Die Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom hat im Zusammenhang mit der Überführung des Übertragungsnetzes von den früheren Eigentümern an Swissgrid über die von den Parteien vereinbarte Bewertungsmethode für die Ermittlung des massgeblichen Werts der Anlagen des Übertragungsnetzes verfügt. Repower erwartet daraus im ersten Quartal 2017 einen Mittelzufluss von ca. 4,5 Mio. Franken.

Swissgrid ist seit Anfang 2013 Eigentümerin des schweizerischen Übertragungsnetzes und der dazugehörigen Anlagen. Die komplexe Überführung wurde zusammen mit den früheren Übertragungsnetzeigentümern gestaltet und abgewickelt. Im September 2012 hatte die ElCom erstmals eine Bewertungsmethode der überführten Anlagen verfügt, welche derjenigen entsprach, die den Tarifermittlungen zugrunde liegt (= regulatorischer Wert). Diese Verfügung ist von einigen früheren Übertragungsnetzeigentümern angefochten worden. Das Bundesverwaltungsgericht hat im November 2013 entschieden, dass es sich bei der Überführung um eine formelle Enteignung handle und der den Tarifermittlungen zugrundeliegende Wert nicht dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine volle Entschädigung gemäss enteignungsrechtlichen Grundsätzen entspreche. Es hat die Sache zur Festsetzung der konkret anwendbaren Bewertungsmethode an die ElCom zurückgewiesen.

ElCom mit Methode zur Festsetzung des massgeblichen Werts einverstanden

Einige der früheren Übertragungsnetzeigentümer haben zur Umsetzung des Bundesverwaltungsgerichtsentscheids eine Methode für die Festsetzung des massgeblichen Werts unter Konsultation der ElCom erarbeitet. Die Methode ist daraufhin zwischen allen früheren Übertragungsnetzeigentümern und Swissgrid in einem Vertrag festgelegt worden; dieser Vertrag bildet die Grundlage für die Verfügung der ElCom vom 20. Oktober 2016.

Implikationen auf Jahresrechnung

Nachdem die Verfügung in Rechtskraft erwachsen ist, wird Repower eine Zahlung für den Unterschiedsbetrag, der sich aus der Anwendung der bisherigen Methode und der in der Verfügung vom 20. Oktober 2016 festgelegten Bewertungsmethode ergibt, erhalten. Der genaue Betrag kann zum heutigen Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden, da die Ermittlung der Entschädigung u.a. auf Werten basiert, die derzeit noch Gegenstand von anderen rechtshängigen Verfahren sind. Repower erwartet aus der Umsetzung der Verfügung im 1. Quartal 2017 eine Akontozahlung von Swissgrid von ca. 4,5 Mio. Franken. Bis zum Abschluss der noch offenen Verfahren wird der Zahlungsmittelzufluss erfolgsneutral bilanziert werden.

Keine tariferhöhenden Auswirkungen

Gemäss Swissgrid kann sie aufgrund früher eingenommener und bisher nicht verwendeter Auktionserlöse eine tariferhöhende Wirkung des Übertragungsnetzes infolge der Umsetzung der Verfügung vermeiden.

Hinweis:

Diese Kommunikation erfolgt in enger Zusammenarbeit mit Swissgrid und anderen früheren Eigentümern des Schweizer Übertragungsnetzes.

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Repower AG veröffentlichte diesen Inhalt am 25 October 2016 und ist allein verantwortlich für die darin enthaltenen Informationen.
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