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Vergütungsbericht

Die variable Vergütung der Geschäftsleitungsmit- glieder und des exekutiven Verwaltungsratspräsiden- ten orientiert sich an unternehmerischen Kriterien. Dadurch stellt Phoenix Mecano sicher, dass ein Bonus an diese Personen nur ausgerichtet wird, wenn

STRUKTUR DER VERGÜTUNG

Die Vergütungen des nicht-exekutiven Verwaltungs- rates werden in bar ausgerichtet, als Gegenleistung für sämtliche Aufgaben, einschliesslich der ordentlichen und, falls notwendig, ausserordentlichen Sitzungen,

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Dieser Vergütungsbericht enthält Informationen über die Grundsätze, Festlegungs- verfahren und Vergütungs- elemente des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung der Phoenix Mecano AG. Des Wei- teren basiert er auf den Vor- gaben der Statuten, der Trans- parenzvorschriften des Obli- gationenrechts, der Richtlinie betreffend Informationen

zur Corporate Governance der SIX Swiss Exchange und der Grundsätze des Swiss Code of Best Practice for Corporate Governance von Economie- suisse. Die gemäss Art. 13-16 VegüV zu veröffentlichenden Angaben befinden sich in einem separaten Abschnitt am Ende dieses Vergütungs-

VERGÜTUNGSGRUNDSÄTZE UND GOVERNANCE Die Vergütungen der Geschäftsleitung und des Ver- waltungsrates erfolgen nach folgenden Grundsätzen: -Transparenz (Einfachheit, Klarheit)

- Unternehmerischer Erfolg (Wertschaffung, Erfolg des Aktionärs)

- Orientierung am Arbeitsmarkt für Führungs- kräfte (Benchmark vergleichbarer Unternehmen, Qualifikation, Erfahrung)

An der ordentlichen Generalversammlung 2022 wur- de über die Vergütungen von Verwaltungsrat und Ge- schäftsleitung abgestimmt. Zudem wurden folgende Mitglieder des Compensation Committee wiederge- wählt: Beat Siegrist, Ulrich Hocker, Dr. Martin Furrer. Herr Beat Siegrist präsidiert das Committee.

Das Compensation Committee tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch einmal pro Jahr. 2022 fand eine Sitzung des Compensation Committee statt. Die Aufgaben, Kompetenzen, Ver- antwortlichkeiten und die Arbeitsweise des Compensation Committee sind im Corporate-Governance- Bericht auf Seite 36 beschrieben. Das Compensation Committee kann externe Kompensationsspezialisten

auch für die Aktionäre Wert geschaffen worden ist. Bezugsgrössen sind das Periodenergebnis und das Eigenkapital der Gruppe des vergangenen Ge- schäftsjahres. Phoenix Mecano verzichtet auf Schön- rechnerei, das heisst, auch sogenannte Sonder- bzw. Einmaleffekte werden berücksichtigt, da auch diese Effekte von den Aktionären getragen werden müs- sen. Hebeleffekte und komplexe derivative Struktu- ren werden aus Transparenzgründen von vornherein

ausgeschlossen.

Die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungs- rates erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung in bar, damit sie ihre Aufsichts- und Oberleitungsfunk- tion frei von Interessenkonflikten mit der Geschäfts- leitung ausüben können.

Ausschusstätigkeiten und weiteren ausserordentlichen Tätigkeiten. Spesen werden nicht gesondert erstattet. Lediglich bei grenzüberschreitenden Reisen werden die effektiven Kosten erstattet.

Die Geschäftsleitung von Phoenix Mecano be- stand im Berichtsjahr aus zwei Personen: CEO und CFO. Beide bekleiden verantwortliche Aufgaben mit Gesamtleitungsfunktion. Daher folgt die Vergütung für die gesamte Geschäftsleitung dem gleichen Mo- dell, basierend auf einer einfachen, effektiven Formel. Die Vergütung für den exekutiven Verwaltungsrats- präsidenten erfolgt ebenfalls nach dieser Formel.

Jedes Geschäftsleitungsmitglied und der exe- kutive Verwaltungsratspräsident beziehen eine fixe Vergütung in bar unter Berücksichtigung der Qualifi- kation, Erfahrung und des Verantwortungsbereiches nach marktüblichen Konditionen (siehe auch unter Festlegungsverfahren).

berichts.

beiziehen, um sich neutral beraten zu lassen oder Studien bzw. Daten als Vergleichsbasis der Vergütun- gen zu erhalten.

FESTLEGUNGSVERFAHREN DER VERGÜTUNGEN

Die Zusammensetzung und Höhe der Vergütun- gen des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung orientieren sich an Branchen- und Arbeitsmarktver- gleichen. Das Compensation Committee stützt sich dabei insbesondere auf Lohnvergleiche mit anderen an der SIX Swiss Exchange kotierten Industrieunter- nehmen ähnlicher Umsatzgrösse (EUR 100 Mio. bis EUR 3⁜000 Mio.), Mitarbeiteranzahl (1⁜000 bis 15⁜000), geografischer Präsenz (weltweite Tätigkeit) und Bran-

Vergütungsstruktur der Geschäftsleitung

Bonus

individuell festgelegter Prozentsatz der Bemessungs- grundlage; maximal das 2-­fache der fixen Vergütung

Fixe Vergütung in bar

individuell festgelegt

Mindestverzinsung 2022

in Mio. EUR

261,3 Voraussetzung für die variable Vergütungs- komponente ist ein Mindest­ gewinn in Höhe von 4⁜% des Eigenkapitals.

10,4

4%

Berechnung der Bemessungsgrund- lage für variable Vergütung 2022

in Mio. EUR

39,0

28,6

10,4

  • =

chenzugehörigkeit (Industriekomponenten, Maschi- nenbau) mit Hauptsitz in der Schweiz.

Eigen-

Perioden-

Mindest-

Bemessungs-

kapital

ergebnis

verzinsung

grundlage

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Weiterhin erhalten die Geschäftsleitungsmitglieder und der exekutive Verwaltungsratspräsident eine variable Vergütungskomponente (Bonus). Dabei wird - bezogen auf das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital der Phoenix Mecano-Gruppe - zunächst ein Mindest- gewinn von 4⁜% ausgeschieden. Dieser Mindestge- winn zählt nicht zur Bonusbemessungsgrundlage. Erst wenn das Periodenergebnis gemäss Konzernab- schluss der Phoenix Mecano-Gruppe diesen Betrag (zuhanden der Aktionäre) überschreitet, kann es zu einer Bonuszahlung kommen. Bei Verlusten wird kein Bonus gezahlt. Alle Geschäftsleitungsmitglieder und der exekutive Verwaltungsratspräsident erhalten ihren Bonus als prozentualen Anteil des - wie vorstehend erwähnt - um die Mindestverzinsung geminderten Periodenergebnisses. Der Bonus ist auf maximal das Zweifache des Fixsalärs begrenzt. Die Höhe des jewei- ligen prozentualen Anteils der einzelnen Geschäfts- leitungsmitglieder und des exekutiven Verwaltungs- ratspräsidenten wird unter Berücksichtigung der Verantwortungsbereiche jeweils im Voraus festgelegt.

Im Berichtsjahr hat keine Aktienzuteilung statt- gefunden. Es wurden auch keine Optionen ausgerich- tet. Es bestehen keine Beteiligungsprogramme für die Mitglieder des Verwaltungsrates oder der Geschäfts- führung, aufgrund derer Aktien oder Optionen aus- gerichtet werden könnten.

SOZIALVERSICHERUNG UND NEBENLEISTUNG

Die Phoenix Mecano-Gruppe unterhält in der Schweiz einen Vorsorgeplan bei einer BVG-Sammelstiftung in der Schweiz, wobei die Versicherungsrisiken rückver- sichert und die Anlagerisiken selbst zu tragen sind (teilautonome Vorsorgelösung). Die Geschäftslei- tungsmitglieder sowie der exekutive Verwaltungsrats- präsident sind an diesen Vorsorgeplan angeschlossen. Die Vorsorgeleistungen basieren auf einem Altersgut- haben. Diesem Altersguthaben werden die jährlichen Altersgutschriften und die Zinsen gutgeschrieben. Im Zeitpunkt der Pensionierung ist eine Rentenzahlung im gesetzlichen Rahmen sowie darüber hinaus eine Kapitalleistung vorgesehen. Die Rente ergibt sich durch Multiplikation des entsprechenden Altersgut- habens mit dem aktuell gültigen Umwandlungssatz. Neben den Altersleistungen umfassen die Vorsorge- leistungen auch Invalidenrenten sowie im Todesfall Partner- und Waisenrenten sowie gegebenenfalls ein Todesfallkapital. Darüber hinaus hat die Phoenix Mecano-Gruppe eine Gruppenunfallversicherung mit Leistungen im Invaliditäts- und Todesfall sowie eine Krankentaggeldversicherung zugunsten der Ge- schäftsleitungsmitglieder und des exekutiven Verwal- tungsratspräsidenten abgeschlossen.

Die Geschäftsleitungsmitglieder und der exekuti- ve Verwaltungsratspräsident erhalten Pauschalspesen gemäss dem von den zuständigen Steuerbehörden genehmigten Spesenreglement. Den Mitgliedern der Geschäftsleitung und dem exekutiven Verwaltungs- ratspräsidenten steht auf Wunsch ein Geschäftswa- gen zur dienstlichen und privaten Nutzung zur Ver- fügung.

Auf die an die Mitglieder des Verwaltungsrates ausgerichteten Entschädigungen werden die gesetz- lichen Sozialabgaben entrichtet. Die Mitglieder des Verwaltungsrates partizipieren nicht am Vorsorgeplan der Phoenix Mecano mit Ausnahme des Verwaltungs- ratspräsidenten.

ZUSÄTZLICHE HONORARE

Den Mitgliedern des Verwaltungsrates und der Ge- schäftsleitung sowie diesen nahestehenden Personen stehen grundsätzlich keine Honorare oder anderen Vergütungen für zusätzliche Dienstleistungen zuguns- ten der Phoenix Mecano AG oder einer ihrer Konzern- gesellschaften zu.

VERTRAGSBEDINGUNGEN

Die Arbeitsverträge mit den Mitgliedern der Ge- schäftsleitung sehen eine Kündigungsfrist von höchs- tens zwölf Monaten vor.

ABGANGSENTSCHÄDIGUNGEN

Mitgliedern des Verwaltungsrates oder der Geschäfts- leitung stehen keine vertraglichen Abgangsentschä- digungen zu.

STATUTARISCHE REGELUNGEN

Es bestehen folgende statutarische Regelungen zur Abstimmung über die Vergütungen an Verwaltungsrat und Geschäftsleitung, zur Festsetzung der erfolgsab- hängigen Vergütungen und über die Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten sowie betreffend Darlehen, Kredite und Vorsorge- leistungen an Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung (Auszug aus den Statuten der Phoenix Mecano AG vom 20. Mai 2016):

Artikel 13

Die Generalversammlung genehmigt jährlich auf An- trag des Verwaltungsrates gesondert und bindend die maximalen Gesamtbeträge der Vergütungen des Ver- waltungsrates, der Geschäftsleitung (inklusive eines etwaigen Delegierten) und eines etwaigen Beirates für das auf die ordentliche Generalversammlung fol- gende Geschäftsjahr (die «Genehmigungsperiode»). Die von der Generalversammlung genehmigten ma- ximalen Gesamtbeträge können von der Gesellschaft und⁜/⁜oder von einer oder mehreren Gruppengesell- schaften ausgerichtet werden.

Soweit ein genehmigter maximaler Gesamtbetrag für die Vergütung der Geschäftsleitung nicht aus- reicht, um etwaige nach dem Beschluss der Gene- ralversammlung ernannte Mitglieder bis zum Beginn der nächsten Genehmigungsperiode zu entschädigen, steht der Gesellschaft pro Person ein Zusatzbetrag im Umfang von maximal 50⁜% der vorab genehmigten maximalen Gesamtvergütung der Geschäftsleitung für die jeweilige Genehmigungsperiode zur Verfü- gung. Die Generalversammlung stimmt nicht über den verwendeten Zusatzbetrag ab.

Zusätzlich zur Genehmigung gemäss Abs. 1 kann die Generalversammlung jährlich auf Antrag des Ver- waltungsrates gesondert und bindend eine Erhöhung der genehmigten maximalen Gesamtbeträge für die Vergütungen des Verwaltungsrates, der Geschäfts- leitung und eines etwaigen Beirates für die an der betreffenden Generalversammlung laufende Geneh- migungsperiode bzw. die vorangegangene Geneh- migungsperiode beschliessen. Der Verwaltungsrat ist berechtigt, aus den genehmigten maximalen Gesamt- beträgen bzw. den Zusatzbeträgen alle Arten von zu- lässigen Vergütungen auszurichten.

Zusätzlich kann der Verwaltungsrat die General- versammlung auch über den Vergütungsbericht des jeweils der Generalversammlung vorangegangenen Geschäftsjahres konsultativ abstimmen lassen.

Verweigert die Generalversammlung die Geneh- migung eines maximalen Gesamtbetrags für die Mit- glieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung oder eines etwaigen Beirates, so kann der Verwal- tungsrat an der gleichen Generalversammlung neue Anträge stellen. Stellt er keine neuen Anträge oder werden auch diese abgelehnt, so kann der Verwal- tungsrat jederzeit, unter Einhaltung der gesetzlichen und statutarischen Voraussetzungen, eine neue Ge- neralversammlung einberufen.

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Artikel 20

Die Gesellschaft kann den exekutiven Mitgliedern des Verwaltungsrates und den Mitgliedern der Geschäfts- leitung eine erfolgsabhängige Vergütung entrichten. Deren Höhe richtet sich nach den vom Verwaltungsrat festgelegten qualitativen und quantitativen Zielvorga- ben und Parametern, insbesondere dem Gesamterfolg der Unternehmensgruppe. Die erfolgsabhängige Ver- gütung kann in bar oder durch Zuteilung von Betei- ligungspapieren, Wandel- oder Optionsrechten oder anderen Rechten auf Beteiligungspapiere entrichtet werden. Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten der erfolgsabhängigen Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates, der Geschäftsleitung und eines allfälligen Beirates. Die nicht-exekutiven Mitglieder des Verwaltungsrates erhalten ausschliesslich eine fixe Vergütung.

Die Gesellschaft kann den Mitgliedern des Ver- waltungsrates, der Geschäftsleitung und eines all- fälligen Beirates im Rahmen ihrer Vergütung Betei- ligungspapiere, Wandel- oder Optionsrechte oder andere Rechte auf Beteiligungspapiere zuteilen. Bei einer Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- oder Optionsrechten oder anderen Rechten auf Be- teiligungspapiere entspricht der Betrag der Vergütung dem Wert, der den zugeteilten Papieren bzw. Rech- ten im Zeitpunkt der Zuteilung gemäss allgemein an- erkannten Bewertungsmethoden zukommt. Der Ver- waltungsrat kann eine Sperrfrist für das Halten der Papiere bzw. Rechte festlegen und bestimmen, wann und in welchem Umfang die Berechtigten einen fes- ten Rechtsanspruch erwerben bzw. unter welchen Bedingungen etwaige Sperrfristen dahinfallen und die Begünstigten sofort einen festen Rechtsanspruch erwerben (z.⁜B. bei einem Kontrollwechsel, bei subs- tanziellen Umstrukturierungen oder bei bestimmten Arten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses). Der Verwaltungsrat regelt die Einzelheiten.

Artikel 21

Darlehen und Kredite an Mitglieder des Verwaltungs- rates, der Geschäftsleitung und eines allfälligen Bei- rates dürfen in der Regel 100⁜% der jährlichen Ver- gütung der betreffenden Person nicht übersteigen.

ORGANDARLEHEN

Die Phoenix Mecano AG und ihre Konzerngesellschaf- ten haben keine Sicherheiten, Darlehen oder Kredi- te an gegenwärtige oder frühere Mitglieder der Ge- schäftsleitung und des Verwaltungsrates sowie diesen nahestehenden Personen gewährt.

VERGÜTUNGEN FÜR DIE GESCHÄFTSJAHRE 2022 UND 2021 GEMÄSS VEGÜV (GEPRÜFT) Für das Geschäftsjahr 2022 wurden folgende Vergütungen ausgerichtet:

Sozial-

Feste

Variable

versicherung

Gesamt-

in TCHF

Funktion

Vergütung

Vergütung

und Vorsorge

entschädigung

Benedikt A. Goldkamp

Verwaltungsratspräsident

725

324

172

1⁜221

Ulrich Hocker

Independent Lead Director

257

17

274

Dr. Florian Ernst

Verwaltungsratsmitglied

64

5

69

Dr. Martin Furrer

Verwaltungsratsmitglied

64

5

69

Beat Siegrist

Verwaltungsratsmitglied

64

5

69

Entschädigung

Verwaltungsrat

1⁜174

324

204

1⁜702

Entschädigung

Geschäftsleitung

1⁜156

437

264

1⁜857

Entschädigung

Verwaltungsrat und

Geschäftsleitung

2⁜330

761

468

3⁜559

Höchstes Einzelsalär der

Geschäftsleitung: Dr. Rochus Kobler

CEO

694

324

159

1⁜177

Für das Geschäftsjahr 2021 wurden folgende Vergütungen ausgerichtet:

Sozial-

Feste

Variable

versicherung

Gesamt-

in TCHF

Funktion

Vergütung

Vergütung

und Vorsorge

entschädigung

Benedikt A. Goldkamp

Verwaltungsratspräsident

670

298

148

1⁜116

Ulrich Hocker

Independent Lead Director

258

17

275

Dr. Florian Ernst

Verwaltungsratsmitglied

64

5

69

Dr. Martin Furrer

Verwaltungsratsmitglied

64

5

69

Beat Siegrist

Verwaltungsratsmitglied

64

5

69

Entschädigung

Verwaltungsrat

1⁜120

298

180

1⁜598

Entschädigung

Geschäftsleitung

1⁜186

402

244

1⁜832

Entschädigung

Verwaltungsrat und

Geschäftsleitung

2⁜306

700

424

3⁜430

Höchstes Einzelsalär der

Geschäftsleitung: Dr. Rochus Kobler

CEO

724

298

144

1⁜166

Sämtliche Entschädigungen sind kurzfristiger Natur.

Die konsolidierten Erfolgsrechnungen 2022 und 2021 der Phoenix Mecano-Gruppe enthal- ten keine Entschädigungen an in der Vorperiode oder früher ausgeschiedene Organmitglieder. In den Geschäftsjahren 2022 und 2021 wurden weltweit Rechtsberatungshonorare in Höhe von CHF 0,035 Mio. resp. CHF 0,5 Mio. an die Rechtsanwaltskanzlei Baker McKenzie bezahlt, bei welcher Herr Dr. Martin Furrer in Zürich Partner ist.

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EXTERNE MANDATE DER MITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATES UND DER GESCHÄFTSLEITUNG

Die folgende Tabelle beinhaltet alle externen Mandate, welche die Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung in vergleichbaren Funktionen bei anderen Unternehmen mit wirtschaft- lichem Zweck im Sinne von Art. 626 Abs. 2 Ziff. 1 OR ausüben und die gemäss Art. 734e OR im Vergütungsbericht auszuweisen sind, sowie sämtliche Tätigkeiten und Funktionen der Mitglieder des Verwaltungsrates und der Geschäftsleitung gemäss Ziffer 3.2 bzw. Ziffer 4.2 (Weitere Tätig- keiten und Interessenbindungen) des Anhangs zur Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance vom 29. Juni 2022:

Mitglied des Verwaltungsrats

Gesellschaft

Funktion

Bemerkung

Benedikt A. Goldkamp

Model Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

IBG Industrie-Beteiligungs-

stellvertretender Vorsitzender

B

Gesellschaft mbH, & Co. Kommandit-

des Gesellschafterausschusses

gesellschaft, Köln, Deutschland

Ulrich Hocker

DMG MORI AKTIENGESELLSCHAFT,

stellvertretender

B

Bielefeld, Deutschland

Aufsichtsratsvorsitzender

Feri AG, Bad Homburg, Deutschland

stellvertretender

B

Aufsichtsratsvorsitzender

Mitglied des Verwaltungsrats

Gesellschaft

Funktion

Bemerkung

Dr. Martin Furrer

PILATUS Flugzeugwerke AG

Mitglied des Verwaltungsrats

B

Alaid Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

Qogir Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

SAGARMATHA II Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

BELA Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

Burger Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

B,⁜G

Burger Söhne Manufacturing AG

Mitglied des Verwaltungsrats

K

Protabaco AG

Mitglied des Verwaltungsrats

K

Burger Immobilien AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

Domaine de la Grande Ile SA

Mitglied des Verwaltungsrats

K

wm100 holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

wm19 holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

K

Zebra IV AG

Mitglied des Verwaltungsrats

K

wm2030 holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

Zebra VII AG

Mitglied des Verwaltungsrats

G

Beat Siegrist

Schweiter Technologies AG

Präsident des Verwaltungsrats

B

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Deutsche Schutzvereinigung für

Präsident

B

Wertpapierbesitz e.V. (DSW)

Deutsche Bank AG - Region Köln,

Mitglied des Beirats

Köln, Deutschland

IBG Industrie-Beteiligungs-Gesellschaft

Vorsitzender des

B

mbH & Co. Kommanditgesellschaft,

Gesellschafterausschusses

Köln, Deutschland

Investmentgemeinschaft Gilgenberg KG,

Geschäftsführer

Düsseldorf, Deutschland

Investmentgemeinschaft Gilgenberg KG,

Geschäftsführer

Luxembourg, Luxembourg

Gilgenberg Vermögensverwaltungs-KG,

Geschäftsführer

Köln, Deutschland

INFICON HOLDING AG

Mitglied des Verwaltungsrats

B

Bomatec Holding AG

Mitglied des Verwaltungsrats

The Island Rum Company AS, Oslo,

Mitglied des Verwaltungsrats

(Norwegen)

René Schäffeler

Genossenschaft Alterswohnungen

Präsident der Verwaltung

Stein am Rhein

B = Tätigkeiten und Funktionen gemäss Ziffer 3.2 bzw. Ziffer 4.2 (Weitere Tätigkeiten und Interessenbindungen) des Anhangs zur Richtlinie betr. Informationen zur Corporate Governance vom 29. Juni 2022

G = Assoziierte Gesellschaft bzw. unter gemeinsamer Kontrolle K = Kontrollierte Gesellschaft

Grundstücksgemeinschaft Hocker GbR,

Geschäftsführer

Düsseldorf, Deutschland

Tabouret S.A., Luxembourg,

Mitglied des

Luxembourg

Verwaltungsrates

Dr. Florian Ernst

Finerco GmbH

Geschäftsführer

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Phoenix Mecano AG published this content on 20 April 2023 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 20 April 2023 05:13:06 UTC.