Bellinzona (awp/sda) - Das Bundesstrafgericht hat ein Verfahren gegen die Freiburger Kantonalbank (FKB) wegen Verjährung eingestellt. Das Eidgenössische Finanzdepartement warf der Bank vor, gegen die Meldepflicht gemäss Geldwäschereigesetz verstossen zu haben.

Konkret wurde die FKB beschuldigt, dass sie die Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) im Jahr 2010 nicht sogleich über eine suspekte Überweisung von 190'000 EUR auf eines ihrer Konten informiert hatte.

Die FKB hatte zwei Tage nach der Einzahlung von der überweisenden Bank in Paris die Meldung erhalten, dass das Geld aus einer betrügerischen Quelle stamme. Die französische Bank verlangte deshalb die Rücksendung des Betrags.

Trotz dieser Meldung und der gleich nach Eingang erfolgten Überweisung des Geldes auf verschiedene Konten, wandte sich die Freiburger Kantonalbank nicht an die MROS. Auch die Anweisung eines Treuhänders, von der überwiesenen Summe 80'000 EUR in bar für ihn bereit zu stellen wurde nicht gemeldet.

Vor das Bundesstrafgericht gelangte der Fall, weil die Freiburger Kantonalbank eine Beurteilung durch ein Gericht verlangte. Erstinstanzlich hatte das Eidgenössische Finanzdepartement die Bank im Juni dieses Jahres im Rahmen eines Verwaltungsstrafverfahrens zu einer Busse von 8000 CHF verurteilt.

Das am Donnerstag eröffnete Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. (Urteil SK.2017.38 vom 23.11.2017)