INOVIO Pharmaceuticals, Inc. gab bekannt, dass der Europäische Ausschuss für Arzneimittel für seltene Leiden (COMP) eine positive Stellungnahme zu INOVIOs Antrag auf Ausweisung als Arzneimittel für seltene Leiden in der Europäischen Union (EU) für INO-3107 abgegeben hat. INO-3107 ist der Produktkandidat des Unternehmens, der zur Behandlung der rezidivierenden respiratorischen Papillomatose (RRP) beitragen kann. Die Stellungnahme liegt nun bei der Europäischen Kommission, die innerhalb von 30 Tagen eine endgültige Entscheidung über den Antrag treffen wird.

Die Ausweisung als Orphan-Arzneimittel gilt für Arzneimittel, die für die Diagnose, Vorbeugung oder Behandlung von seltenen, lebensbedrohlichen oder sehr schweren Krankheiten entwickelt werden. Die Verordnung über Arzneimittel für seltene Leiden (Verordnung (EG) Nr. 141/2000) definiert ein Arzneimittel für seltene Leiden als ein Arzneimittel, das für Krankheiten bestimmt ist, die weniger als 5 von 10.000 Menschen in der EU betreffen.