Das Stuttgarter Gericht entschied, dass einige der Dieselmodelle des deutschen Luxusautoherstellers mit Euro-6-Motoren, die zwischen 2012 und 2016 gebaut wurden, mit Abschalteinrichtungen ausgestattet waren. Bei den älteren Euro 5-Modellen wurden jedoch keine Verstöße festgestellt.

Die Besitzer können die Autos zurückgeben und mit einer Rückerstattung abzüglich der Abnutzung rechnen, sofern der beabsichtigte Verstoß bestätigt wird, so das Gericht in seinem Urteil.

"Eine wichtige Weiche für Schadensersatzansprüche ist nun gestellt", sagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), der in dem Fall rund 2.800 Verbraucher vertritt.

Mercedes kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. "Wir sind nach wie vor der Meinung, dass die gegen unser Unternehmen geltend gemachten Ansprüche unbegründet sind und werden uns dagegen wehren", sagte ein Sprecher.