Liestal (awp) - Santhera ist offenbar mit seinem Einspruch gegen eine negative Beurteilung für den Typ-II-Erweiterungsantrag für Raxone zur Behandlung von Duchenne-Muskeldystrophie (DMD) durch den Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) gescheitert.

Man habe vom CHMP eine entsprechende mündliche Begründung erhalten, schreibt das Pharmaunternehmen am Mittwoch. Santhera rechnet darum mit der Aufrechterhaltung der ursprünglich im November getroffenen Empfehlung des Komitees. Das Unternehmen hat für den kommenden Freitag die Bekanntgabe weiterer Einzelheiten angekündigt.

Die Santhera-Aktien wurden am Mittwochmittag zunächst vom Handel ausgesetzt, nachdem sie bis dann um 9,2% eingebüsst hatten. Ab 14.30 Uhr wurde der Handel wieder aufgenommen, und der Kurs brach förmlich ein. Bei Handelsschluss kostete eine Santhera-Aktie 27,35 CHF und damit fast 32% weniger als am Vorabend.

Das CHMP hatte im September bezweifelt, dass die Phase-III-DELOS-Studie genügend Nachweis zur Wirksamkeit für die Bewilligung einer Typ-II-Variation der bestehenden Marktzulassung von Raxone erbringe. Santhera hatte den Antrag als Ergänzung zur bestehenden Marktzulassung für Leber hereditäre Optikusneuropathie (LHON) eingereicht. Der Kurs hatte sich damals schon in etwa halbiert. 2017 waren zeitweise noch über 80 CHF für die Papiere bezahlt worden.

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