlung am 30.09.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG

DGAP-News: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT / Bekanntmachung der Einberufung zur  
Hauptversammlung                                                               
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT: Bekanntmachung der Einberufung zur              
Hauptversammlung am 30.09.2020 in Berlin mit dem Ziel der europaweiten         
Verbreitung gemäß §121 AktG                                                    
                                                                               
21.08.2020 / 15:05                                                             
Bekanntmachung gemäß §121 AktG, übermittelt durch DGAP                         
- ein Service der EQS Group AG.                                                
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.   
                                                                               
                                                                               
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Wolfsburg WKN: 766400, 766403                                                  
ISIN: DE0007664005, DE0007664039 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung   
Wir laden hiermit unsere Stamm- und Vorzugsaktionäre ein, die ordentliche      
virtuelle Hauptversammlung am Mittwoch, 30. September 2020, ab 10:00 Uhr online
zu verfolgen.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Tagesordnung                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses, des gebilligten               
Konzernabschlusses, des zusammengefassten Lageberichts sowie des               
zusammengefassten gesonderten nicht-finanziellen Berichts des Volkswagen       
Konzerns und der Volkswagen AG zum 31. Dezember 2019 mit dem Bericht des       
Aufsichtsrats über das Geschäftsjahr 2019 und des erläuternden Berichts des    
Vorstands zu den Angaben nach § 289a und § 315a Handelsgesetzbuch              
                                                                               
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu diesem Tagesordnungspunkt    
keine Beschlussfassung vorgesehen, weil der Aufsichtsrat den Jahresabschluss   
und den Konzernabschluss bereits gebilligt hat.                                
                                                                               
Der Jahresabschluss und Konzernabschluss der Volkswagen Aktiengesellschaft     
für das Geschäftsjahr 2019 sowie weitere Unterlagen sind unter                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
im Internet zugänglich.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
2. Beschlussfassung über die Gewinnverwendung der Volkswagen Aktiengesellschaft
                                                                               
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, vom Bilanzgewinn der Volkswagen        
Aktiengesellschaft aus dem Geschäftsjahr 2019 in Höhe von 3.273.363.539,80     
Euro jeweils einen Teilbetrag von                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
a) 1.416.431.126,40 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,80 Euro je          
dividendenberechtigter Stammaktie und                                          
                                                                               
b) 1.002.158.462,70 Euro zur Zahlung einer Dividende von 4,86 Euro je          
dividendenberechtigter Vorzugsaktie                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu verwenden sowie                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
c) 854.773.950,70 Euro auf neue Rechnung vorzutragen.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 Aktiengesetz ist der Anspruch auf die Dividende     
am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden                        
Geschäftstag und somit am 5. Oktober 2020 fällig.                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
3. Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden  
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019                            
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2019 die           
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der           
Hauptversammlung obliegt, wird eine Einzelentlastung durchführen lassen.       
                                                                               
4. Beschlussfassung über die Entlastung der im Geschäftsjahr 2019 amtierenden  
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019                        
                                                                               
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, den im Geschäftsjahr 2019              
amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2019 die       
Entlastung zu erteilen.                                                        
                                                                               
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, dem satzungsgemäß die Leitung der           
Hauptversammlung obliegt, wird eine Einzelentlastung durchführen lassen.       
                                                                               
5. Wahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats                                      
                                                                               
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft       
endet die Amtszeit des Mitglieds des Aufsichtsrats Herrn Dr. Hussain Ali Al    
Abdulla mit Beendigung der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung.         
                                                                               
Der Aufsichtsrat besteht aus 20 Mitgliedern. Er setzt sich nach § 7 Absatz 1   
Mitbestimmungsgesetz und den §§ 96, 101 Aktiengesetz aus 10 Vertretern der     
Anteilseigner und 10 Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.                     
                                                                               
Nach § 11 Absatz 1 Satz 2 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft ist    
das Land Niedersachsen berechtigt, zwei Mitglieder in den Aufsichtsrat zu      
entsenden, solange dem Land Niedersachsen unmittelbar oder mittelbar           
mindestens 15 Prozent der Stammaktien der Gesellschaft gehören. Da das Land    
diese Voraussetzung erfüllt, werden acht Mitglieder des Aufsichtsrats durch    
die Hauptversammlung bestellt.                                                 
                                                                               
Es müssen insgesamt mindestens sechs Sitze im Aufsichtsrat jeweils von         
Frauen und Männern besetzt sein, um das Mindestanteilsgebot nach § 96 Absatz   
2 Satz 1 Aktiengesetz zu erfüllen. Der Gesamterfüllung nach § 96 Absatz 2      
Satz 3 Aktiengesetz wurde widersprochen. Danach müssen dem Aufsichtsrat        
jeweils mindestens drei weibliche und mindestens drei männliche Mitglieder     
auf der Seite der Anteilseigner und auf der Seite der Arbeitnehmer             
angehören. Das ist zurzeit der Fall.                                           
                                                                               
Gemäß § 11 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der Volkswagen Aktiengesellschaft       
endet die Amtszeit des in der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung für   
eine volle Amtszeit zu wählenden Mitglieds des Aufsichtsrats mit Beendigung    
der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2024       
entscheidet. Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.        
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt der Hauptversammlung, gestützt auf die Empfehlung     
seines Nominierungsausschusses, vor, mit Wirkung ab der Beendigung der         
ordentlichen Hauptversammlung am 30. September 2020 folgende Person für eine   
volle Amtszeit in den Aufsichtsrat zu wählen:                                  
                                                                               
Herrn Dr. Hussain Ali Al Abdulla                                               
Doha, Qatar (Nationalität: Qatari)                                             
Staatsminister von Qatar                                                       
                                                                               
Der Vorschlag berücksichtigt die vom Aufsichtsrat für seine Zusammensetzung    
beschlossenen Ziele, das im Hinblick auf seine Zusammensetzung verfolgte       
Diversitätskonzept und strebt die Ausfüllung des Kompetenzprofils für das      
Gesamtgremium an.                                                              
                                                                               
Der Aufsichtsrat hat sich bei Herrn Dr. Al Abdulla versichert, dass er den     
zu erwartenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen kann.     
                                                                               
Der Lebenslauf von Herrn Dr. Al Abdulla sowie weitere Informationen zu dem     
Wahlvorschlag sind dieser Tagesordnung als Anlage beigefügt und stehen im      
Internet unter                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Beschlussfassung über die Änderung von § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung     
(Anpassung an das Aktiengesetz in der Fassung des                              
Aktionärsrechterichtlinie-Umsetzungsgesetzes II)                               
                                                                               
Gemäß § 21 Absatz 1 Satz 1 der Satzung sind nur diejenigen Aktionäre zur       
Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts             
berechtigt, die sich angemeldet haben. Die Berechtigung zur Teilnahme an der   
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts haben die Aktionäre          
nachzuweisen (§ 21 Absatz 2 Satz 1 der Satzung). Hierzu haben die Aktionäre    
gemäß § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung einen Nachweis über den Anteilsbesitz   
durch das depotführende Institut vorzulegen.                                   
                                                                               
Die § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung zugrundeliegende Regelung des             
Aktiengesetzes (§ 123 Absatz 4 Aktiengesetz) wurde durch das Gesetz zur        
Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) für               
Hauptversammlungen, die nach dem 3. September 2020 einberufen werden,          
teilweise geändert. Insbesondere verweist § 123 Absatz 4 Aktiengesetz          
zukünftig auf den neu eingeführten § 67c Absatz 3 Aktiengesetz. Dies hat zur   
Folge, dass der Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme an der                 
Hauptversammlung oder zur Ausübung des Stimmrechts nicht mehr durch das        
'depotführende Institut', sondern den sogenannten 'Letztintermediär' zu        
erbringen ist.                                                                 
                                                                               
Vor diesem Hintergrund soll § 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung entsprechend      
angepasst werden.                                                              
                                                                               
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, wie folgt zu beschließen:        
                                                                               
§ 21 Absatz 2 Satz 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
  'Dies hat durch Vorlage eines Nachweises des Aktienbesitzes gemäß § 67c      
Absatz 3 Aktiengesetz zu geschehen.'                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand wird die beschlossene Satzungsänderung im Anschluss an die        
Hauptversammlung zur Eintragung in das Handelsregister                         
anmelden.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers und               
Konzernabschlussprüfers sowie des Prüfers für Konzernzwischenabschlüsse und    
Zwischenlageberichte                                                           
                                                                               
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung und Präferenz des        
Prüfungsausschusses, vor,                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1) die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum       
Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2020 zu       
bestellen                                                                      
                                                                               
sowie                                                                          
                                                                               
2) die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, zum       
Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten                           
Konzernzwischenabschlusses und                                                 
Zwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1. Januar 2020 bis 30. September     
2020 sowie für das erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 zu bestellen.        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Empfehlung des Prüfungsausschusses ist ein nach Art. 16 der                
EU-Abschlussprüferverordnung (Verordnung (EU) Nr. 537/2014                     
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über              
spezifische Anforderungen an die Abschlussprüfung bei Unternehmen              
von öffentlichem Interesse und zur Aufhebung des Beschlusses 2005/909/EG der   
Kommission) durchgeführtes Auswahlverfahren vorangegangen.                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Anschluss daran hat der Prüfungssauschuss dem Aufsichtsrat unter Angabe     
von Gründen die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,            
Hannover, und die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, für das   
ausgeschriebene Prüfungsmandat empfohlen und                                   
eine begründete Präferenz für die Ernst & Young GmbH                           
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, mitgeteilt.                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem hat der Prüfungsausschuss erklärt, dass seine Empfehlung frei von        
ungebührlicher Einflussnahme durch Dritte ist und                              
ihm keine die Auswahlmöglichkeiten beschränkende Klausel im Sinne von Art.     
16 Absatz 6 der EU-Abschlussprüferverordnung auferlegt                         
wurde.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zusätzlich zu der Prüfung des Jahresabschlusses und des Konzernabschlusses     
sowie der prüferischen Durchsicht des verkürzten                               
Konzernzwischenabschlusses und Zwischenlageberichts für den Zeitraum vom 1.    
Januar 2020 bis 30. September 2020 sowie für das                               
erste Quartal des Geschäftsjahres 2021 sollte auch in diesem Jahr eine         
prüferische Durchsicht des verkürzten Konzernabschlusses                       
und des Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr 2020 erfolgen. Da eine     
Bestellung des Prüfers für diese prüferische Durchsicht                        
im Einklang mit § 115 Absatz 5 Satz 2 Wertpapierhandelsgesetz i.V.m. § 318     
Absatz 1 Satz 3 Handelsgesetzbuch vor Ablauf des                               
maßgeblichen Prüfungszeitraums - also vor dem 30. Juni 2020 - erfolgen         
sollte, hat das Amtsgericht Braunschweig auf Antrag                            
der Volkswagen Aktiengesellschaft mit Beschluss vom 18. Juni 2020 die Ernst    
& Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,                                  
Hannover, zum Prüfer für die prüferische Durchsicht des verkürzten             
Konzernabschlusses und des Zwischenlageberichts für das                        
erste Halbjahr 2020 bestellt. Diese Prüfung ist zwischenzeitlich erfolgt.      
Eine Beschlussfassung der Hauptversammlung ist deshalb                         
insoweit nicht erforderlich.                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Weitere Angaben zur Einberufung                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte                                       
                                                                               
Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beläuft sich die            
Gesamtzahl der Aktien der Gesellschaft auf 501.295.263. Hiervon sind           
295.089.818 Aktien Stammaktien und 206.205.445 Aktien stimmrechtslose          
Vorzugsaktien. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt 295.089.818.             
                                                                               
2. Voraussetzungen für die Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit   
der virtuellen Hauptversammlung und insbesondere die Ausübung des              
Stimmrechts                                                                    
                                                                               
Auf Grundlage von § 1 Absatz 1, Absatz 2 und Absatz 6 des Gesetzes über        
Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und        
Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie   
(COVID-19-Gesetz) in Verbindung mit § 118 Absatz 1 Satz 2 Aktiengesetz hat     
der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, die ordentliche     
Hauptversammlung 2020 ohne physische Präsenz der Aktionäre oder ihrer          
Bevollmächtigten (mit Ausnahme der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft)      
abzuhalten. Eine physische Teilnahme der Aktionäre und ihrer                   
Bevollmächtigten ist daher ausgeschlossen.                                     
                                                                               
Die Hauptversammlung findet insbesondere unter Anwesenheit des Vorsitzenden    
des Aufsichtsrats, des Vorsitzenden des Vorstands, des Finanzvorstands und     
weiterer Vorstandsmitglieder der Volkswagen Aktiengesellschaft sowie eines     
mit der Niederschrift der Hauptversammlung beauftragten Notars im DRIVE.       
Volkswagen Group Forum, Friedrichstraße 84, 10117 Berlin, statt.               
                                                                               
Die Durchführung der Hauptversammlung als virtuelle Hauptversammlung nach      
Maßgabe des COVID-19-Gesetzes führt zu Modifikationen in den Abläufen der      
Hauptversammlung sowie bei den Rechten der Aktionäre. Die Hauptversammlung     
wird für angemeldete Aktionäre vollständig in Bild und Ton im Internet         
übertragen, die Stimmrechtsausübung der Aktionäre über elektronische           
Kommunikation sowie Vollmachtserteilung wird ermöglicht, den Aktionären wird   
eine Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation eingeräumt      
und Aktionäre können über elektronische Kommunikation Widerspruch gegen        
Beschlüsse der Hauptversammlung erheben.                                       
                                                                               
Zur Ausübung von Aktionärsrechten im Zusammenhang mit der virtuellen           
Hauptversammlung und insbesondere zur Ausübung des Stimmrechts sind nur        
diejenigen Personen berechtigt, die zu Beginn des 21. Tages vor der            
Hauptversammlung, d.h. am 9. September 2020 (Nachweisstichtag), 00:00 Uhr      
Mitteleuropäischer Sommerzeit (MESZ), Aktionäre der Gesellschaft sind und      
sich fristgerecht anmelden. Die Anmeldung und eine in Textform (§ 126b BGB)    
in deutscher oder englischer Sprache erstellte Bescheinigung des               
depotführenden Instituts über den Anteilsbesitz (separat nach Stamm-           
und/oder Vorzugsaktien) muss bis spätestens zum Ablauf des 23. September       
2020 an die nachfolgende Adresse übermittelt werden:                           
                                                                               
Anmeldestelle:                                                                 
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
c/o Computershare Operations Center                                            
80249 München                                                                  
Telefax: +49-89-30903-74675                                                    
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
In der Regel übernehmen die depotführenden Institute die erforderliche         
Anmeldung und die Übermittlung des Nachweises des Anteilsbesitzes für ihre     
Kunden. Die Aktionäre werden daher gebeten, sich an ihr depotführendes         
Institut zu wenden. Nach Eingang der Anmeldung mit beigefügtem Nachweis des    
Anteilsbesitzes erhalten die teilnahmeberechtigten Aktionäre die               
Anmeldebestätigung von der Anmeldestelle, auf denen die erforderlichen         
Zugangsdaten für den Online-Aktionärsservice aufgedruckt sind.                 
                                                                               
Um den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen für die Hauptversammlung            
(insbesondere der Zugangsdaten für den Online-Aktionärsservice)                
sicherzustellen, werden die Aktionäre gebeten, möglichst frühzeitig für die    
Übersendung der Anmeldung und des Nachweises an die Gesellschaft Sorge zu      
tragen.                                                                        
                                                                               
3. Online-Aktionärsservice                                                     
                                                                               
Für Zwecke der Durchführung der virtuellen Hauptversammlung und die Ausübung   
von Aktionärsrechten stellt die Gesellschaft auf ihrer Internetseite unter     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
ein internetgestütztes Hauptversammlungssystem (Online-Aktionärsservice) zur   
Verfügung. Nach fristgerechter Anmeldung zur                                   
Hauptversammlung erhalten angemeldete Aktionäre per Post sogenannte            
Anmeldebestätigungen, auf denen Zugangsdaten abgedruckt                        
sind. Mit diesen Zugangsdaten können sich die Aktionäre im                     
Online-Aktionärsservice anmelden und nach Maßgabe der nachstehenden            
Ausführungen ihre Aktionärsrechte im Zusammenhang mit der virtuellen           
Hauptversammlung ausüben. Die Ausübung von Aktionärsrechten                    
auf anderem Wege - wie nachstehend ebenfalls beschrieben - bleibt hiervon      
unberührt. Der Online-Aktionärsservice wird voraussichtlich                    
ab dem 9. September 2020 zur Verfügung stehen.                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
4. Verfahren für die Ausübung des Stimmrechts und Vertretung durch Dritte      
                                                                               
a) Briefwahl                                                                   
                                                                               
Angemeldete Stammaktionäre können ihre Stimmen im Wege elektronischer          
Kommunikation oder schriftlich abgeben, ohne an der Hauptversammlung           
teilzunehmen (Briefwahl).                                                      
                                                                               
Die Möglichkeit der elektronischen Briefwahl steht bis zum Ende der            
Abstimmungen in der Hauptversammlung am 30. September 2020 zur Verfügung und   
erfolgt mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung über den                   
Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Alternativ kann die Briefwahl auch schriftlich auf der Anmeldebestätigung      
erfolgen. Hierfür kann der vorgesehene Textabschnitt                           
verwendet werden. Die schriftliche Stimmabgabe muss spätestens am 29.          
September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei    
folgender Adresse eingetroffen sein:                                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49-89-30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Vollmacht an die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den Stammaktionären wird angeboten, sich zu den im Bundesanzeiger              
veröffentlichten Tagesordnungspunkten durch die von der                        
Gesellschaft benannten weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter vertreten zu    
lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet,                            
weisungsgemäß abzustimmen. Dabei ist zu beachten, dass die                     
Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nur entsprechend den ihnen                 
erteilten Weisungen des jeweiligen Aktionärs oder seines Bevollmächtigten      
ausüben; liegen den Stimmrechtsvertretern zu Punkten                           
der Tagesordnung keine Weisungen vor, geben sie zu diesen Punkten keine        
Stimme ab. Die Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft                           
beschränken sich auf die Vertretung von Aktionären bei Abstimmungen; zur       
Wahrnehmung anderer Aktionärsrechte können sie nicht                           
beauftragt oder bevollmächtigt werden.                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Stammaktionäre, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchten,            
benötigen dazu die Anmeldebestätigung zur Hauptversammlung.                    
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform              
und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zum    
Ende der Abstimmungen in der Hauptversammlung                                  
am 30. September 2020 über den Online-Aktionärsservice der Gesellschaft        
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erfolgen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht auf der Anmeldebestätigung der      
hierfür vorgesehene Textabschnitt verwendet werden.                            
Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 29. September 2020, 24:00 Uhr      
(MESZ) in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse            
eingetroffen sein:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49-89-30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Vollmacht an Dritte                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionäre, die die Hauptversammlung nicht persönlich verfolgen und/oder ihr    
Stimmrecht nicht persönlich ausüben möchten, können                            
sich auch durch einen Bevollmächtigten (z.B. durch einen Intermediär, eine     
Aktionärsvereinigung oder einen sonstigen Dritten)                             
vertreten lassen, allerdings nicht in deren Namen. Die Vollmacht kann          
entweder durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft                            
oder durch Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt werden.       
Erfolgt die Erklärung gegenüber dem zu Bevollmächtigenden,                     
bedarf es eines Nachweises der Vollmachtserteilung gegenüber der               
Gesellschaft.                                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wer Aktionäre geschäftsmäßig vertritt, darf das Stimmrecht nur ausüben, wenn   
der Aktionär ihm Vollmacht erteilt hat. Weisungen                              
dürfen eingeholt werden.                                                       
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der                 
Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform              
und können elektronisch mit den Zugangsdaten der Anmeldebestätigung bis zur    
Schließung der Hauptversammlung am 30. September 2020 über den                 
Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
erfolgen.                                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zudem kann für die Erteilung der Vollmacht auf der Anmeldebestätigung der      
hierfür vorgesehene Textabschnitt verwendet werden.                            
Das ausgefüllte Formular muss spätestens am 29. September 2020, 24:00 Uhr      
(MESZ) in Papierform, via Telefax oder E-Mail bei folgender Adresse            
eingetroffen sein:                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
c/o Computershare Operations Center                                            
                                                                               
80249 München                                                                  
                                                                               
Telefax: +49-89-30903-74675                                                    
                                                                               
E-Mail: anmeldestelle@computershare.de                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
5. Übertragung der Hauptversammlung im Internet                                
                                                                               
Angemeldete Aktionäre können die gesamte Hauptversammlung am 30. September     
2020 mit den Zugangsdaten ihrer Anmeldebestätigung über den                    
Online-Aktionärsservice der Gesellschaft unter                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Die interessierte Öffentlichkeit kann auf Anordnung des Versammlungsleiters    
die einleitenden Ausführungen und die Rede des                                 
Aufsichtsratsvorsitzenden sowie die Rede des Vorstandsvorsitzenden am 30.      
September 2020 ab 10:00 Uhr (MESZ) auf der Internetseite der Gesellschaft      
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
verfolgen.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
6. Rechte der Aktionäre nach §§ 122 Absatz 2, 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz, §
1 COVID-19-Gesetz                                                              
                                                                               
a) Ergänzungsanträge zur Tagesordnung gemäß § 122 Absatz 2 Aktiengesetz        
                                                                               
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals       
oder den anteiligen Betrag von 500.000,- Euro erreichen (das entspricht        
einer Aktienanzahl von 195.313 Stück), können nach Maßgabe des § 122 Absatz    
2 in Verbindung mit Absatz 1 Aktiengesetz verlangen, dass Gegenstände auf      
die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand    
muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen.                     
                                                                               
Das Verlangen muss der Gesellschaft mit dem durch das depotführende Institut   
ausgestellten Nachweis über das Erreichen der Mindestaktienzahl bis zum 30.    
August 2020, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich unter folgender Adresse           
zugehen:                                                                       
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
Der Vorstand                                                                   
c/o HV-Stelle                                                                  
Brieffach 1848/3                                                               
38436 Wolfsburg                                                                
Telefax: +49-5361-95600100                                                     
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de                                     
                                                                               
Ergänzungsanträge sind in deutscher Sprache einzureichen. Sofern sie auch in   
englischer Sprache veröffentlicht werden sollen, ist eine Übersetzung          
beizufügen.                                                                    
                                                                               
Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens 90 Tagen vor dem    
Tag des Zugangs des Verlangens Inhaber der Aktien sind und dass sie die        
Aktien bis zur Entscheidung des Vorstands über den Antrag halten. Auf § 70     
Aktiengesetz zur Berechnung der Aktienbesitzzeit wird hingewiesen.             
                                                                               
Veröffentlichungspflichtige Ergänzungsanträge zur Tagesordnung werden          
unverzüglich im Bundesanzeiger bekannt gemacht und europaweit verbreitet.      
                                                                               
Außerdem werden die Ergänzungsanträge auf der Internetseite der Gesellschaft   
unter                                                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
veröffentlicht.                                                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
b) Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126 Absatz 1, 127        
Aktiengesetz                                                                   
                                                                               
                                                                               
Aktionären wird entsprechend §§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz die             
Möglichkeit eingeräumt, Gegenanträge mit Begründung und                        
Wahlvorschläge mit Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 15. September     
2020, 24:00 Uhr (MESZ) ausschließlich an folgende Adresse zu übermitteln:      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Volkswagen Aktiengesellschaft                                                  
                                                                               
HV-Stelle                                                                      
                                                                               
Brieffach 1848/3                                                               
                                                                               
38436 Wolfsburg                                                                
                                                                               
Telefax: +49-5361-95600100                                                     
                                                                               
oder per E-Mail an: hvstelle@volkswagen.de                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Gegenanträge und Wahlvorschläge sind in deutscher Sprache einzureichen.        
Sofern sie auch in englischer Sprache veröffentlicht                           
werden sollen, ist eine Übersetzung beizufügen.                                
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären werden   
einschließlich des Namens des Aktionärs entsprechend                           
§§ 126 Absatz 1, 127 Aktiengesetz unverzüglich auf der Internetseite der       
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
bekannt gemacht. Weitere personenbezogene Daten werden nicht veröffentlicht,   
es sei denn, der Antragsteller fordert die Veröffentlichung                    
der Daten ausdrücklich.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls auf der genannten    
Internetseite veröffentlicht.                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Nach §§ 126, 127 Aktiengesetz zugänglich zu machende Gegenanträge und          
Wahlvorschläge werden in der virtuellen Hauptversammlung                       
als gestellt behandelt, wenn der antragstellende Aktionär ordnungsgemäß zur    
Hauptversammlung angemeldet ist.                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
c) Fragemöglichkeit der Aktionäre im Wege der elektronischen Kommunikation     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Den Aktionären wird gemäß § 1 Absatz 1 und 2 des COVID-19-Gesetzes eine        
Fragemöglichkeit im Wege der elektronischen Kommunikation                      
eingeräumt. Das Auskunftsrecht im Sinne des § 131 Aktiengesetz besteht         
nicht.                                                                         
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand hat mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, dass Fragen     
bis spätestens zwei Tage vor der Hauptversammlung                              
- also bis spätestens 27. September 2020, 24:00 Uhr (MESZ) - im Wege der       
elektronischen Kommunikation über den Online-Aktionärsservice der              
Gesellschaft unter                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
eingereicht werden können.                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Im Rahmen der Beantwortung von Fragen wird darauf hingewiesen, dass            
gegebenenfalls auch der Name des übermittelnden Aktionärs                      
genannt wird. Möchte der Fragesteller anonym bleiben, muss er dieses jeweils   
ausdrücklich mit der Übermittlung der Frage erklären.                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
d) Erklärung von Widersprüchen gegen Beschlüsse der Hauptversammlung           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Aktionären wird die Möglichkeit eingeräumt, Widerspruch gegen Beschlüsse der   
Hauptversammlung zu erklären. Entsprechende Erklärungen                        
können über den Online-Aktionärsservice abgegeben werden und sind ab           
Eröffnung der Hauptversammlung am 30. September 2020 bis zu deren Schließung   
durch den Versammlungsleiter möglich.                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
7. Informationen gemäß § 124a Aktiengesetz auf der Internetseite der           
Gesellschaft                                                                   
                                                                               
Der Inhalt der Einberufung der Hauptversammlung, die zugänglich zu machenden   
Unterlagen, Anträge von Aktionären sowie weitere Informationen im              
Zusammenhang mit der Hauptversammlung (auch zu den Rechten der Aktionäre)      
stehen auf der Internetseite der Gesellschaft unter                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
www.volkswagenag.com/ir/hv                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zur Verfügung.                                                                 
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
8. Information zum Datenschutz für Aktionäre und Aktionärsvertreter            
                                                                               
Die nachfolgenden Hinweise informieren Aktionäre und Aktionärsvertreter der    
Volkswagen Aktiengesellschaft über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen    
Daten im Zusammenhang mit der Durchführung der Hauptversammlung. Für die       
Ausübung der Aktionärsrechte im Rahmen der virtuellen Hauptversammlung         
stellt die Volkswagen Aktiengesellschaft über einen externen Dienstleister     
eine Webseite mit Zugang zu einem sogenannten Online-Aktionärsservice zur      
Verfügung.                                                                     
                                                                               
a) Rechtsgrundlage zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten                
                                                                               
Die Volkswagen Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Name,    
Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Aktienanzahl,               
Aktiengattung, Besitzart der Aktien und Nummer der Anmeldebestätigung          
(Login-Daten bzw. Zugangsdaten), Browserdaten, Internet-Protokolldaten sowie   
zugehörige Zeitstempel) auf Grundlage der geltenden Datenschutzgesetze, um     
den Aktionären und ihren Vertretern die Ausübung ihrer Rechte gemäß            
Aktiengesetz, Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-,       
Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen    
der COVID-19- Pandemie (COVID-19-Gesetz) und Satzung der Volkswagen            
Aktiengesellschaft im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Die          
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist für Ihre Teilnahme an der       
Hauptversammlung oder im Rahmen der Verfolgung einer virtuellen                
Hauptversammlung zwingend erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung   
ist Art. 6 (1) c) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies gilt           
insbesondere für Fragen und Widersprüche, die gemäß COVID-19-Gesetz bei der    
virtuellen Hauptversammlung analog den Vorgaben in der Einladung eingereicht   
werden können. Zur Beantwortung der Fragen wird gegebenenfalls der Name des    
Aktionärs genannt, sofern der Aktionär nicht ausdrücklich mit der              
Übermittlung der Frage der Namensnennung widerspricht.                         
                                                                               
Für die Verarbeitung ist die Volkswagen Aktiengesellschaft verantwortliche     
Stelle.                                                                        
                                                                               
b) Speicherung der personenbezogenen Daten                                     
                                                                               
Die personenbezogenen Daten werden gespeichert, solange dies gesetzlich        
geboten ist oder die Volkswagen Aktiengesellschaft ein berechtigtes            
Interesse zum Beispiel aufgrund von Haftungsrisiken aus der anwendbaren        
Gesetzgebung an der Speicherung hat. Anschließend werden die                   
personenbezogenen Daten gelöscht.                                              
                                                                               
c) Weitergabe Ihrer Daten                                                      
                                                                               
Die Dienstleister der Volkswagen Aktiengesellschaft, welche zum Zwecke der     
Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten von der           
Volkswagen Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, welche für   
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und           
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Volkswagen               
Aktiengesellschaft. Für die Nutzung des Online-Aktionärsservices werden        
seitens des Dienstleisters Daten verarbeitet, die durch die Betreibung einer   
Webseite und deren Funktionen protokolliert werden. Die Protokollierung der    
Daten ist einzig für die Nutzung des Online-Aktionärsservices im Rahmen der    
Ausübung der Aktionärsrechte erforderlich und wird nicht für andere Zwecke     
verwendet.                                                                     
                                                                               
Im Übrigen werden personenbezogene Daten im Rahmen der gesetzlichen            
Vorschriften den Aktionären und Aktionärsvertretern zur Verfügung gestellt,    
namentlich über das Teilnehmerverzeichnis.                                     
                                                                               
Darüber hinaus übermitteln wir Ihre Daten an weitere Empfänger außerhalb des   
Unternehmens, die Ihre Daten in eigener Verantwortlichkeit verarbeiten, Art.   
4 Nr. 7 DSGVO. Dies können zum Beispiel öffentliche Stellen aufgrund           
gesetzlicher Vorschriften sein.                                                
                                                                               
d) Rechte im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten                         
                                                                               
Ihre nachfolgenden Rechte können Sie gegenüber der Volkswagen                  
Aktiengesellschaft jederzeit unentgeltlich geltend machen. Weitere             
Informationen zur Wahrnehmung Ihrer Rechte finden Sie unter Abschnitt e).      
                                                                               
Auskunftsrecht:                                                                
Sie haben das Recht, von uns Auskunft (Art. 15 DSGVO) über die Verarbeitung    
Ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten.                                     
                                                                               
Berichtigungsrecht:                                                            
Sie haben das Recht, von uns die Berichtigung (Art. 16 DSGVO) Sie              
betreffender unrichtiger bzw. unvollständiger personenbezogener Daten zu       
verlangen.                                                                     
                                                                               
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung:                                      
Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten zu         
verlangen, wenn die Voraussetzungen des Art. 18 DSGVO vorliegen. Dies ist      
beispielsweise der Fall, wenn Sie die Richtigkeit Ihrer Daten bestreiten.      
Für die Dauer der Überprüfung der Richtigkeit der Daten können Sie dann die    
Einschränkung der Verarbeitung verlangen.                                      
                                                                               
Widerspruchsrecht:                                                             
Sofern die Verarbeitung auf einem überwiegenden berechtigten Interesse         
beruht, haben Sie das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zu widersprechen.    
Ein Widerspruch ist zulässig, wenn die Verarbeitung entweder im öffentlichen   
Interesse liegt oder aufgrund eines berechtigten Interesses der Volkswagen     
Aktiengesellschaft oder eines Dritten erfolgt. Im Falle des Widerspruchs       
bitten wir Sie, uns Ihre Gründe mitzuteilen, aus denen Sie der                 
Datenverarbeitung widersprechen.                                               
                                                                               
Recht auf Löschung:                                                            
Sie haben das Recht, bei Vorliegen der in Art. 17 DSGVO genannten              
Voraussetzungen, die Löschung Ihrer Daten zu verlangen. Danach können Sie      
beispielsweise die Löschung Ihrer Daten verlangen, soweit diese für die        
Zwecke, für die sie erhoben wurden, nicht mehr notwendig sind. Außerdem        
können Sie Löschung verlangen, wenn wir Ihre Daten auf der Grundlage Ihrer     
Einwilligung verarbeiten und Sie diese Einwilligung widerrufen.                
                                                                               
Recht auf Datenübertragbarkeit:                                                
Sofern die Datenverarbeitung auf der Grundlage eine Einwilligung oder einer    
Vertragserfüllung beruht und diese zudem unter Einsatz einer automatisierten   
Verarbeitung erfolgt, haben Sie das Recht, Ihre Daten in einem                 
strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese    
an einen anderen Datenverarbeiter zu übermitteln.                              
                                                                               
Widerrufsrecht:                                                                
Sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht, haben Sie das      
Recht, die Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit kostenlos zu     
widerrufen.                                                                    
                                                                               
Beschwerderecht:                                                               
Sie haben außerdem das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde (z. B. bei der   
Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen) über unsere              
Verarbeitung Ihrer Daten zu beschweren.                                        
                                                                               
Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der           
Volkswagen Aktiengesellschaft unter                                            
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
https://datenschutz.volkswagen.de                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
zu finden.                                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
e) Datenschutzbeauftragter                                                     
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Unser Datenschutzbeauftragter steht Ihnen als Ansprechpartner für              
datenschutzbezogene Anliegen zur Verfügung:                                    
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Datenschutzbeauftragter der Volkswagen Aktiengesellschaft                      
                                                                               
Berliner Ring 2                                                                
                                                                               
38440 Wolfsburg                                                                
                                                                               
Telefax: +49-5361-9-28282                                                      
                                                                               
E-Mail: datenschutz@volkswagen.de                                              
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
Die Einberufung der Hauptversammlung ist am 21. August 2020 im Bundesanzeiger  
bekannt gemacht worden.                                                        
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Wolfsburg, im August 2020                                                      
                                                                               
                                                                               
                                                                               
VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT                                                  
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Der Vorstand                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorsitzender des Aufsichtsrats:                                                
                                                                               
Hans Dieter Pötsch                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Vorstand:                                                                      
                                                                               
Dr.-Ing. Herbert Diess                                                         
                                                                               
Oliver Blume                                                                   
                                                                               
Markus Duesmann                                                                
                                                                               
Gunnar Kilian                                                                  
                                                                               
Hiltrud Dorothea Werner                                                        
                                                                               
Frank Witter                                                                   
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
Sitz der Gesellschaft: Wolfsburg                                               
                                                                               
Handelsregister: Amtsgericht Braunschweig HRB 100484                           
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                             
                                                                             
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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21.08.2020 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, 
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.                       
                                                                               
Medienarchiv unter http://www.dgap.de                                          
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
                                                                               
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Sprache:     Deutsch                           

Unternehmen: VOLKSWAGEN AKTIENGESELLSCHAFT     

             Brieffach 1848/3                  

             38436 Wolfsburg                   

             Deutschland                       

E-Mail:      hvstelle@volkswagen.de            

Internet:    https://www.volkswagenag.com/ir/hv

ISIN:        DE0007664005, DE0007664039        

WKN:         766400, 766403                    







                                       

Ende der Mitteilung  DGAP News-Service



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1121837  21.08.2020