--Gericht sah keinen Vorsatz der Angeklagten

--Personalmanager durften die Eingruppierung so vornehmen

(NEU: Angaben des Gerichts zum Urteil)

BRAUNSCHWEIG (AFP)--Im Untreue-Prozess um die Vergütungen für VW-Betriebsräte sind die vier Angeklagten am Dienstag freigesprochen worden. Das Landgericht Braunschweig verkündete am Dienstagvormittag sein Urteil in dem Prozess um Untreue im besonders schweren Fall: Das Gericht sah keinen Vorsatz der Angeklagten, "pflichtwidrig zu handeln und dem Unternehmen Schaden zuzufügen", wie ein Pressesprecher erläuterte. Gegenstand des Verfahrens war auch die hohe Vergütung für Ex-Betriebsratschef Bernd Osterloh.

In dem Verfahren vor dem Landgericht Braunschweig ging es um die Genehmigung teils hoher Gehälter für Betriebsratsmitglieder durch vier teils ehemalige Personalchefs von VW. Demnach erhielten die fünf fraglichen Mitglieder der Arbeitnehmervertretung, darunter Osterloh, zwischen 2011 und 2016 insgesamt 5,6 Millionen Euro an Boni und Jahresgehältern.

Die Staatsanwaltschaft hatte argumentiert, die Angeklagten hätten nicht die richtigen Vergleichsgruppen zur Berechnung der Bezüge herangezogen - denn mit den richtigen Gruppen hätten sich die Vergütungen in Summe nur auf gut 500.000 Euro belaufen. Dem VW-Konzern sei also ein Schaden von über fünf Millionen Euro entstanden. Die Staatsanwaltschaft forderte daher unter anderem Bewährungsstrafen zwischen sechs Monaten und zwei Jahren für die Angeklagten.

Das Gericht folgte dieser Darstellung nicht und hielt sich unter anderem daran fest, dass es keine konkrete gesetzliche Regelung zur Bestimmung des Gehalts eines Betriebsratsmitglieds gebe. Wie der Pressesprecher ausführte, wurde im Verlauf des Prozesses zudem deutlich, dass sich die Beschuldigten "extern und intern beraten" ließen über Abläufe und mögliche Vergleichspersonen bei der Eingruppierung der Betriebsräte.

Das Gericht gelangte allerdings zur Überzeugung, dass die Personalmanager die Eingruppierung so vornehmen durften wie geschehen. Auch die Verteidigung der Angeklagten hatte auf Freispruch plädiert.

Der Prozess hatte Anfang September begonnen, elf Zeugen wurden im Zusammenhang mit den Vorwürfen verhört. Eine Revision gegen das Urteil ist möglich.

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September 28, 2021 08:42 ET (12:42 GMT)