Der Verwaltungsrat der HKT Management Limited und der Vorstand der Gesellschaft haben bekannt gegeben, dass Herr Tang Yongbo mit Wirkung vom 2. August 2023 zum nicht-geschäftsführenden Verwaltungsratsmitglied des Treuhandverwalters und der Gesellschaft sowie zum Mitglied des Exekutivausschusses, des Nominierungsausschusses und des Vergütungsausschusses des Vorstands der Gesellschaft ernannt wurde. Herr Tang, 49 Jahre alt, ist stellvertretender Generaldirektor der China United Network Communications Group Company Limited, Senior Vice President der China United Network Communications Limited, Senior Vice President der China Unicom (Hong Kong) Limited und Direktor und Senior Vice President der China United Network Communications Corporation Limited. Darüber hinaus ist Herr Tang nicht geschäftsführender Direktor der China Tower Corporation Limited und der China Communications Services Corporation Limited.

Er war stellvertretender Generaldirektor und Generaldirektor der Hunan Branch von China Unicom und Generaldirektor der Marketingabteilung der China United Network Communications Group Company Limited. Er war ein Abgeordneter des 13. Nationalen Volkskongresses. Herr Tang erhielt einen Master-Abschluss in Betriebswirtschaft von der Central South University.

Er verfügt über umfangreiche Erfahrungen im Management und in der Telekommunikationsbranche. Gemäß seinem Ernennungsschreiben als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft wird Herr Tang für eine Amtszeit von drei Jahren ernannt, vorbehaltlich seines turnusmäßigen Ausscheidens mindestens alle drei Jahre und seiner Wiederwahl auf den Jahreshauptversammlungen des HKT Trust und der Gesellschaft gemäß der zweiten geänderten und neu gefassten Satzung der Gesellschaft und der Treuhandurkunde vom 7. November 2011, die den HKT Trust zwischen dem Treuhandverwalter und der Gesellschaft in ihrer geänderten Fassung bildet. Er hat Anspruch auf ein jährliches Honorar von 248.800 HKD für seine Tätigkeit als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied der Gesellschaft, das unter Berücksichtigung seiner Verantwortlichkeiten bei der Gesellschaft und der Vergütungspolitik der Gesellschaft festgelegt wird.

Er hat auch eine separate Ernennungsurkunde als nicht geschäftsführendes Verwaltungsratsmitglied des Treuhandverwalters unterschrieben, hat aber keinen Anspruch auf eine zusätzliche Vergütung.