Für das laufende Jahr hatte die EZB den gleichen Schwellenwert auf 8,88% festgesetzt.
Die neue Anforderung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Die Erhöhung bis 2023 ist vor allem auf den Puffer zurückzuführen, den die 'Other Systemically Important Institutions' (O-SII) halten müssen. Dieser liegt für 2024 bei 1,25% gegenüber 0,75% im Jahr 2023.
Der antizyklische Puffer wurde ebenfalls leicht von 0,16% auf 0,23% angehoben, so Intesa. (Berichterstattung von Valentina Za; Redaktion: Jonathan Oatis)