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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock Partners Acquisition Corp. 
eingereichten Ergänzung zur Form S-4 
2021-04-19 / 07:00 
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Relief äußert sich zu bestimmten Aussagen von NeuroRx, Inc. in der von Big Rock Partners Acquisition Corp. 
eingereichten Ergänzung zur Form S-4 
Genf, Schweiz - 19. April 2021 - RELIEF THERAPEUTICS Holding AG (SIX: RLF, OTCQB: RLFTF) ("Relief") kommentierte heute 
einige Aussagen, die NeuroRx, Inc., sein Kooperationspartner für die Entwicklung von RLF-100^TM (Aviptadil), 
hinsichtlich der verbindlichen Kooperationsvereinbarung vom 18. September 2020 (die "Kooperationsvereinbarung") in der 
Ergänzung Nr. 1 des Form S-4 der Big Rock Partners Acquisition Corp. ("BPRA"), die am Freitag, den 16. April 2021, 
eingereicht wurde (das "Amendment"), gemacht hat. Das "Amendment" wurde von BRPA in Zusammenhang mit der geplanten 
Fusion zwischen NeuroRx und BRPA eingereicht. 
NeuroRx hat sich dazu entschlossen, in dem "Amendment" Aussagen zu anhängigen Streitigkeiten zwischen Relief und 
NeuroRx gemäß den Bestimmungen des Kooperationsvertrags zu machen. Relief ist zu dem Schluss gekommen, dass sie die 
Öffentlichkeit über die Art der anhängigen Streitigkeiten und ihre Ansichten zu den Positionen ihres 
Kooperationspartners zu diesen Themen informieren muss. Zu den derzeit umstrittenen Themen gehören: 
 1. NeuroRx hat sich geweigert, die Daten aus seiner kürzlich abgeschlossenen klinischen Phase-2b/3-Studie an Relief 
    weiterzugeben. Diese Daten müssen Relief gemäß den Bestimmungen der Kooperationsvereinbarung zur Verfügung gestellt 
    werden. Darüber hinaus hat NeuroRx seinen Vertragspartnern, die sich mit Fragen der Entwicklung von Aviptadil 
    befassen, die Erlaubnis verweigert, Informationen an Relief weiterzugeben, die Relief für die Entwicklung seines 
    Aviptadil-Produkts in seinen Verkaufsterritorien (einschließlich der EU und Großbritannien) benötigt. Infolgedessen 
    ist Relief der Ansicht, dass NeuroRx mit seinen Verpflichtungen gemäß der Kooperationsvereinbarung in Verzug ist, 
    und dass das Versäumnis von NeuroRx, diese Daten bereitzustellen, die Fähigkeiten von Relief, eine klinische und 
    regulatorische Strategie für seine Territorien zu entwickeln und umzusetzen, stark beeinträchtigt. 
 2. NeuroRx gibt in dem "Amendment" an, dass Relief unbezahlte Rechnungen in Höhe von ca. 4.000.000 USD schuldet. 
    Leider wurden viele dieser angeblichen Ausgaben nicht durch gültige, überprüfbare Rechnungen belegt, die belegen, 
    dass diese Ausgaben im Rahmen des Kooperationsvertrags erstattungsfähig sind. Darüber hinaus herrscht Uneinigkeit 
    zwischen den Parteien darüber, ob Ausgaben, die das im Kooperationsvertrag festgelegte Budget überschreiten, 
    erstattungsfähig sind. Relief hat sich in diesem Zusammenhang für weitere Informationen an NeuroRx gewandt, um 
    festzustellen, was davon im Rahmen des Kooperationsvertrags von NeuroRx übernommen werden muss. Demzufolge wird 
    Relief seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag ausüben, und eine forensische Prüfung der Bücher und Aufzeichnungen 
    von NeuroRx durchführen, um die Richtigkeit der bereitgestellten Kosteninformationen zu bestimmen. 
 3. NeuroRx hat in dem "Amendment" behauptet, dass Relief beschlossen hat, die kürzlich eingeleitete klinische Studie 
    zur Bewertung von inhalativem Aviptadil zur Behandlung von Patienten mit mittelschwerer bis schwerer COVID-19 nicht 
    zu finanzieren. Tatsächlich hat Relief bestimmte Informationen angefordert, die für die Entscheidung, ob diese 
    Studie finanziert werden soll oder nicht, erforderlich sind. NeuroRx hat sich geweigert, diese angeforderten 
    Informationen bereitzustellen. Nach Ansicht von Relief darf NeuroRx keine andere Quelle zur Finanzierung dieser 
    speziellen Studie einbringen bis Relief ausreichend Informationen zur Entscheidungsfindung vorliegen. 
 4. NeuroRx erklärt in dem "Amendment", dass Reliefs Versäumnis, Ausgaben zu finanzieren, zu einem Disput mit Relief 
    darüber führen kann, ob der Anteil für Relief am Nettogewinn aus dem Verkauf von Aviptadil im Verkaufsterritorium 
    von NeuroRx geringer sein sollte als im Kooperationsvertrag festgelegt. Relief ist der Ansicht, dass die im 
    Kooperationsvertrag festgelegte Aufteilung des Nettogewinns zwischen Relief und NeuroRx von keiner der offenen 
    Finanzierungsfragen betroffen ist (einschließlich der kürzlich von GEM Yield Bahamas Limited, einem bedeutenden 
    Aktionär von Relief, ausgeübten Bezugsrechte, die im "Amendment" berichtet werden). 
 5. NeuroRx stellt in dem "Amendment" Behauptungen auf, die Fragen zu der von Relief in die Kooperation eingebrachte 
    Formulierung von Aviptadil aufwerfen. Relief stellt fest, dass es zwar Stabilitätsprobleme mit der Formulierung 
    gibt, die Relief in die Zusammenarbeit eingebracht hat, aber dass zum Zeitpunkt der Ausführung des 
    Kooperationsvertrags diese Probleme allen Parteien bekannt waren und und die Notwendigkeit der Lösung dieser 
    Probleme im Kooperationsvertrag festgehalten wurde. In jedem Fall ist Relief der Ansicht, dass die Formulierung von 
    Aviptadil, die in den klinischen Studien von NeuroRx evaluiert wird, in jeder Hinsicht das Arzneimittel ist, das 
    unter die Kooperationsvereinbarung fällt. 
Relief strebt auch weiterhin eine gütliche Beilegung der anhängigen Streitigkeiten mit NeuroRx über die 
Kooperationsvereinbarung an. Sollten diese Streitigkeiten jedoch nicht gütlich beigelegt werden können, wird Relief 
alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um seine Rechte aus dem Kooperationsvertrag durchzusetzen. Obwohl es keine 
Gewissheit geben kann, ist Relief der Ansicht, dass es bei allen Aktionen zur Durchsetzung seiner Rechte aus dem 
Kooperationsvertrag Erfolg haben wird. 
ÜBER RELIEF 
Relief fokussiert sich primär auf klinische Projekte auf Basis von Molekülen, die bereits eine längere klinische 
Entwicklung und Anwendung am Patienten durchlaufen haben oder für deren Entwicklung es starke wissenschaftliche Gründe 
gibt. Der Lead-Wirkstoffkandidat von Relief, RLF-100 (Aviptadil), eine synthetische Form des Vasoaktiven intestinalen 
Peptids (VIP), befindet sich in den USA in der späten klinischen Entwicklung zur Behandlung von COVID-19-bedingten 
akutem Lungenversagen. Als Teil der Strategie zur Diversifizierung seiner Pipeline hat Relief im März 2021 eine 
Kooperations- und Lizenzvereinbarung für die weltweite Entwicklung und Vermarktung von ACER-001 mit Acer Therapeutics 
geschlossen. ACER-001 ist eine proprietäre geschmacksneutrale und den Wirkstoff sofort freisetzende Pulverformulierung 
von Natriumphenylbutyrat (NaPB) zur Behandlung von Harnstoffzyklusstörungen und Leuzinose. 
RELIEF THERAPEUTICS Holding AG ist an der Schweizer Börse SIX unter dem Symbol RLF gelistet und wird in den USA an der 
OTCQB unter dem Symbol RLFTF gehandelt. 
Weitere Informationen finden Sie unter www.relieftherapeutics.com. 
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UNTERNEHMENSKONTAKT                                                    MEDIEN-/INVESTORENANFRAGEN 
RELIEF THERAPEUTICS Holding AG                                         MC Services AG 
Raghuram (Ram) Selvaraju, Ph.D., MBA                                   Anne Hennecke / Brittney Sojeva 
Chairman of the Board                                                  Tel.: +49 (0) 211-529-252-14 
Mail: contact@relieftherapeutics.com                                   Mail: relief@mc-services.eu 

Disclaimer: Diese Mitteilung enthält im Hinblick auf die RELIEF THERAPEUTICS Holding AG und ihre geschäftlichen Aktivitäten ausdrücklich oder implizit zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken, Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, die Finanzlage, die Leistungen und die Erfolge der RELIEF THERAPEUTICS Holding AG wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen explizit oder implizit zum Ausdruck gebracht werden. RELIEF THERAPEUTICS Holding AG macht diese Mitteilung zum Datum der heutigen Veröffentlichung und verpflichtet sich nicht, die hierin enthaltenen, in die Zukunft gerichteten Aussagen aufgrund neuer Informationen oder künftiger Ereignisse bzw. aus anderweitigen Gründen zu aktualisieren. -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

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Sprache:      Deutsch 
Unternehmen:  RELIEF THERAPEUTICS Holdings AG 
              Avenue de Sécheron 15 
              1202 Genève 
              Schweiz 
E-Mail:       contact@relieftherapeutics.com 
Internet:     https://relieftherapeutics.com 
ISIN:         CH0100191136 
Börsen:       SIX Swiss Exchange 
EQS News ID:  1185949 
 
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1185949 2021-04-19


 
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April 19, 2021 01:01 ET (05:01 GMT)