Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Die Bundesregierung will das Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zu den millionenschweren staatlichen Hilfen für die Luftfahrtgesellschaft Condor prüfen und dann das gemeinsame Vorgehen mit der Europäischen Kommission beraten. Das erklärte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums.

"Die Nichtigerklärung erfolgt (…) allein aus verfahrensrechtlichen Gründen, nicht aufgrund inhaltlicher Mängel", betonte sie.

Zuvor hatte das Gericht die staatlichen Hilfen für Condor, die während der Corona-Pandemie gezahlt wurden, teilweise für nichtig erklärt. Ryanair hatte gegen die Beihilfen geklagt. Das Gericht kritisierte, dass die EU-Kommission im Juli 2021 Hilfen der Bundesregierung für Condor in Höhe von insgesamt 525 Millionen Euro ohne förmliches Prüfverfahren genehmigt habe.

Von der Summe sollten 321 Millionen Euro für die Wiederherstellung der "langfristige Rentabilität" von Condor infolge der Pleite des ehemaligen Mutterkonzerns Thomas Cook verwendet werden, wie die Nachrichtenagentur AFP berichtet. Diese "Umstrukturierungsbeihilfe" in Höhe von 321 Millionen Euro sei daher nichtig.

Das Gericht sah die Verfahrensrechte von Ryanair verletzt und habe gleichzeitig aber festgestellt, dass Ryanair nicht dargelegt habe, dass seine Wettbewerbsposition durch die Beihilfe beeinträchtigt sei. Ryanair könne daher den Inhalt der Genehmigung nicht beanstanden, wie die Sprecherin des Wirtschaftsministeriums betonte. Die Bundesregierung sei lediglich Streithelferin auf Seiten der Kommission und werde mit dieser nur das weitere Vorgehen beraten.

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May 08, 2024 10:17 ET (14:17 GMT)