Aktualisierung der Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Porsche Automobil

Holding SE zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate

Governance Kodex" gemäß § 161 Abs. 1 AktG

Die Erklärung des Vorstands und des Aufsichtsrats der Porsche Automobil Holding SE zu den Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" (Fassung vom

16. Dezember 2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. März 2020, "DCGK") gemäß § 161 Abs. 1 AktG aus Dezember 2020 wird wie folgt aktualisiert:

Der Aufsichtsrat hat die Regelaltersgrenze für Vorstandsmitglieder aufgehoben. Der Empfehlung B.5 DCGK, wonach für Vorstandsmitglieder eine Altersgrenze festgelegt und in der Erklärung zur Unternehmensführung angegeben werden soll, wird damit zukünftig nicht mehr entsprochen. Der Aufsichtsrat bestellt die Mitglieder des Vorstands ausschließlich mit Blick auf ihre Qualifikation und ihre Fähigkeit, die Geschäfte der Gesellschaft im Unternehmenswohl zu führen. Die entsprechende Eignung der Vorstandsmitglieder hängt nicht von deren Alter ab. Eine Altersgrenze würde zudem die Auswahl qualifizierter Kandidaten pauschal einschränken und kann diskriminierend wirken.

Stuttgart, Juni 2021

Porsche Automobil Holding SE

Der Aufsichtsrat

Der Vorstand

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Porsche Automobil Holding SE published this content on 09 June 2021 and is solely responsible for the information contained therein. Distributed by Public, unedited and unaltered, on 14 June 2021 14:13:03 UTC.