Deutsche Post AG

Bonn

- WKN A2G87D -

- ISIN DE000A2G87D4 -

Bekanntmachung der Zinszahlung auf die Wandelschuldverschreibungen nach § 49 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2 WpHG

Die Deutsche Post AG mit Sitz in Bonn hat am 13. Dezember 2017 Wandelschuldverschrei-bungen mit Wandlungsrechten in auf den Namen lautende nennwertlose Stammaktien (Stückaktien) der Deutsche Post AG im Gesamtnennbetrag von Euro 1.000.000.000,00 aus-gegeben.

Die Gesellschaft hat nach § 3 Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Abs. 2 der Emissionsbedin-gungen den auf die o.g. Schuldverschreibungen am 13. Dezember 2018 fälligen jährlichen Zinsbetrag in Höhe von 0,05 % auf den Nennbetrag der Schuldverschreibungen über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute an die Inhaber der Wan-delschuldverschreibungen am 13. Dezember 2018 ausgezahlt. Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG, Frankfurt am Main.

Bonn, im Dezember 2018

Deutsche Post AG

Der Vorstand

Deutsche Post AG veröffentlichte diesen Inhalt am 13 Dezember 2018 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
Unverändert und nicht überarbeitet weiter verbreitet am 13 Dezember 2018 14:44:03 UTC.

Originaldokumenthttps://www.dpdhl.com/content/dam/dpdhl/de/investors/mitteilungen/weitere-mitteilungen/2018/DPDHL-Bekanntmachung-gem-§49-Abs2-Satz1-Nr2-WpHG-Dez-2018.pdf

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