FRANKFURT (dpa-AFX) - In dem langwierigen Prozess gegen die Verantwortlichen des Frankfurter Immobilienunternehmens S&K will die Staatsanwaltschaft den Betrugsvorwurf fallen lassen, um das Verfahren abzukürzen. Voraussetzung dafür wären Schuldeingeständnisse der fünf Angeklagten zu den übrigen Vorwürfen, erklärte Oberstaatsanwalt Noah Krüger am Dienstag auf dpa-Anfrage. Dann könne bereits im Frühsommer mit Urteilen in dem Verfahren gerechnet werden, das im September 2015 vor dem Landgericht Frankfurt begonnen hatte. Über die Einstellung von Teilverfahren entscheidet aber allein die Strafkammer.

Der Ankläger nannte konkrete Vorstellungen zu den Haftstrafen in der angestrebten Verständigung. Mit vier der fünf Angeklagten und deren Verteidigern habe es bereits "konstruktive Gespräche" gegeben. Die beiden Hauptangeklagten Stephan S. (37) und Jonas K. (35) sollten als Firmengründer maximal zehn Jahre ins Gefängnis, von denen bereits vier Jahre durch die seit Februar 2013 laufende Untersuchungshaft verbüßt wären. Für die beiden anderen Angeklagten sieht die Staatsanwaltschaft Freiheitsstrafen von bis zu achteinhalb beziehungsweise fünf Jahren Haft vor. Die Gespräche mit dem fünften Beschuldigten stehen noch aus.

Ein sechster Beteiligter ist nach seinem Geständnis bereits zu fünf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Den Männern wird vorgeworfen, in einem Schneeballsystem mit Immobiliendeals rund 11 000 Anleger um mindestens 240 Millionen Euro geprellt zu haben.

Nach dem angestrebten Deal blieben noch die Untreue-Vorwürfe übrig, die bereits Thema der Beweisaufnahme in den 100 bisherigen Verhandlungstagen waren. Beim Wegfall der Betrugsdelikte würden dem Gericht zahlreiche zusätzliche Gutachten sowie die Einführung der Daten von rund 2000 "S&K"-Konten erspart. "Eine enorme Arbeitserleichterung und damit auch Verfahrensbeschleunigung", meinte Krüger./grh/DP/she