Die in Aussicht gestellten Subventionen für die Errichtung der Produktionsanlagen für die Elektro-Modelle i3 und i8 in Sachsen seien zu hoch, erklärte EuGH-Generalanwalt Evgeni Tanchev am Mittwoch in Luxemburg in einer Rechtsmeinung. Er empfehle, dem von BMW eingelegten Widerspruch gegen die Entscheidung der Vorinstanz zurückzuweisen. Die EuGH-Richter folgen der Empfehlung häufig. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Der Fall reicht ins Jahr 2014 zurück. Damals beanstandete die EU-Kommission die geplante staatliche Unterstützung für die Produktionsanlagen. Statt der beantragten Hilfe von 45 Millionen Euro sei nur eine Summe von 17 Millionen Euro rechtens, also die geschätzte Kostendifferenz zwischen den BMW-Standorten München und Leipzig. Der darüber hinaus gehende Betrag sei nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar, hatte die Kommission damals befunden.

Gegen diesen Beschluss hatte BMW, unterstützt durch den Freistaat Sachsen, beim Gericht der Europäischen Union geklagt und war im September 2017 unterlegen. BMW widersprach dem Urteil.