BioXcel Therapeutics, Inc. gab bekannt, dass das United States Patent and Trademark Office die US-Patentanmeldung Nr. 17/496,470 mit Ansprüchen auf ein Verfahren zur Behandlung von Unruhezuständen bei Patienten mit Alzheimer-Krankheit unter Verwendung der oromukosalen Verabreichung von 60 mcg Dexmedetomidin in einer wasserlöslichen Darreichungsform zugelassen hat. Die weit gefassten Ansprüche umfassen Filmformulierungen wie BXCL501 (sublinguales Dexmedetomidin), Tabletten oder Waffeln.

Das Patent wird nach seiner Erteilung voraussichtlich am 29. Dezember 2037 auslaufen, vorbehaltlich einer Anpassung der Patentlaufzeit, einer Verlängerung der Patentlaufzeit und einer Ausschlussklausel. Das Unternehmen gab außerdem bekannt, dass es vom USPTO eine Mitteilung über die Erteilung der U.S. Patentanmeldung Nr.

17/993,422 erhalten hat, aus der voraussichtlich am 6. Februar 2024 das U.S.-Patent Nr. 11,890,272 erteilt wird.

Das Patent ?272 beansprucht ein Verfahren zur Behandlung von Unruhezuständen im Zusammenhang mit Schizophrenie oder bipolarer Störung durch oromukosale Verabreichung von etwa 120 mcg bis etwa 180 mcg Dexmedetomidin, wenn der Patient ein QT-Intervall von weniger als 470 msec hat. Dieses Patent wird nach seiner Erteilung voraussichtlich am 17. Juli 2040 auslaufen, vorbehaltlich der PTA-, PTE- und Endvermerke. Es wird zur Aufnahme in die Liste der zugelassenen Arzneimittel mit therapeutischer Äquivalenzbewertung der US-amerikanischen Food and Drug Administration (?FDA?) eingereicht werden, zusätzlich zu den sieben derzeit gelisteten US-Patenten für IGALMI (Dexmedetomidin) Sublingualfilm.

Insgesamt verlängern diese acht Patente den Patentschutz für IGALMI bis zum 12. Januar 2043.