München (Reuters) - Der Audi-Abgasprozess geht nach der Verurteilung des früheren Firmenchefs Rupert Stadler in die nächste Runde.

Der wegen Betrugs im Volkswagen-Dieselskandal zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Stadler und seine beiden Mitangeklagten legten ebenso Revision ein wie die Staatsanwaltschaft, wie das Landgericht München am Dienstag mitteilte. Das Vorgehen der drei Männer kommt unerwartet, nachdem die Bewährungsstrafen und Geldauflagen auf Absprachen zwischen ihnen und dem Gericht beruhten. Die Staatsanwaltschaft legte - wie erwartet - Revision nur gegen die Bewährungsstrafe für den früheren Audi-Motorenchef und späteren Porsche-Vorstand Wolfgang Hatz ein. Für ihn hatten die Strafverfolger eine Gefängnisstrafe ohne Bewährung gefordert und sich damit gegen die Absprache zwischen dem Gericht und Hatz gewehrt.

Acht Jahre nach dem Auffliegen von Abgasmanipulationen an Millionen Autos war Stadler vor einer Woche als erster früherer Volkswagen-Vorstand wegen Betrugs verurteilt worden. Er erhielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten und muss eine Geldauflage von 1,1 Millionen Euro zahlen. Das Gericht hatte ihm vorab ein Urteil in diesem Rahmen zugesagt, weil er nach jahrelangem Zögern gestand, die Abgasmanipulationen nicht rechtzeitig gestoppt zu haben.

Bei Hatz waren es zwei Jahre auf Bewährung sowie 400.000 Euro, beim Ingenieur Giovanni P. ein Jahr und neun Monate auf Bewährung sowie 50.000 Euro. Sie hatten gestanden, Motoren manipuliert zu haben, die daraufhin gesetzliche Abgaswerte nur auf dem Prüfstand und nicht auf der Straße einhielten.

Von den Verteidigern von Stadler und Hatz waren zunächst keine Stellungnahmen zu erhalten. Die Anwälte des Ingenieurs P. erklärten, sie hätten Revision "zur Fristwahrung" eingelegt. Prozessbeteiligte wiesen darauf hin, dass hinter der Revision nicht in jedem Fall Unzufriedenheit mit dem Urteil stecken muss. Ein Grund könnten auch die zahlreichen weiteren Prozesse im VW-Abgasskandal sein. Solange das Münchner Urteil nicht rechtskräftig sei, müssen die drei Männer in anderen Prozessen nicht als Zeugen aussagen.

Begründungen für ihre Anträge müssen die Verteidiger erst einreichen, wenn das Urteil schriftlich vorliegt, was bis zum kommenden Jahr dauern könnte. Erst danach würde der Fall beim Bundesgerichtshof landen.

(Bericht von Jörn Poltz und Alexander Hübner. Redigiert von Olaf Brenner. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (für Politik und Konjunktur) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (für Unternehmen und Märkte).)